Erbberechtigt als uneheliches Kind obwohl Vater nicht in der Geburtsurkunde steht?
Ich bin ein uneheliches Kind von einem ONS und in der Geburtsurkunde ist kein Vater eingetragen. Mein " Erzeuger" hat regelmäßig Unterhalt gezahlt und meine Mutter finanziell unterstützt. Er ist verheiratet und hat zwei eheliche Kinder.
Ich würde jetzt gern wissen ob ich erbberechtigt bin obwohl der Mann nicht in meiner Geburtsurkunde steht? Ich habe keine Kontakt zu diesem Mann aber würde bei einem Todesfall eine Info bekommen. Meine Mutter hat damals einen Vaterschaftstest machen lassen und er wurde mit 99,99 % bestätigt. Dies könnte ich als Nachweis erbringen.
Danke für eure Infos.
6 Antworten
Auch wenn hier bislang einmütiog etwas anderes behhauptet wird: Seine rechtsnachfolgende Erbeinsetzung und Vermögensverteilung bestimmt der Erblasser, kein Vaterschaftstest :-O
Meint, auch wenn seine biologische Vaterschaft feststeht, muss er dich nicht als Erbe berücksichtigen. Warum sollte er, der du nie den Kontakt suchtest?
Dir steht also nur ein Pflichtteilsrecht in Geld zu, derzeit 1/6 dessen, was nach Abzug seiner Schulden und Beerdigungskosten von seinem Vermögen verbliebe, wenn dein "Erzeuger" (nicht etwa Vater!) das so richtig und angemessen fände..
G imager761
Ja, Du bist erbberechtigt und zwar zu 1/3. Nicht vom ganzen Kuchen, wegen der Ehefrau, sondern was Euch als 3 Kindern zusteht! So denke ich zumindest, weil ja Kinder von Samenspenden, auch ein Erbrecht und Unterhaltsrecht bekommen können.
Weiß seine Familie, das er ein unehliches Kind hat oder wurde das verschwiegen? Ich persönlich würde an deiner Stelle, die andere Familie einweihen. Mehr als nein zu Dir, können sie nicht sagen, oder sie betrachten Dich als Zugewinn. Sind ja schließlich deine Halbgeschwister!
Ich denke jeder Abkömmling hat ein Recht darauf, seinen Vater oder seine Mutter kennenzulernen. Als "nur" Ergebnis eines One Night Stands zu sein, würde ich in meinem Leben nicht wirklich glücklich werden!
Ich bin als Vollwaise in einem Kinderheim aufgewachsen, weil mein Vater mit 2 Jahren starb und meine Mutter mit 6 Jahren starb. Ich habe ganz schwache Erinnerungen an sie. Deshalb würde ich versuchen, meinen Vater kennenzulernen.
Ja, Du bist trotzdem erbberechtigt.
Ich habe den Vater auch nicht eintragen lassen. Als der Vater starb, schlug ich das Erbe aus. 10 Jahre nach dem Tod der Oma (seiner Mutter) wurde mein Kind als Erbe der Oma ausfindig gemacht.
Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich dachte auch nur an den Pflichtteil. Werde aber vorsichtshalber mal einen Anwalt fragen.
Ich habe übrigens versucht mit ihm Kontakt aufzunehmen, aber er hat mir eine klare Absage erteilt. Seine Familie weiß nichts von mir aber ich habe mich inzwischen damit abgefunden.
Kontakt oder Umgang ändern nichts an deinem Pflichtteilsrecht als leiblicher Abkömmling, wie es im Juristendeutsch so schön heißt.
Dass er Ehefraun und deren gemeinsame Kinder als Erben, etwa (s)eines Hauses oder miterarbeitem Vermögen einsetzt und dich davon aus gutem Grund ausschlösse, damit du dich nicht dazwischendrängst, kannst du nach der Absage getrost erwarten, in jedem Fall aber nicht verhindern.
Da antwortet dir ein Anwalt auch nichts anderes, nur teurer :-)
G imager761
Wenn er er die Vaterschaft anerkannt hat oder du/er die biologische Verwandschaft nachweist, bist du erberechtigt. Gleichberechtigt mit seinen anderen Kindern.