Hat man bei privat tausch Rückgaberecht?
FolgenderFall, ich habe mit einer anderen Partei beide privat ein Fahrzeug gegen ein Fahrzeug getauscht nun 3-4 Wochen später ist die andere Partei der Meinung der Tausch war unfair obwohl die Fahrzeuge vorher besichtigt wurden und verlangt jetzt eine Beteiligung an der schadensbehebung .schaden war bei Übergabe bekannt .ich habe eine Rücknahme angeboten diese wurde jedoch abgelehnt und die andere pArten beharrt auf Geld oder gerichtsverfahren
4 Antworten
Habe die Passage mit dem Schaden nicht ganz verstanden. Wenn er nur dir bekannt war, du ihn aber dem Käufer verschwiegen hast, musst du ihn natürlich beheben.
War dem Käufer jedoch der Mangel bekannt und hat trotzdem eingewilligt, hat er keine Ansprüche. Er kann den Vertrag auch nicht anfechten, da es im rechtlichen Sinne "Pech" ist, wenn man sich im Preis irrt.
Achso, dann ist der Fall einfach (Ich gehe davon aus, du hast gesagt, dass die Batterie nicht mehr die volle Leistung bringt):
Gem. §§ 480 i. V. m. 433, 434 BGB ist eine Sache (hier: Roller) frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ihr habt die Beschaffenheit der Batterie explizit vereinbart. Dementsprechend liegt hier kein Sachmangel vor -> dein Tauschpartner hat somit keine weiteren Ansprüche mehr gegen dich, weil du deine "Leistung erbracht" hast.
Ich würde ihm darlegen, dass der Roller die selbst vereinbarten (nota bene!) Beschaffenheiten vorweist und der Fall damit für dich abgeschlossen ist.
Sofern das ganze vertraglich geregelt wurde und die Schäden bestenfalls ebenfalls festgehalten wurden sehe ich da keine Probleme für dich aber du kannst dich ja auch notfalls nochmal bei einem Anwalt erkundigen der sich besser auskennen dürfte als die meisten Gutefrage Nutzer
bei privaten Tauschgeschäften gibts keine rechtlichen Ansprüche zu stellen. da kann er drohen wie er will. ist wie verkauft, von priva tgibts keine Gewährleistung. Einfach ignorieren.
Von Privaten gibt es natürlich Gewährleistung.
nein, gibt es definitiv nicht
Na, dann soll sie beharren.
Ein Rückgaberecht bei Privatkauf oder Tausch gibt es nicht. ENDE
"Wie gesehen, so gekauft!" Oder halt getauscht.
Anders wäre es, wenn du den Schaden arglistig verschwiegen hättest, aber auch dann müsste er sich zuerst mal auf "Nachbesserung" also reparieren, einlassen
1. Beim Tausch gelten dieselben Regeln wie beim Kauf (§ 480 BGB)
2. Ein Gewährleistungsrecht gibt es immer, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Auch gegenüber Privaten.
stimmt sicher nicht, siehe § 474 BGB
Er hat im Tausch gegen ein altes nicht mehr sehr heiles Motorrad einen elektro roller bekommen zwar fast neu aber mit leeren batterien und ist jetzt damit unzufrieden das die Batterien durch die lange Zeit nicht mehr volle Leistung haben und jetzt ist er möchte Schafen Ersatz obwohl das einer der Gründe war wieso der roller abgegeben wurde jetzt verlangt er eine Zuzahlung die den Wert des motorrades übersteigt und lehnt einen zurück tausch ab