Privat Schrottauto gekauft!
Hallo
Vor etwa 3 Monaten hab ich ein Auto von einem Privatanbieter gekauft. 2 Tage vor der Kaufabwicklung hat der Vorbesitzer neu TÜV machen lassen. Vor wenigen Tagen war ich in der Werkstatt, weil der Wagen hinten seltsame Geräusche gemacht hat. Dabei hat sich herausgestellt, das das Fahrzeug so viele gravierende Mängel hat, das es eigendlich nicht mehr verkehrssicher ist ! Laut Ausage der Werkstatt hätte das Fahrzeug niemals das TÜV Siegel bekommen können. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich das Auto selbstverständlich niemals gekauft. Habe ich in diesem Fall ein Rückgaberecht ? Sollte ich den Vorbesitzer oder den TÜV Gutachter zur Verantwortung ziehen ?
Vielleicht hat jemand damit bereits Erfahrungen ?!
8 Antworten
Ja. Sachmängelhaftung greift auch bei Privatverkauf. -> Anwalt.
Blafasel. Lies mal § 444 BGB. Die Kaufsache muss den gewöhnlichen Gebrauchszweck erfüllen; ausgenommen wären in einem Musterkaufvertrag üblicherweise verdeckte Mängel.
U.a. siehe hier:
also wenn du sicher gehen willst geh zum tüv und lass den wagen da nochmal durchschauen und nicht zu ner werkstatt, die Werkstatt ist nur dran interessiert dir möglichst viel anzudrehen, der TÜV hingegen will nix verkaufen da gehts nur um Verkehrssicherheit. Wenn der TÜV dann bei dir in der nähe sagt der wagen hätte gravierende Mängel dann würd ich rechtliche Schritte gegen den Autoverkäufer einleiten
Gehe zu einem Anwalt. Wenn überhaupt, dann kann nur der helfen.
hallo
wechsle die werkstatt !! wenn ich so etwas immer höre würg kot..z hört sich nach ATU an
gruss mike
höchstwahrscheinlich hast du pech und kannst niemanden zur veranrtwortung ziehen
ohne anwalt geht schon mal gar nichts
sooo ein quatsch