Kaufvertrag?
Hallo ich hätte mal eine wichtige Frage. Ich habe vor ein paar Wochen mein Auto verkauft mit dem Kaufvertrag, was unten verlinkt ist. Die Personen haben ca. 45 Minuten das Auto besichtigt und sind eine halbe Stunde das Auto gefahren. Daraufhin haben wir den Kaufvertrag abgeschlossen und wollten ihn 3 Tage später abholen. Ein paar Wochen später bekam ich Post vom Anwalt, der uns mitgeteilt hat, dass das Auto mehrere Defekt aufweist unteranderem läuft er nur auf 3 Zylinder und die Zylinderkopfdichtung ist defekt. Es wurde uns auch mitgeteilt, dass unser Gewährleistung Ausschluss nicht wirksam ist. Wir sollen das Fahrzeug zurücknehmen oder reparieren. Die Mängel waren uns zuvor nicht bekannt und wir sind noch in den 3 Tagen vor der Übergabe 200 Kilometer gefahren. Wir haben auch denen gesagt, dass wir ab und zu Wasser nachfüllen. Bei uns lief er halt immer gut. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Link: https://www.vorsorgepartner.at/wp-content/uploads/kaufvertrag_kfz.pdf
Wie hoch war denn der Kaufpreis?
3000€
Weißt du wie viele km das Auto inzwischen gefahren wurde?
Ich glaube so um die 400-500 Kilometer.
Wie alt war die letzte TÜV-Untersuchung?
Er hätte noch bis zum 12.22 TÜV.
6 Antworten
Wenn du nachgibtst, musst du wahrscheinlich sowieso die Anwaltskosten der Gegenpartei tragen. Geh zu einem Anwalt und erkläre ihm auch deine finanzielle Situation. Vielleicht gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu bekommen, falls der Gegener tatsächlich Klage erhebt. Auch darüber weiß der Anwalt Bescheid.
Bei einem Streitwert von ca. 3000 bis 4000 EUR sind die Anwaltskosten auch nicht so hoch.
Bei einem Kaufpreis von 3000 EUR kann halt auch kurzfristig etwas kaputt gehen. Wenn die Käufer mit dem Auto 2000 km in den Urlaub und zurück gefahren sind und das bei der Hitze, kann schon etwas kaputt gehen.
Damit muss ein Käufer auch rechnen.
Er ist glaube ich so um die 400-500 Kilometer gefahren.
Der Gewährleistungsausschluß ist sehr wackelig.
Besser wäre
"Privatverkauf. Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Falls der kurze Gewährleistungsausschluss nicht greift, was ich bei einem einmaligen Privatverkauf in Frage stellen würde, dann ist da immer noch die, beim Privatverkauf, fehlende Beweislastumkehr. Der Käufer muss nachweisen dass es den Mangel schon vor Übergabe gab oder schon angelegt war.
Hast 3 Möglichkeiten. Du kuschst. Du irgnorierst es um es ggf auf die Klärung durch einen Richter ankommen zu lassen. Du gehst zu einem Anwalt um dich zu wehren.
Ich würde zu einem Anwalt gehen und ihn fragen wie angreifbar der kurze Gewährleistungsausschluss tatsächlich ist. (Ich meine mich zu erinnern, dass er bei einem aktuell einmaligen Privatverkauf in Ordnung ist.) Und wieviel Vorteil es mir bringt, im Falle einer Ungültigkeit des Ausschlusses, die Gegenseite nach einem Gutachten zu fragen welcher belegt dass der Fehler auf einen Mangel beruht der bereits bei Übergabe vorlag. Beim Privatverkauf gibt es nämlich keine Beweislastumkehr. Ein Käufer muss die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nachweisen.
Ok
Hört sich nach einem klassischen Versuch des Betruges beim Gebrauchtwagenkaufes an. Solche Stories haben wir hier auf GF zuhauf. Da kann dir wohl wirklich nur ein eigener Anwalt helfen.
Wie meinst du Gebrauchtwagenbetrug. Wir haben denn so verkauf wie er dort stand.
Deswegen habe ich ja noch mal korrigiert. Sorry für die unklare Ausdrucksweise.
Was meinst du unter GF? Was kann ich jetzt machen? Muss ich die Forderung nachgehen? Bin ich jetzt der Schuldige?
GF = Gute Frage. Ich weiß nicht ob du der "Schuldige" bist, bei Zivilrecht geht es nicht um "Schuld" und "Unschuld", sondern um geschuldete Leistung. Ich habe dir geraten dich an einen Anwalt zu wenden der sich damit auskennt.
Ich kann mir aber wahrscheinlich kein Anwalt leisten.
Dann hast du leider ein Problem. Wenn die Gegenseite einen Anwalt einschaltet heißt das sie kann sich den Anwalt und die Gerichtskosten leisten. Und sie wird diese Kosten nicht abschreiben wollen und das ganze im Sande verlaufen lassen. Wenn du nicht in der Lage bist rechtssicher zu antworten hast du verloren.
Warum ist das so unfair. Die haben das Auto besichtigt und Probegefahren und einen Gewehrleistungsausschluss unterzeichnet. Wieso bin ich jetzt wieder das Opfer. Ich habe denen alles gezeigt und das Fahrzeug hatte TÜV.
Schön für dich dass du das alles gemacht hast. Was nutzt es dir jetzt dich bei mir auszuheulen? Gar nichts. Anwalt. Hier kann dir diesbezüglich niemand helfen.
Ok ich versuche mir einen aufzutreiben.
Aber kann man einen unterzeichneten Gewehrleistungsausschluss unwirksam machen?
Das behauptet zumindest der Anwalt der Gegenseite. Ob das rechtlich haltbar ist muß dir dein Anwalt sagen und eine rechtssichere Entgegnung formulieren. Oder das Gericht entscheidet.
Wie alt war denn die letzte TÜV-Untersuchung
Er hatte noch bis zum 12.22 TÜV
Die HU prüft die gegenwärtige Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges. Sie garantiert keine Zuverlässigkeit. Insbesondere werden Schäden an den beschriebenen Bauteilen gar nicht geprüft.
Ein paar Wochen? Das Auto kann durchaus während dieser Zeit kaputt gegangen sein. Wenn sie z.B. mit dem Auto auf den Balkan oder noch weiter in Urlaub gefahren sind.
Vielleicht kannst du feststellen, wie viele km nach dem Verkauf gefahren wurden.
Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen.
Über ein Monat ist das her. Die waren schon zuvor bei uns
Mehr kann man eigentlich von hier aus nicht sagen. Ehrlich gesagt, ich würde auch kein Auto verkaufen, dass vorher nicht geprüft wurde.
Die haben es 45 Minuten oder länger angeschaut, habe alles denen gezeigt, was man zeigen kann und denen den Bericht für die Steuergeräte gezeigt, dass dort keine Fehler sind.
Die meinten der hat nicht lange durchgehalten.
Das habe ich ja dann nochmal mündlich zu denen gesagt.