Motorrad verkauft von Privat an Privat Käufer will Geld zurück
Hallo,
vor ca. einer Woche habe ich ein Motorrad an einen Privaten Käufer verkauft. Vorab habe ich ihn gesagt, dass ich mich überhaupt nicht mit Krafträdern auskenne und das er es sich angucken soll & dan selber entscheiden soll ob es es will oder nicht. Das Motorrad hatte zu dem Zeitpunkt auf dem Tacho 19.500 km stehen. Heute ruft er an und sagt mir es will das Geld zurück, weil der Tacho nicht stimmt. Der Tacho standt auf irgendwelche "meilen" und er habe jetzt herasgefunden wie man es auf km umstellt. Was ich davon halten soll weiß ich nicht. Auf dem Vertrag steht klar und deutlich "Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer 3 eine bestimmte Zusicherung erfolgt" Eine gewerleistung hat von mir nicht bekommen. Hat er ein Recht darauf das Geld zurück zu verlangen ? immerhin ist es ja "Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" also im prinziep muss ich mir da doch keine Sorgen machen??
Danke für jede Antwort Mit freundlichen Grüßen
8 Antworten
Da du " unter Ausschluss der Sachmängelhaftung " verkauft hast und es wohl auch im Kaufvertrag steht ist er auf den freiwilligen Umtausch / Rückgabe bei dir angewiesen.Du hast ja die Mängelhaftung ausgeschlossen.Hättest du das nicht müstest du die 2 Jahre Gewährleistung geben,falls nichts anderes vereinbart wurde.Eine Garantie ist freiwillig und nicht gesetzlich.Solange keine Garantie,Rückgaberecht vereinbart wurde must du auch keine geben.
Nein, das Geld würde ich berhalten, er hat es sich anschauen können aber auch den Tacho, er Stand bereits aus Meilen. Du hast ihn soweit nicht getäuscht! Er konnte sich beim Kauf Infromieren und hat es durch Besichtigung auch Getan, von Privat zu Privat ist es ohne Garantie und gekauft wie gesehen.
Das Geld musst du ihm nur Zurück geben wenn du ihn Getäuscht hast d.h. wenn du einen bewussten Unfall verschweigen hast! Dann ist der Anfechtbar, eine Gerichtsverhandlung würdest duz bei Täuschung verlieren! Sonst steht hier das Recht auf deiner Seite. Ihr habt es ja auch Festgehalten das er es gesehen habe !
Sag er bekommt sein Geld nicht zurück da er das Auto besichtigen konnte und auch den Kilometer Stand.
Du wusstest hoffentlich selber nicht das es auf Meilen gestellt war, wenn doch kann es zu einer Täuschung führen! Dann hat er das Recht wenn du es aber NICHTS wusstest weil du nicht mit dem Ding gefahren bist oder vor Jahren dann ist es auf deiner Seite, NUR das musst du nachweisen!
moin.
mit diesem kaufvertrag gilt "gekauft wie gesehen", also behalt das geld- der hat keinen anspruch auf rückgabe. das wird dir ggf auch jeder anwalt so sagen.
hoffe geholfen zu haben
So lange du nicht wissentlich falsche Angaben bei dem Angebot gemacht hast, und die Gegenseite dies nachweisen könnte, hat er keinen Anspruch bzw. wird diesen nicht durchsetzen können.
Weise die Forderung (schriftlich) zurück
Im Kaufvertrag steht auch 19.500 km obwohl er mir sagt das währen meilen. das hat keine Ausswirkung oder ? immerhin hat er selber nachgeguckt und es selber aufgeschrieben im Vertrag?
Genau da sehe ich aber ein kleines Problem! Denn 19500 Meilen sind ca. 31400km und dies ist schon ein enormer Unterschied. Ich würde mir z.B. ein Motorrad mit dieser Laufleistung wesentlich genauer anschauen, als eines mit 19500km. Denn es kann je nach Modell sein, dass z.B. Ventile eingestellt werden müssen oder andere Verschleißteile erneuert werden müssen, für die man eigentlich noch 12000km Zeit gehabt hätte. Dies wiederrum beeinträchtigt den Kaufpreis. Um was für ein Bike handelt es sich denn eigentlich? Ne Buell oder Triumph? Oder ganz was anderes?