Rückgaberecht bei Schmuck
Am 17.12.10 hat mein Schatz mir sehr teure Ohrringe (Stecker mit "hinten-Clip"gekauft). Am 24.12 habe ich sie getragen und sie sind 2x aufgegangen. Am 28.12 waren wir beim Verkäufer und wollten sie tauschen. er hat uns überredet, sie zu behalten und meinte, ich hätte sie nicht richtig verschlossen. Habe mich bequatschen lassen. Gestern abend wieder angesteckt, nachts hatte ich das gleiche Problem. Es reicht mir, denn ich habe zu viel Angst, die zu verlieren. Kann ich sie zurückgeben und gegen etwas anderes umtauschen? Ist der Verkäufer zur Rücknahme/Tausch verpflichet?
Am 28.12 wäre ich noch innerhalb einer gesetzl. Frist gewesen, bin ich jetzt theoretisch nicht mehr.
Wer kennt sich aus? Bitte nur rechtlich qualifizierte Antworten.
Danke und Frohes Neues Jahr
3 Antworten
ErsterSchnee hat völlig Recht, was das grundsätzliche Rückgaberecht betrifft, auch was den Garantieanspruch angeht. Allerdings gibt es auch bei defekten Teilen nicht grundsätzlich den Anspruch auf Rückgabe. Dem Verkäufer muss die Möglichkeit zur "Nachbesserung" gegeben werden.
Empfehlung: Geh zu einem anderen Juwelier, schildere das Problem mit den Ohrringen und lass Dir auf diese Weise bestätigen, dass sie defekt sind. Wenn Du Glück hast, nimmt der Verkäufer sie zurück, ohne dass er auf Nachbesserung besteht, wenn Du für den gleichen Preis etwas anderes aussuchst. Sollte er nicht für Reparatur sorgen können, Dir auch keine gleichwertigen Ohrringe anbieten können, die Deinen Anforderungen genügen, kannst Du den Kaufpreis zurückverlangen. Du musst ihm aber zuvor die Möglichkeit zur Behebung des Schadens geben. Das ist eine grundsätzliche Regelung bei Garantieansprüchen.
Wie schon die anderen geantwortet haben, ein Recht besteht ausschließlich, wenn die Ohrringe defekt sind.
Mein Vorschlag: Sag dem Verkäufer nichts von dem Kater oder dem unruhigen Schlaf, jedoch von Deinem Beruf. Bitte daher um Kulanz und suche ein anderes Teil im gleichen oder höheren Preisniveau aus. Auszahlen wird er Dir nichts, muss er auch nicht.
Alternativvorschlag: Wenn Dir das Geschenk etwas bedeutet, versuch doch einmal die Ohrringe an einer Kette zu tragen. Da ich nicht weiß, wie sie aussehen, kann ich auch nicht sagen, ob das geht. Einen Versuch ist es jedoch sicher wert, oder?
Wieso gesetzliche Frist? ES gibt kein grundsätzliches Rückgaberecht von 14 Tagen - aber dafür eine Garantie (auch auf Schmuck). Und wenn sie kaputt sind und nicht richtig schließen, kannst Du sie jetzt auch noch zurückgeben.
Ich möchte die Ohrringe tragen, auch mal 'ne Woche oder so. Nachts gehen sie mir auf, schlafe wohl zu "aktiv". Da habe ich den 1. im Bett verloren. der 2. ging mir ab, als ich meinen Ur-Alt Kater auf der Schulter hatte. In beiden Fällen kann ich nicht ausschließen, dass ich, Kopfkissen oder kater an das Häkchen gekommen sind. Ich arbeite in der Altenpflege und da ist ständig Berührung. Möchte deshalb wissen, ob ich die zurückgeben kann, da der Verkäufer mich am 28.12 bei versuchter Rückgabe schon an die Wand gequatscht hat. habe ich eine rechtliche Grundlage, falls er mich wieder "überreden" will?? Danke
Einen Anspruch auf Rückgabe bzw. Reparatur hast Du nur bei einem Schaden. Alles andere (Nicht-Gefallen im weitesten Sinne) ist Kulanz des Händlers, er ist nicht verpflichtet, heile Ware zurückzunehmen. Weder nach drei Wochen noch fünf Minuten nach dem Kauf.
Danke
du hast das recht die ware innerhalb von 2 jahren zu reklamieren. innerhalb von den ersten 6 monaten nach dem kauf geht der gesetzgeber sogar davon aus, dass der mangel von anfang an bestand - also überhaupt kein problem. ob der verkäufer nun aber nachbessert (repariert) oder die ware zurücknimmt und dir das geld erstattet, bleibt ihm überlassen und steht meistens in den AGB´s. nicht eizulassen brauchst du dich auf einen gutschein. also entweder geld zurück oder reparatur. das ist dein recht!
ich rede nicht von 2 jahren, sondern vom kauf am 17.12.2010. hab mich wohl falsch ausgedrückt.
gibt es ein generelles rücktrittsrecht bei irgendeinem kauf von irgend etwas über 14 tage oder nicht? weißt du da was? Danke
nein, ein generelles rückgaberecht hast du nicht!
danke
Ich möchte die Ohrringe tragen, auch mal 'ne Woche oder so. Nachts gehen sie mir auf, schlafe wohl zu "aktiv". Da habe ich den 1. im Bett verloren. der 2. ging mir ab, als ich meinen Ur-Alt Kater auf der Schulter hatte. In beiden Fällen kann ich nicht ausschließen, dass ich, Kopfkissen oder kater an das Häkchen gekommen sind. Ich arbeite in der Altenpflege und da ist ständig Berührung. Möchte deshalb wissen, ob ich die zurückgeben kann, da der Verkäufer mich am 28.12 bei versuchter Rückgabe schon an die Wand gequatscht hat. habe ich eine rechtliche Grundlage, falls er mich wieder "überreden" will?? Danke