Käufer droht nach Privatkauf mit Anwalt

11 Antworten

ich glaube nicht, dass ein schweller und der unterboden so schnell durchrosten, zum einen. zum anderen : welche "Gebrauchsspuren" hast Du denn wie "erwähnt"?

Rost an tragenden Teilen ist keine Gebrauchsspur sondern ein TÜV-relevanter Mangel

martinzuhause  28.05.2014, 08:54
Rost an tragenden Teilen ist keine Gebrauchsspur sondern ein TÜV-relevanter Mangel

das muss dann aber vor dem kauf geprüft werden, nicht irgendwann hinterher. zumal beim letzten tüv davon nichts vermerkt wurde. da gab es keine mängel.

Adelphi  28.05.2014, 09:04
@martinzuhause
welche "Gebrauchsspuren" hast Du denn wie "erwähnt"?
Nutzerin9567  28.05.2014, 08:53

Genauso ist es.

Hier ein kurzer Text eines Anwaltes von einer anderen Webseite:

Ein Problem könnte sich in Ihrem Fall ergeben, falls Sie dem Käufer die Fahrbereitschaft zugesichert haben. Nach Ihren Ausführungen scheint dies der Fall zu sein. Ein Fahrzeug ist nach der Rechtsprechung fahrbereit, wenn es sofort gefahrlos benutzt werden kann. Soweit also der Unterboden tatsächlich soweit durchrostet ist, dass dies die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt, ist das Fahrzeug nicht fahrbereit und hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Der Käufer müsste in einem evtl. Gerichtsprozess die Zusicherung beweisen, ebenso dass die Durchrostungen bereits bei der Übergabe vorlagen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Da offenbar aber seit dem Verkauf noch keine 14 Tage vergangen sind und Rostfraß auch nicht von heute auf morgen entsteht und die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs wohl auch in der .....-Anzeige von Ihnen schriftlich fixiert wurde, spricht einiges dafür, dass ihm dieser Beweis gelingen könnte.
Nun ist die Frage ob da was passieren kann oder nicht.

Es kann und wird.

Zwar kann man dem K entgegenhalten, dass er die reklamiertem Mängel vorher festellen (lassen) konnte. IMHO ergäbe das allerdings bestenfalls ein Mitverschulden.

Das ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass der Ausschluss der Gewährleistung bei Arglist des Verkäufers unwirksam ist.

Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er von dem Mangel weiß oder ihn wenigstens für möglich hält und damit rechnet, dass der Kaufinteressent bei Kenntnis des Mangels von dem Geschäft absehen würde (BGH NJW 2001, 2326).

Zudem ist das arglistige Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft ("TÜV bis August") dem arglistigen Verschweigen von Mängeln gleichzusetzen.

Das deratig umfangreiche Durchrostungen beim Kauf vorhanden und nicht erst mit Übergang entstanden, wird niemand ernsthaft bestreiten können :-(

Ich sehe da eine Anfechtungsklage, die zum Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreiserstattung führt, als sehr aussichtsreich an :-O

G imager761

uhrbaum 
Beitragsersteller
 28.05.2014, 09:10

Was habe ich an "TÜV bis August 2014" vorgespielt?(Das Auto HAT noch TÜV bis August) Woher soll ich denn Kenntniss haben, dass die Schweller unten durchgerostet sind? Er hat sich das Fahrzeug angeschaut und ist probegefahren? Woher soll er mir beweisen, dass ich das gewusst haben MUSS? Schaue ich jeden Tag unters Auto?

imager761  28.05.2014, 09:22
@uhrbaum

Was habe ich an "TÜV bis August 2014" vorgespielt?

Das der Wagen auch im Zeitpunkt des Übergangs verkehrssicher ist.

Woher soll ich denn Kenntniss haben, dass die Schweller unten durchgerostet sind?

(Nicht nur) Ich gehe davon aus, dass die Durchrostung nicht erst nach deiner letzten HU anfing und wenn im Zeitpunkt deines Eigentums oder vom Vorbesitzer bereits gespachtelt und satt Unterbodenschutz kaschierend aufgetragen wurde, was er dir gegenüber erwähnte, fällt das in deine Haftung.

Morgu  28.05.2014, 09:41
@imager761

hi imager761, bist du irgendwie zurückgeblieben oder so? Der Käufer hat juristisch nichts in der Hand.

bmke2012  28.05.2014, 09:41
@uhrbaum

Die TÜV-Plakette bestätigt nur, dass das Fahrzeug bei der HU war und zu diesem Zeitpunkt auch verkehrssicher war, mehr aber nicht! Die aktuelle Verkehrssicherheit ist damit nicht bestätigt und wie die Untersuchung des Käufers zeigt auch nicht gegeben.

bmke2012  28.05.2014, 09:52
@Morgu

Er hat mehr in der Hand als Du glaubst!!

Dominicus1165  28.05.2014, 10:24
@imager761

Und jetzt beweise die Arglist.

Ich gehe zum TÜV und lasse mein Auto checken. DIe sagen ok. 1,5 Jahre später verkaufe ich das Auto im Wissen, dass der gute TÜV gute Arbeit leistet, denn schließlich kostet das ja auch was.

Trotzdem schließe ich aus Vorsicht jegliche Gewährleistung aus und weise auf Gebrauchtspuren hin und versuche keine zu vergessen. Außerdem schreibe ich dazu, dass das Auto so verkauft wird, wie es zu sehen ist.

Das ist ja der vorliegende Fall. Ich erkenne keinerlei Arglist und dem Fragestelle zu unterstellen, er habe ja sicherlich den Boden mal spachteln lassen ist gar eine Frechheit.

Rost lagert sich gerne mal in 1 Jahr an. Frag mein Stahlfahrrad. Irgendwo eine kaputte Dichtung, die das Wasser durchs Auto fließen lässt oder bei Pfützen irgendwie am Blech hält und schon ist es passiert.

Hallo,

das sehe ich im Grunde genauso wie Du. Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen, und die HU war noch bis 08/2014 gültig. Dafür gibt es ja auch einen Bericht, aus dem das hervorgeht. Falls nicht, kannst Du eine Zweitschrift anfordern. Dass bei einem 19 Jahre alten Fahrzeug (Baujahr 1995 also) mit Durchrostungen zu rechnen ist, lehrt die Lebenserfahrung - sicher auch den Richter/die Richterin. Ohne weitere Prüfung ersichtlich war er wohl nicht. Wenn Du nicht zugesichert hast, dass das Fahrzeug die HU besteht, gibt es nichts, worauf sich der Käufer berufen kann. Er hat zudem das Auto besichtigt, d.h. dass er ggf. Kenntnis von dem Mangel gehabt hat. Falls nicht - wie hättest Dir dann der Mangel bekannt sein sollen? Was Du tust, ist natürlich Deine Entscheidung. Ich würde jedenfalls höflich, aber bestimmt ablehnen.

Gruss

Nun fordert er natürlich eine Beteiligung bzw es folgt ein Anwaltsschreiben. Im Vertrag steht "gekauft wie gesehen, die Sachmangelhaftung wurde ausgeschlossen,

das reicht aus. damit bist du nur haftbar wenn du mängel gekannt hast und diese dann verschwiegen hast. das muss der käufer dann aber auch beweisen. wenn das auto vor dem abstellen keine mängel hatte kann man das zwar vor dem verkauf noch mal prüfen, muss es aber nicht. der käufer hätte es ja auch prüfen können.

da kann der käufer auch gern einene anwalt beauftragen, bringen wird ihm das auch nichts. zumal er ja seltsamerweise auch nur will das du dich an den kosten beteiligst. selbst wenn er den kaufvertrag rückabwickeln wollte könntest du darauf bestehen das auto so zurückzubekommen wie es war. also ohne reingeschlagene läche in die angeblich durchgerosteten teile.

nach 19 jahren sollte man da ordentlich prüfen ob durchrostungen da sind. das muss dann aber der käufer machen. und zwar vor dem kauf.