14 Tag Rückgaberecht beim Privatverkauf vom Auto?
Hallo, habe vor 2 Tagen mein Auto verkauft und nun droht Sie mir mit dem Anwalt wenn ich das Auto nicht zurück nehme. Bitte um hilfe, habe das Geld schon anderweitig ausgegeben. Haben diesen Vertrag von Mobile genutz: https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-313758-nEfgZfoUwHC19sv64Hqk-mycas46-1_c01_4201
Da seht das drin:
II. Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetrete.
Laut Ihrer Werkstatt hat das Auto einige Mängel wie zb Querlenker vorn müssen erneuert werden.
Wir haben auch nicht rein geschrieben von wegen " Gekauft wie gesehen", "Keine Garantie oder Rücknahme", oder das ich das Auto bei mängeln zurück nehme.
Sie will das Auto zurück geben weil einiges defekt ist was Ich selber nicht wusste.
Bist um hilfe, hab keine geld um mir das "Schrottauto" wieder bringen zu lassen.....
Danke
13 Antworten
Naja das stimmt so nicht.
Bei privaten Verkäufer gibt es selbstverständlich keine Garantie es gibt aber allerdings sehr wohl eine Gewährleistung!
"Gekauft wie gesehen" schließt diese Gewährleistung nicht aus, nur wenn explizit in dem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wenn ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag festgelegt ist, brauchst du dir keine Gedanken Gedanken machen.
Habe den ausgefüllten Kaufvertrag hochgeladen, bitte mal durchschauen. Danke
Habe die Rechnungen für die reperatur geposted. Bitte mal checken.
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt." = gekauft wie gesehen, die Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) wurde damit auch wirksam ausgeschlossen.
Also zunächst einmal: Es gibt beim Autohandel kein 14tägiges Rücktrittsrecht, weder bei Privatkauf noch beim Händler (Finanzierung mal außen vor), es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart. Darauf kann sich der Käufer also nicht berufen.
Allenfalls könnte der Käufer die gesetzliche Gewährleistung beanspruchen, die du offensichtlich wirksam ausgeschlossen hast. Nun hätte der Käufer nur noch die Möglichkeit, dir nachzuweisen, dass du den Mangel wissentlich verschwiegen hast. Das ist aber schwer möglich, und erst recht nicht, wenn du davon tatsächlich nichts wusstest.
Der Querlenker unterliegt dem natürlichen Verschleiß. Wer einen Gebrauchtwagen kauft, der sollte sich die typischen sogenannten "Verschleißteile" genau ansehen und sollte das Auto wenn er davon keine Ahnung ggfs. vor Kauf in einer Werkstatt prüfen lassen. Macht der Käufer das nicht, kann er dem Verkäufer hinterher nicht vorwerfen, dass es Bauteile gibt, die an ihrer Verschleißgrenze sind.
Mach dir erstmal keine Gedanken. Der Käufer ärgert sich grad über sich selbst, weil er nicht genau hingesehen hat. Und jetzt versucht er dir ein schlechtes Gewissen einzureden, damit du das Auto zurück nimmst. Wenn du die Mängel wirklich nicht gewusst hast, lehn dich zurück, lass den Käufer doch zum Anwalt rennen oder soll er dich ruhig verklagen - du hast nichts zu befürchten.
Das problem ist das angeblich so viele Mängel ist das Sie sagt das ich mindestens eins davon weiß und Sie mir täuschung oder arglistige täuschung unterstellt gerade wegen den nicht eingetragenen Fahrwerk und Felgen. Zudem habe Ich ich Screenshot vom dem der der alles 2014 Reperiert hat (kein beweiß, ich weiß. Ich dachte aber man kan ihm vertrauen)
Ich will es echt nicht auf einen rechtsstreik drauf ankommen lassen
Sie hat die Teilegutachten bekommen und die Fahrzeugpapiere. Da hätte sie auch erkennen können, dass die Sachen noch nicht eingetragen wurden. In vielen Fällen reicht es auch aus, erst bei der nächsten HU die Änderungen eintragen zu lassen. Das steht aber auch im Gutachten.
Du als Laie hast das Auto so gekauft und davon nichts gewusst. Hattest du selber schon eine HU mit dem Auto ? Wenn du durchgekommen bist, müssen sie nicht eingetragen werden.
Habe das Auto anfang Mai gekauft so als erstes Auto, da die Gasanlage kaputt ging und Ich sowieso Motorrad schein machen wollte hab ich mir gedacht nagut verkauf ich es halt wieder.
Habe die Rechnungen für die reperatur geposted. Bitte mal checken.
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft,..."
das reicht doch aus. es wurde "wie besichtigt" gekauft.
ein rückgaberecht muss da nicht ausgeschlossen werden weil es das bei privatkäufen garnicht gibt.
wenn du die mängel nicht verschwiegen hast weil du sie garnicht kanntest kann sie da ruhig drohen.
das ändert nichts am gültigen kaufvertrag.
nur wenn sie dir nachweisen kann das du mängel kanntest und sie verschwiegen hast könnte es probleme geben.
allerdings aus keine rückgabe. dann hast du das recht den mangel abzustellen - also nachzubessern - wenn du denn von den mängeln wusstest und sie verschwiegen hast
Habe den ausgefüllten Kaufvertrag hochgeladen, bitte mal durchschauen. Danke
Habe die Rechnungen für die reperatur geposted. Bitte mal checken.
Der ist der Kaufvertrag
da kann sie ja dann gerne mit einem anwalt drohen. aber auch ein anwalt wird erkennen das er da nichts machen kann
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" = gekauft wie gesehen
Wenn Du Mängel nicht arglistig verschwiegen hast musst Du das Fahrzeug auch nicht zurücknehmen. Sie musste sich das Auto schon vor Kauf ansehen oder bei der Probefahrt mal eine Werkstatt oer Dekra um eine Meinung bitten
Sowas wie ein Rückgaberecht besteht nicht.
Ihre Werkstatt hat eineige Mängel gefunden wovon Ich nichts weiß wie zb Querlenker vorn müssen gewechselt werden.
Da hätte sie vielleicht vorher mal kurz hinfahren sollen, jetzt ist es ihr Auto. Du als Laie kannst das nicht wissen ob das defekt ist oder nicht.
das ist aber ihre sache dann. sie hätte vorher in die werkstatt fahren können wenn du damit einverstanden gewesen wärst und dann entscheiden ob sie das auto kauft.
hinterher ist es ihr auto und ihre schäden. da hast du nichts mehr zu tun mit
Hab vor 4 Wochen auch ein gebrauchtes Auto gekauft. Habe mehrere Wagen besichtigt und probegefahren und bin bei der Probefahrt jeweils in die Werkstatt meines Vertrauens gefahren damit die mal einen Blick drauf werfen (für nen 20er Trinkgeld). Bei den ersten 3 hat der Meister nur mit dem Kopf geschüttelt und gesagt dass ich nicht kaufen soll. Das 4te war dann top und wurde gekauft. Und bislang keine Mängel gefunden. So macht man das. Und nicht blind kaufen und dann hinterher mit Anwalt drohen.
Das problem ist das Sie schon schlau wirkt und denke ich mal auch ist und wie gesagt ein Anwalt in der Familie hat. ich würde ungerne in Rechtsstreit gehen.
Na und? Du bist im Recht. Soll sie doch klagen. Ganz schwer da irgendwas zu beweisen.
Habe den ausgefüllten Kaufvertrag hochgeladen, bitte mal durchschauen. Danke
Seh da kein Problem für Dich. Zurücklehnen und relaxen. Kommt wieder Erwarten doch Post von Ihrem Hausanwalt dann nimm Dir auch einen. Sie hat meiner Meinung nach keine Chance den Vertrag rückabzuwickeln. Wenn Sie so doof ist das Auto vor Kauf nicht eingehend zu prüfen Ihr Problem.
Habe die Rechnungen für die reperatur geposted. Bitte mal checken.
stimmt hatte ich irgendwie überlesen. Da hast du natürlich recht, die Gewährleistung ist somit ausgeschlossen