Zufahrt zur gemieteten Garage zugeparkt
Hallo Leute,
ich habe eine Wohnung und eine dazugehörige Garage gemietet.
Nun nutze ich die Garage erstmal nicht für mein Auto, sondern für meine Teile (Aussendiensttechniker). Ab morgen staht auch mein Motorrad darin.
Ich wohne in einem vier Parteien Haus. 3 x private und 1 x gewerbliche Mieter. Nun hat ein Mieter die blöde Angewohnheit sein Fahrzeug immer auf die Zufahrt der Garagen zu stellen. Dazu kommt dann noch seine Knulschi, die in unregelmäßigen Abständen dann auch noch da parkt.
Mir fehlt die Lust dazu diese beiden Volldeppen immer wieder nach unten zu zietieren, damit die die Garagenzufahrt frei machen.
By the way. Er als Mieter hat keine Garage!!! Wie kann ich das schriftlich so argumentieren, dass ich die beiden Hirnis nicht immer rufen muß, wenn ich weg will.
Gruß und Danke,
Stephan
9 Antworten
Hallo,
Du musst den beiden "Hirnis" überhaupt nichts schreiben und verklickern. Es ist Deine Zufahrt und da hat sich keine hinzustellen, ob Du die Garage als Autogarage nutzt oder nicht, das ist vollkommen egal, die Zufahrt hat frei zu sein.
Setz Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung, denn er ist verpflichtet sich mit den anderen Mietern auseinander zu setzen und diesen klar zu machen, das dies kein Parkplatz ist, sondern Deine Zufahrt.
Wo diese "Hirnis" parken hat keinen zu interessieren, ist dessen Problem!
Lass Dich vom Vermieter nicht abspeisen, er soll das so schnell wie möglich erledigen, denn sonst wirst Du die Miete mindern.
Auch, wenn er meint, Du würdest doch kein Auto rein- und rausfahren o.ä., lass Dich auf keine Diskussion ein, weil dies überhaupt keine Rolle spielt. Du bezahlst auch für die Auffahrt und aus Basta!
Liebe Grüssle
Gibt es eine Hausordnung, die solche Fälle regelt? Wenn nicht, dann mit Unterlassungsklage drohen und bei Nichtbeachtung gnadenlos durchziehen. Zeugen und Bildbeweise sammeln. Vermieter auf das Fehlverhalten der Mieter trotzdem aufmerksam machen.
Die strafbewehrte UE ist kein juristisches Instrument, das vor Gericht einklagbar wäre. Die Abmahnung wie die UE des Falschparkers sind Mittel in der außergerichtlichen Auseinandersetzung aber nicht Voraussetzung einer Unterlassungsklage. Natürlich erhält eine Unterlassungsklage mehr Gewicht, wenn der Kläger auf fruchtlose Versuche der außergerichtlichen Beilegung eines Streites hinweisen kann. Dein Nickname erinnert mich sehr an M. Krug, der zu guter Letzt auch immer Recht hatte.
Die Abmahnung wie die UE des Falschparkers sind Mittel in der außergerichtlichen Auseinandersetzung aber nicht Voraussetzung einer Unterlassungsklage.
Soweit richtig
Die Abmahnung ist aber nötig, um im Falle einer Klage nicht auf den Verfahrenskosten sitzenzubleiben, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (§ 93 ZPO).
Dein Nickname erinnert mich sehr an M. Krug, der zu guter Letzt auch immer Recht hatte.
Außer mit den T-Aktien... ;-)
Einer Hausordnung bedarf es dabei nicht. In der Hausordnung steht auch nicht, dass man einen Kleiderschrank nicht quer auf der Treppe aufbauen darf, trotzdem darf man es nicht...
Messerscharfe Logik - ohne Zweifel. Nur, sie hilft nicht weiter gegen egomanische Mieter.
das Problem ist leider dass man vojn Privatgrundstück oder vor einer privaten Einfahrt nur abschleppen lassen darf, wenn man die Kosten selber bezahlt. heißt du musst den Abschlepper bezahlen und dann das Geld von den Zuparkern dir wiederholen. Das ist nervig und oft auch teuer weil die nicht bezahlen wollen. Versuche doch eine feste Zeit mit den oben zu vereinbaren, z.b. parken ok von 9-15:00 Uhr, aus Kullanz und Nachbarschaftsfreude, aber ansonsten verboten. Ansonsten verduch einen Vertrag mit einer dieser dubiosen Abschleppfirmen zu machen, die schleppen dann ab und kümmern sich auch um das Inkasso.....
Was der Mitmieter da macht, nennt sich "Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht" (§§ 858, 862 BGB). Du hast da einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, dem Du zur Not auch mit einer Abmahnung samt Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Nachdruck verleihen kannst.
Wenn Dir ein Anwalt bei der Abfassung zur Hand geht, kannst Du die dafür aufgewendeten Kosten ebenfalls vom Abgemahnten einfordern (das wird der Anwalt bereits einkalkulieren).
Also: Einmal noch miteinander reden und dabei die rechtlichen Möglichkeiten (und Konsequenzen) einfließen lassen, aber dann keinerlei weitere Toleranz.
Diese strafbewehrte Unterlassungsaufforderung bringt keine sofortige Unterlassung der Fehlhandlung der Mieter. Wenn die Mieter diese Erklärung nicht zurückgeben, hast du noch nichts erreicht.
Wenn die Mieter diese Erklärung nicht zurückgeben, hast du noch nichts erreicht.
Nachdem der Unterlassungsanspruch aber zweifelsfrei besteht, könnte man diesen auch gerichtlich einklagen. Ich weiß ja nicht, was die Nachbarn des Fragestellers für Kretins sind, aber diese Tatsache müsste selbst dem dümmsten Falschparker bekannt sein.
Vielleicht gibt das Gericht auch schon einem Antrag auf einstweilige Verfügung statt, wenn der Kläger darlegt, dass es sich um eine fortgesetzte Rechtsverletzung handelt, die er nicht bis zur Eröffnung des Hauptsacheverfahrens dulden kann und muss.
Preiswerter wird das für den Falschparker in keinem Fall.
Wenn der Falschparker die Unterlassungserklärung nicht termingemäß zurück gibt und das Falschparken fortsetzt, dann ist die Voraussetzung für eine einstweilige richterliche Anordnung sehr günstig aber nicht gewiss. Hier wird der Umstand beachtet werden, dass die Garage nicht zum Abstellen eines Pkw aktuell benutzt wird.
Schriflicher Hinweis an die Windschutzscheibe klemmen.
Beim nächsten mal würd ich sie einfach Einparken und falls sie es noch immer nicht checken, abschleppen.
Naja, etwas platt. Ich nötige den Nötiger. Hat was von Auge um Auge.
Bei allen Lösungen sollte ja wenigstens der Hausfrieden rudimentär erhalten werden.
Die gesetzl. Lösung ohne direkte Abmahnung scheint für mich der effektivste Weg.
Ach es wär mir fast scheißegal, wenn ich nicht mit dem Bock (270kg) da so schlecht vorbei kommen würde. Das Gejammer wäre warscheinlich riesig, wenn ich mit den Sturzbügeln in den A6 Lack reinhämmere. Wobei ich dann der Himbeertoni wäre!
Ich werd Ihn mal die Paragraphen an die Birne schmeissen und auf etwas vorhandene denkfähige Masse hoffen.
Gruß,
Stephan
Beim nächsten mal würd ich sie einfach Einparken
Das nennt sich dann "Nötigung".
und falls sie es noch immer nicht checken, abschleppen.
Und dann lange streiten, um die Kosten ersetzt zu bekommen.
Das Gesetz kennt da viel elegantere Möglichkeiten.
Das Gesetz kennt da vor allem die Möglichkeit über den Vermieter, und nicht über verbotene Eigenmacht...
Du übersiehst, dass das Instrument der Abmahnung geschaffen wurde, um der Schadenminderungspflicht des durch die Rechtsverletzung Beeinträchtigten gerecht zu werden.
Der Hinweis mit der Unterlassungsklage taucht in der Abmahnung natürlich sinnvollerweise auf - für den Fall der nicht rechtzeitigen Abgabe einer angemessen strafbewehrten UE.