Hartz 4 mit 25 bei Eltern wohnen, keine Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wo steht das im Gesetz?
Hallo Leute,
ich lese sehr oft in Foren wenn es um Hartz 4 im alter 25 geht und dieser bei den Eltern wohnt, das er mit 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft bildet und das amt somit nicht mehr nach den einkommen der Eltern verlangen kann, weil die Eltern sozusagen nicht mehr für das Kind verantwortlich ist. Also das lese ich wirklich in 99% allen Foren das es so sein soll.
Ich habe deswegen nach diesen Gesetz gesucht, wo der punkt drin stehen soll, das z.B. "Über 25 Jährige Kinder die im Haushalt der Eltern leben, gehören nicht zur Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft" Aber ich finde so einen Satz nirgendswo in den Gesetzen, dabei habe ich lange gesucht.
Das einzige was ich gefunde habe, in den bezug war Gesetz § 7 SGB II Leistungsberechtigte (3): Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
"Die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"
Also hier ist ja auch nur die rede von Bedarfsgemeinschaft und nicht Haushaltsgemeinschaft, außerdem ist es für mich auch nicht explizit rauszulesen, das ein Kind über 25 auf keinen fall mehr dazu gehört, weil es steht ja nur drin das "welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" aber nirgendswo steht, das über 25 Jährige dann nicht mehr dazugehören.
Deswegen wollte ich euch fragen, ob es überhaupt stimmt, ob es so ein gesetz gibt und wenn nein woher kommt diese annahme oder behauptung immer, wenn es doch eigentlich in kein Gesetz steht ?
Gruß
3 Antworten
So wie markusher schreibt: U25 (ab und über 25 J.) gehört nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft an.
Das ist der logische Umkehrschluss.
Haushaltsgemeinschaft gilt dann, wenn gemeinsam der Haushalt geführt wird.
Und auch das ist logisch.
Ich Trottel! - ab und über 25 ist nicht U25, sondern Ü25
(U25 sind die unter 25-Jährigen).
Sorry ‹(•ﮟ•)›
Im Gesetz ist das nicht ausformuliert.
Die Regelung, dass Haushaltsmitglieder unter 25 keine eigene Wohnung beanspruchen können, wurde erst nachträglich in die Ausführungsbestimmungen übernommen.
Das wurde den Kommunen ganz einfach zu teuer, wenn jeder 18-Jährige sich jetzt "selbständig" machen könnte.
das ist logik die sich aus dem satz ergibt. wer nicht u25 ist, ist nicht mehr mitglied der bg.