Jobcenter möchte mir 450€ Job verbieten, ist das richtig?

8 Antworten

Nach Gesetz: § 2 SGB II Grundsatz des Forderns (1)
... Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken,

Du hast es ja ganz richtig zitiert - du bist angehalten, den Status deiner Hilfebedürftigkeit zu ändern. Natürlich verlangt keiner, dass du dich auf völlig ungeeignete Jobs bewirbst, also solche, die Ausbildung und berufliche Erfahrung voraussetzen.

Aber wenn man dir einen Job anbietet oder nachweist, den du ausführen könntest und bei dem du vom Jobcenter wegkämst, dann bist du verpflichtet, diesen anzunehmen.

Andernfalls fängst du dir eine Sanktion ein - oder mehrere.

Letztlich geht es ja auch nicht darum, dass jemand sich seinen Wunschjob leistet, von dem allein er nicht leben kann und sich den Rest von der Gesellschaft finanzieren lässt, sondern darum, dass er mit einer zumutbaren Arbeit möglichst weg kommt von Sozialen Zusatzleistungen.

Und ja, man kann von dir erwarten, dass du nebenbei noch Bewerbungen schreibst. Immerhin bist du mit deinem Teilzeitjob zeitlich nicht ausgelastet wie jemand, der Vollzeit arbeitet.

Einen anderen Weg, an einen anderen Job zu kommen, gibt es nun mal nicht. Und wenn man erst mal akzeptable Bewerbungsunterlagen hat, dann ist das Verfassen von neuen Bewerbungen auch nicht besonders aufwändig. Wer jetzt mehrere Bewerbungen pro Tag produziert, der kann vielleicht den Faktor Zeit noch ins Gespräch bringen, aber bei 1-2 Bewerbungen pro Woche sollte das neben einem Teilzeitjob doch zu machen sein.

tobiaskrefeld 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 22:55

Hallo zusammen, an alle die hier geantwortet haben: Ich bin bereits seit dem 01.01.2018 fest angestellt. Der Kampf gegen das Drängen des Jobcenters einen neuen Job zu finden hat sich in diesem Fall mal gelohnt. 

Die Sachbearbeiter beim Amt sind angewiesen, die Leute aus H4 rauszubringen. Mit einem kleinen Teilzeitjob geht das auf Dauer nicht und sie versuchen natürlich zu erreichen, dass man sich bewirbt und sich nicht im Minijob ausruht. 

Dir wird daher nichts anderes übrig bleiben, als dich zu bewerben auf Vollzeitstellen. Damit hast du die Stelle ja auch noch lange nicht. So beweist du aber, dass du dich bemühst und dass es eben schwierig ist, was anderes zu finden. 

Du bekommst Geld von denen, daher musst du auch was tun, ganz umsonst ist das halt auch nicht. Ich habe einen Bekannten, da ist es ebenso. Er hat keine Ausbildung, ist inzwischen auch nicht mehr der Jüngste, handwerklich eine Vollniete und hat weder Auto noch Führerschein. Für ihn gibt es fast nur Leiharbeit und das hat er mehrfach Vollzeit versucht, es endete immer mit noch weniger Geld als im Teilzeitjob jetzt (weil alles auf das Zeitkonto geht für Zeiten ohne Arbeit). Am Ende wurde er immer in der Probezeit gefeuert (weil sie keine weiteren Stellen für ihn hatten, weil er handwerkliche Sachen nicht hinbekommt, weil er einen Tag krank wurde, weil er kein Auto hat und so nicht von jetzt auf gleich in Firmen erscheinen kann, die weit außerhalb liegen).

 Ich verstehe ihn, dass er lieber im Teilzeitjob bleibt, die ihm Spaß macht und wo er längerfristig bleiben kann. Nimmt er wieder eine Leiharbeitsstelle an, ist er den Teilzeitjob los und kann nicht mehr zurück, bei der Vollzeitstelle fliegt er eh bald wieder, wenn die keinen Job haben und dann hat er gar keine Stelle mehr. Aber auch er wird ständig dazu gedrängt, sich was anderes zu suchen.

tobiaskrefeld 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 22:55

Hallo zusammen, an alle die hier geantwortet haben: Ich bin bereits seit dem 01.01.2018 fest angestellt. Der Kampf gegen das Drängen des Jobcenters einen neuen Job zu finden hat sich in diesem Fall mal gelohnt. 

Penguin8  10.05.2017, 01:42

Die Wirklichkeit sieht da leider sehr traurig aus. Vom Jobcenter gibts entweder eine drei, maximal 6 Monatsfrist, um das zu tun, was sie verlangen. Danach werden sogenannte "Massnahmen" benutzt um Dich zu zwingen. Frag mal die Obdachlosen. Fast jeder zweite Obdachlose wurde gezielt in die Obdachlosigkeit getrieben. 

Als ich mal aufgrund eines schweren tätlichen Angriffs monatelang im Krankenhaus war, und dadurch meinen sehr guten Job verlor, wollten sie mich auch zwingen. Haben mir sogar erklärt: "Wir haben schon ne ganze Menge Leute in die Obdachlosigkeit getrieben. Das werden wir bei Ihnen auch noch schaffen!" Dann haben mich aber mein Bruder und Freunde durchgefüttert, bis ich wieder arbeitsfähig war. Und meine Wohnung behalten konnte. Einem Freund von mir droht im Moment genau das Gleiche.  

Ich bitte nicht um Vermutungen sondern am besten Verweisen zu Gerichtsurteilen, Gesetzestexten

Den Verweis zum Gesetzestext hast Du doch selbst schon gegeben - § 2 SGB II. Das ist die Grundlage dafür, dass Du Dich selbstverständlich weiter darum bemühen musst, weiter ohne ALG II zu leben. Du kannst den Job ja auch problemlos weiter machen - bekommst dann nur eben kein ALG II mehr.

§ 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II präzisiert das übrigens noch. Und wenn Dir das noch  - genug ist, kannst Du Dir auch die Ausführungen der Arbeitsagentur dazu ansehen

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdm2/~edisp/l6019022dstbai377931.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377934


tobiaskrefeld 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 22:56

Hallo zusammen, an alle die hier geantwortet haben: Ich bin bereits seit dem 01.01.2018 fest angestellt. Der Kampf gegen das Drängen des Jobcenters einen neuen Job zu finden hat sich in diesem Fall mal gelohnt. 

Interessant ist auch diese bisher unerwähnte Gesetzeslage in SGB II § 10 Absatz 2:

"(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil (...)

5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

Du hast ja Anhaltspunkte genannt: Dein Chef wird dich möglicherweise bald besser bezahlen! Nun stellen sich dabei folgende Fragen:

  1. Wird dein Chef auch so viel bezahlen, dass "künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann"??
  2. Und wann und wie wahrscheinlich wäre das? In wieviel Monaten zu wieviel Prozent Wahrscheinlichkeit?
  3. Und welche "begründete Anhaltspunkte" gibt es für die Antworten auf die beiden ersten Fragen?

Hier kann der Chef sicher nichts schriftlich bestätigen, schon gar keine Gehaltszahlen und Termine. Also musst du einen anderen Weg finden, deinem Vermittler deine Chancen plausibel zu machen.

Der einfachste Weg wäre der, dies im persönlichen Gespräch mit dem Vermittler zu erläutern. Falls dies nicht genügt, könnte man vielleicht noch ein Gespräch mit deinem Chef arrangieren - neuerdings gibt es in den Jobcentern extra Leute, die rausgehen, um sich mit Arbeitgebern zu unterhalten über Jobmöglichkeiten für ihre Klienten.

Du kannst aber auch selbst einen Zweitjob suchen, vielleicht einen Minijob nebenbei. Zu beachten wäre dabei - wie auch bei Vermittlungs-Vorschlägen des Jobcenters - laut § 10 Zumutbarkeit Absatz 1:

"(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass (...)

5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht."

Nun kann auch Übergewicht ein gewichtiger Grund sein ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

tobiaskrefeld 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 22:55

Hallo zusammen, an alle die hier geantwortet haben: Ich bin bereits seit dem 01.01.2018 fest angestellt. Der Kampf gegen das Drängen des Jobcenters einen neuen Job zu finden hat sich in diesem Fall mal gelohnt.

Ich würde das so vorschlagen, ohne dass ich jetzt fundierte Kenntnisse habe:

Bewirb dich bei verschiedenen Unternehmen auf Vollzeitstellen. Dokumentiere deine Bewerbungen ( kopiere die Anschreiben usw.). Sammle fleißig Absagen, denn die wirst du vermutlich erhalten.

Dann lege deine erfolglosen Bewerbungsversuche für einen Vollzeitjob dem Jobcenter vor.

Dann lassen sie dich vielleicht wieder in Ruhe.

tobiaskrefeld 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 22:56

Hallo zusammen, an alle die hier geantwortet haben: Ich bin bereits seit dem 01.01.2018 fest angestellt. Der Kampf gegen das Drängen des Jobcenters einen neuen Job zu finden hat sich in diesem Fall mal gelohnt.