Steuerklasse 2 / II wenn mit anderer erwachsener Person in einem Haushalt gemeldet, aber keine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft, zB WG?

3 Antworten

Mit der Steuerklasse 2 erhält man ja einen Haushaltsfreibetrag, weil man eben alleine im Haushalt mit Kind höhere Aufwendungen hat. Sobald man aber eben nicht alleine  mit Kind wohnst und andere Erwachsene im Haushalt leben, auch in einer WG, hast du diese Mehraufwendungen nicht mehr, weil man sich die Kosten eben teilt, d.h. auch in der WG nutzt man Bad und Küche ja gemeinsam und teilt sich die Kosten.

Ebenso, wenn eine Person im Haushalt lebt, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, wie z.B. Verwandte oder erwachsene Kinder, es reduziert die Wohnkosten durch gemeinsame Nutzung von Wohnräumen.

Die Steuerklasse 2 gibt es daher nur, wenn EIN Erwachsener nur mit Kindern im Haushalt lebt, für die die Person Kindergeld erhält und keine weitere erwachsene Person, keine Oma oder Tante, keine gute Freundin, auch kein eigenes volljähriges Kind (ohne Kindergeldanspruch).

§ 24b Abs. 3 EStG.

sobald es für die Person über 18 Jahre keinen Kinderfreibetrag mehr gibt, ist die Steuerklasse 2 weg ...

Bakaroo1976  05.01.2016, 23:59

@wurzlsepp668: Respekt vor der Antwort - ich kan nicht mal die Fragestellung so richtig erkennen (Kind im Haushalt und alleinerziehend, vermute ich) :) Wo bist Du tätig?

wurzlsepp668  06.01.2016, 00:00
@Bakaroo1976

Steuerverdreher, seit Bestellung 2001 ....


aber hier im Forum künftig viel, viel weniger unterwegs ....

Bakaroo1976  06.01.2016, 00:06
@wurzlsepp668

Ich ziehe die Frage zurück :)