ALG II - Bedarfsgemeinschaft mit Eltern?

6 Antworten

Wenn du min. 25 bist bildest du mit deinen Eltern zusammen keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr,spätestens ab da bist du deine eigene BG - und deine Eltern sind dir nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet !

Deshalb spielt dann das Einkommen / Vermögen deiner Eltern auch keine Rolle mehr,du bildest dann mit deinen Eltern zusammen eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in dieser kann das Jobcenter dann zwar auch vermuten das du unterstützt wirst,dieser Vermutung kann man aber wahrheitsgemäß,schriftlich und fristgerecht widersprechen.

Dir stünde dann derzeit min. 409 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zu + deinen KK - Beitrag und dazu käme auch noch dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),wenn deine Eltern dies von dir möchten.

EstherNele  15.04.2017, 20:26

Also in Berlin verstehen die JC HG prinzipiell als getrennt wirtschaftend - da habe ich nicht ein einziges Mal erlebt, dass derjenige in einer wie hier beschriebenen Situation erklären muss, dass er nicht mit Mama und Papa zusammenlebt wie ein kleiner Junge, maximal kommt die Frage, ob die Eltern finanziell unterstützen ( das wäre dann ein Einkommen) oder ob die Eltern von ihm den Mietanteil bekommen. Bei zugesichertem mietfreien Wohnen würde das Amt keinen Mietanteil zahlen.

isomatte  16.04.2017, 10:56
@EstherNele

Es sagt ja auch keiner das es passieren muss,es kann aber passieren und da kommt es darauf an welches Jobcenter man wo erwischt und was der SB - an diesem Tag wo der Antrag bei ihm vorliegt für Laune hat und was aus dem Antrag zu entnehmen ist !

Selbst dem letzten SB - könnte man nicht erzählen das man bei den Eltern lebt,da unabhängig wirtschaftet,wenn aus dem Antrag doch hervor geht,dass man über kein Vermögen verfügt,mit dem man das bewerkstelligen könnte.

Demnach müssen einem die Eltern dann ja auch wirtschaftlich beistehen und da würde das Jobcenter sicher unterstellen das die Eltern einen unterstützen.

Wenn man das 25. Lebensjahr vollendet hat, bildet man keine Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern; das ist in § 7 Abs. 3 SGB II nicht vorgesehen und Bedarfsgemeinschaften werden ausschließlich nach diesem Absatz gebildet ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html ).

Man bildet aber eine Haushaltsgemeinschaft mit seinen Eltern nach § 9 Abs. 5 SGB II ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html ).

Wie viel Einkommen angerechnet wird, hängt von der Einkommenshöhe z.B. der Eltern ab. Die "Freibeträge" sind in jedem Fall höher als innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Wenn deine Eltern selbst nur wenig mehr als den Hartz IV-Satz verdienen, wird nichts angerechnet. Wären deine Eltern Einkommensmillionäre, dann sähe es schlecht aus für Arbeitslosengeld II.

Grundsätzlich kann man versuchen, die Anrechnung jeglichen Einkommens innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft zu vermeiden, indem man sich z.B. von seinen Eltern bestätigen lässt, dass sie einen nicht unterstützen. Diesen Beleg, dass man nicht in der Haushaltsgemeinschaft gemeinsam wirtschaftet, kann das Jobcenter theoretisch mit entsprechenden Nachweisen widerlegen (mehr Infos: https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/ ).

markusher  15.04.2017, 19:15

mit ü25 bildet man seine eigene bg im haushalt der eltern. man bildet auch keine hg, dem widerspricht man einfach mit dem berühmten drei-zeiler. das einkommen der eltern spielt dabei überhaupt keine rolle mehr.

EstherNele  15.04.2017, 20:22
@markusher

Ich habe es in Berlin im Job (immerhin 12 Jahre mit dem Thema ALG II) stets so erlebt, dasss eine HG zusammenwohnende Verwandte sein können, bei denen eben nicht gemeinsame Haushaltsführung unterstellt wird.

Den berühmten Dreizeiler brauchte es nur, wenn auch die Möglichkeit einer BG aufgrund der Situation zutreffen könnte.(Einer WG  zweier junger  Leute (Frau / Mann) könnte man theoretisch noch eine Paarbeziehung unterstellen).

Bei Opa und Enkel oder zwei Brüdern fragt aber keiner, ob BG oder nicht, die sind eine Haushaltsgemeinschaft, teilen sich die Miete, und mehr nicht.

Haushaltsgemeinschaft wird bei den Ämtern nicht als "gemeinsam wirtschaften" verstanden.

markusher  16.04.2017, 09:03
@EstherNele

du kannst unterstellen was du willst. eine familie reicht es wenn sie den dreizeiler vorlegt, dabei ist unerheblich ob zwei brüder, opa und enkel oder mutti und erwachsener sohn. sie werden nicht als hg bezeichnet. ich weiß nicht in welchen ämtern du rumgeisterst, in unserem jc ist eine hg genau das wofür sie vorgesehen ist: eine familie die gemeinsam wirtschaftet. er ist in keiner hg, wenn er das nicht will und ist in seiner eigenen bg. dein ansatz ist falsch. wie viele kollegen eben fehlbesetzt und zu dämlich zum verstehen sind.

Joasia811 
Beitragsersteller
 15.04.2017, 17:16

Danke! Das hat mir wirklich weitergeholfen :) Die HG wird es wohl auch tun, da nur mein Vater erwerbstätig ist und dann ja nicht so viel einberechnet werden kann.

Da kommt es auf viele Faktoren an. Sind Sie selber arbeitssuchend oder haben Sie Arbeit oder Ausbildung??

markusher  15.04.2017, 19:14

nein die faktoren sind simpel: er ist 25 und bildet seine eigene bg im haushalt seiner eltern. einer hg kann er widersprechen, somit bekommt er regelsatz und mietanteil. ganz simpel oder?

Unglaublich viel Info !

Ganz klar: eine Haushaltsgemeinschaft - das ist nichts anderes als zwei oder mehr Parteien in einer Wohnung.

Du hast Anspruch auf einen Mietanteil (Gesamtmiete /Anzahl der Personen) sowie auf 409 € Regelleistung.

Wenn du angibst, dass du deine Verpflegung selbst kaufst und deine Wäsche selbst wäscht (du weißt schon, was ich meine), dass du zwar im Haushalt deiner Eltern lebst, aber unabhängig wirtschaftest, dann gibt es da gar kein Problem.

Selbst wenn deine Eltern keine Leistungen bekommen, sondern Einkommen haben, wird deren Einkommen nicht auf dich angerechnet, da du über 25 bist.

markusher  16.04.2017, 09:01

ganz klar, falsche antwort. er bildet seine eigene bg und hat keinerlei hg mit seinemn eltern. er bekommt seinen regelsatz und seinen mietanteil.