FRAGE AN ALG 2 EXPERTEN/ über 25 / Wohnen bei Eltern - Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft?

5 Antworten

Ab 25 bist Du Deine eigene BG. Du musst gar nichts von Deinen Eltern angeben. Schreib nur Dich selbst in den Antrag. Deine Eltern müssen auch nichts schreiben.

Falls doch eine HG vermutet wird, kann man widersprechen.

Schau mal da:

http://www.sozialhilfe24.de/forum/threads/13006-%C3%BC25-wohnhaft-bei-Eltern-Amt-stellt-sich-quer

siox89 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 17:58

Danke für den Link! Sehe ich aush so, ich wohne ja nicht in der selben Wohnung sondern, zwar im selben Haus, aber in einem eigenen Zimmer auf dem Dachboden, der auch nicht an die Wohnung iwie angeschlossen ist! - Daher kann es ja keine Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfgemeinschaft sein! Soll ich dann bei Bedarfsgemeinschaft, nur mich eintragen? und - Haushaltsgemeinschaft? - Nein? - Wieviele personen leben mit in der Haushaltsgemeinschaft? - 0 ?

beangato  15.10.2014, 18:42
@siox89

Genau so.

keine bedarfsgemeinschaft und keine haushaltsgemeinschaft. du bist deine eigene bg mit ü25. deine eltern müssen garnichts mehr mitteilen, du sagst das du bei deinen eltern wohnst, deren küche benutzen darfst, ansonsten keine miete zahlen musst.

  1. Keine Bedarfs- sondern eine Haushaltsgemeinschaft
  2. Deine Eltern sollten eine Stellungnahme dazu abgeben, inwiefern sie dich mit unterstützen (Kost & Logis etc.) - manchmal gibt es hierzu auch extra Formulare vom JC.
nanadann  19.10.2014, 10:58

er ist ü25, die eltern müssen garnichts ausfüllen. sie sind keine haushaltsgemeinschaft. sohn ist seine eigene bg ab 25.

Da ihr eine Küche benutzt bildet ihr eine "Bedarfsgemeinschaft". Ist bei meiner besten Freundin auch so gewesen. Hoffe ich konnte dir helfen

siox89 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 17:52

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ... Nutzung von Bad, Küche und Gemeinschaftsräumen reicht hierfür nicht aus um es als Bedarfsgemeinschaft zu bezeichnen!

Ich denke Wohngemeinschaft

siox89 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 17:47

Für das Vorliegen einer Wohngemeinschaft erwartet das BSG ein "Wirtschaften aus einem Topf" - ist in dem fall ja nicht so, ich kaufe mir meine lebensmittel selber!