Anspruch auf Hartz IV, wenn man wieder bei den Eltern einzieht?

4 Antworten

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Du musst mit deinen Eltern einen (Unter-)mietvertrag abschließen. Dann werden auch die Kosten der Unterkunft erstattet. Bzgl. der Grundsicherung bildest du mit deinen Eltern KEINE BG

Du bildest mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine eigene BG. Allerdings bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Die Miete wird sich evt. durch deinen Umzug ändern. Weiter hast du einen höheren Regelsatz. Frage weiter das zuständige Jobcenter um die Genehmigung des Umzugs.

VA11226 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 22:02

Vielen Dank, ja das ich meinen Anspruch habe, wäre ja schon mal gut. Ich mein, wenn ich jetzt keinen Mietanteil bekomme, ist das auch nicht schlimm - ist ja auch nur vorübergehend zu Hause. Mir ist nur wichtig, das eine Eltern ihr Einkommen nicht offenlegen müssen.

Ich bin mir sicher, dass ihr dann nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft zählt. Du also dein eigenes Geld vom Amt bekommt.

VA11226 
Beitragsersteller
 05.08.2012, 22:03

Vielen Dank für Deine Antwort.