Anspruch auf Hartz IV, wenn man wieder bei den Eltern einzieht?
Hallo, ich bin jetzt fast 30 und muss vorübergehend wieder bei meinen Eltern einziehen. Beide sind schon Rentner. Habe ich trotzdem Anspruch auf Hartz IV oder würde das Einkommen meiner Eltern mit in die Berechnung einfließen? Ich bin ab 25 eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Würde das dann als Haushaltsgemeinschaft zählen, wenn ich wieder zu Hause wohne? Wie könnte ich es umgehen, das meine Eltern für mich aufkommen müssen und ich meinen eigenen Anspruch auf Hartz IV geltend machen kann?
4 Antworten
Du musst mit deinen Eltern einen (Unter-)mietvertrag abschließen. Dann werden auch die Kosten der Unterkunft erstattet. Bzgl. der Grundsicherung bildest du mit deinen Eltern KEINE BG
Du bildest mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine eigene BG. Allerdings bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft. Die Miete wird sich evt. durch deinen Umzug ändern. Weiter hast du einen höheren Regelsatz. Frage weiter das zuständige Jobcenter um die Genehmigung des Umzugs.
Vielen Dank, ja das ich meinen Anspruch habe, wäre ja schon mal gut. Ich mein, wenn ich jetzt keinen Mietanteil bekomme, ist das auch nicht schlimm - ist ja auch nur vorübergehend zu Hause. Mir ist nur wichtig, das eine Eltern ihr Einkommen nicht offenlegen müssen.
Ich bin mir sicher, dass ihr dann nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft zählt. Du also dein eigenes Geld vom Amt bekommt.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Mach einfach einen Termin beim JobCenter,