Anlage EK bei ALG2 Antrag ausfüllen?
Ich wohne alleine, eine Bedarfs- und eine Haushaltsgemeinschaft besteht nicht. Dann reicht es wohl seine Kontoauszüge der letzten 4 Monate abzulieferrn, oder muss ich auch die Anlage EK und die Anlage VM ausfüllen?
Da bei der Anlage EK drüber steht "Angaben zu der weiteren Person der Bedarfsgemeinschaft" muss ich davon ausgehen, dass dies ein Vorwand ist, für den fall dass ich das ausfülle, dass Sie es ablehnen könnten. Sehe ich das richtig?
6 Antworten
seine Kontoauszüge der letzten 4 Monate abzulieferrn
Du musst die Kontoaszüge nir VORLEGEN, sie haben in Deiner Akte NICHTS zu suchen!
Vorlegen heist vorlegen - und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden.
Die Anlage EK brauchste gar nicht ausfüllen. Die liegt bei jedem Antrag mit in der Post einfach nur weil es so viele BGs gibt und der Ansturm auf die Argen so eingedämmt wird. Kontoauszüge gibst du auch nicht zum Antrag hinzu die legst du nur vor wenn du dazu aufgefordert wirst. Betonung liegt auf VORLEGEN.
Wenn man den ALG II Antrag bekommt, sind immer alle Forumlare dabei.
Du füllst nur aus, was für dich zutrifft.
Und die Anlage VM musst du selbstverständlich ausfüllen.
Es bekommt nur jemand ALG II der auch bedürftig ist.
Wenn du noch irgendwo viel Geld "gebunkert" hast, bekommst du auch nichts.
Beide Anlagen müssen ausgefüllt werden. Und warum sollten sie Dich ablehnen? Wenn Du kein Einkommen und Vermögen hast, werden die Dich nicht ablehnen.
Wenn du kein Einkommen hast, musst du die Anlage EK überhaupt nicht ausfüllen. Kreuz auf dem Hauptantrag bei der Frage zum Einkommen "Nein" an.