Hartz IV, Ü25, Bei Eltern wohnend Weiterbewiligungsantrag - Hausgemeinschaft?
Ich habe den Weiterbewiligungsantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend. Im Antrag muss ich angeben, wieviele weitere Personen in meinem Haushalt wohnen, dort habe ich 2 hineingeschrieben (meine Eltern). Weiterhin wird dort wird gefragt, wieviel weitere Personen zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören, ausser mir, also 0. Und dann wird danach gefragt, wieviele Personen zu meiner Haushaltsgemeinschaft gehören, dort habe ich wieder 2 eingetragen.
- War das so richtig? Oder hätte ich da 0 angeben müssen? Meine beiden Eltern eben, also 2 weitere Personen, die in meinem Haushalt wohnen, aber 0 weitere Personen, in meiner Bedarfsgemeinschaft, da ich ja meine eigene bin, und 2 Personen (meine Eltern) in der Haushaltsgemeinschaft?
- Wie ist das Ganze gemeint, wenn man zum Beispiel ein Kind hätte, was U 18 wäre und noch ein Elternteil von mir in der gleichen Wohnung wäre? Müsste man dann schreiben: In meinem Haushalt wohnen neben mir 2 weitere Personen, hiervon gehört 1 Person zu meiner Bedarfsgemeinschaft und 1 Person zu meiner Haushaltsgemeinschaft? (Ist nicht der Fall, nur mal zum Verständnis.)
2 Antworten
Die Frage nach Anzahl der Personen in DEINER HaushaltsGEMEINSCHAFT hättest Du auch mit 0 ausser Dir selbst beantworten müssen .
Das kannst und solltest Du am besten morgen früh in persönlicher Vorsprache beim Jobcenter korrigieren lassen.
Ansonsten geht das Jobcenter laut Antrag davon aus , dass Dich Deine Eltern ü25 freiwillig noch mit verköstigen, bzw. Dich finanziell direkt unterstützen.
Wieso? Sie gehören doch als weitere Personen zu meiner Haushaltsgemeinschaft, also 2, und 0 weitere zu meiner Bedarfsgemeinschaft?
Dort steht: Weitere Personen in meinem Haushalt: In meinem Haushalt wohnen neben mir 2 weitere Personen. Hiervon gehören 0 Personen zu meiner Bedarfsgemeinscahft. Hiervon gehören 2 Personen zu meiner Haushaltsgemeinschaft, ist doch richtig, oder?
Bei dem alten WBA 2017 musste ich nämlich nur angeben, da waren nur zwei Optionen, in meinem Haushalt leben neben mir 2 weitere Personen, hiervon gehören 0 zu meiner Bedarfgemeinschaft.
Damals beim Hauptantrag Anfang 2017, habe ich angegeben, dass 0 weitere Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören, und bei 2.2 dann angegeben: In meinem Haushalt wohnen nehmen mir 2 weitere Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft, jedoch zur Haushaltsgemeinschaft gehören, und diese 2 Personen mit mir verwandt sind. Auf der Anlage HG habe ich dann angegeben, dass ich Leistungen enthalte im Sinne der unentgeltlichen Unterkunft, nichts weiteres. Das kommt doch auf das Gleiche hinaus?