Ist es gesetzlich verboten, für nicht im Haushalt lebende Personen die Wäsche zu waschen?
In unserem 6 Familien Haus, gibt es eine Familie, die ständig für ihre nicht mehr im Haushalt lebende Kinder die Wäsche wäscht. Als wie uns beim Vermieter beschweren wollte, gab er uns nur die Antwort: Es gibt kein Gesetz, welches das Waschen für andere Leute verbietet. Damit war für ihn die Angelegenheit erledigt. Also ich kann mir das nicht vorstellen. Deshalb meine Frage, weiss jemand vielleicht, wo ich dies nachlesen bzw. kontrollieren kann? Vielen Dank fürs Helfen!
11 Antworten
Dir geht es wahrscheinlich um den erhöhten Wasserverbrauch. Wenn jede Mietpartei eine eigene Wasseruhr hat, kann es dir egal sein, wieviel Wäsche dort gewaschen wird. Wenn aber das Wasser auf die Personenzahl umgelegt wird, solltest du schon mit dem Vermieter darüber reden, ob er die Kinder nicht in die Abrechnung mit einbezieht.
da die Kinder nicht in der Wohnung gemeldet sind, können sie auch nicht bei der personenzahl berücksichtigt werden. Im umgekehrten Fall können die Kinder ja auch nicht in ihrer Wohnung von den anderen Hausparteien Geld zurückforderen nur weil sie dort ihre Wäsche "nicht" waschen...
Hatte einen ähnlichen Fall in einem 9 Familienhaus.Dort wurde nicht nur die Wäsche gewaschen sondern auch noch geduscht und gebadet.Der Vermieter sorgte nach Beschwerde für Abhilfe.
wie hat er denn für Abhilfe gesorgt?
Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung kannst Du die Wasserkosten, die auf Dich entfallen um einen bestimmten %-Satz kürzen. Du überlegst Dir wie viel es sein wird das ungerechtfertigt ist. Du hast doch auch Jahre in denen der erhöhte Verbrauch noch nicht war. Um wie viel hat sich denn inzwischen der Betrag erhöht? Wenn der Vermieter glaubt, dass Deine Kürzung nicht zu Recht besteht, dann muss er Dir beweisen, dass Du wirklich soviel verbraucht hast. Ohne Wasseruhren kann er eben nichts beweisen und Du kannst wirklich eine Kürzung vornehmen.
das ist Blödsinn! Der Vermieter muß gar nichts beweisen. Er kann die Abrechnung so machen wie er will. Ob er Wasseruhren einbauen läßt ist auch seine Sache. Er kann nach Quadratmeter oder gemeldeten Personen abrechnen. Alles andere wäre ja willkürlich und viel zu kompliziert. Die einzige Möglichkeit eine Wasserabrechnung zu kürzen, wäre wenn es sehr extrem hohe Wassermengen wären die ein einzelner Haushalt auch bei ständigem Wasserlufanelassen niemals erreichen könnte. Dann müßte aber Mieter dies nachweisen. Nur weil die Wasserkosten etwas höher ausfallen (kann ich mir aber bei einem 6 Familienhaus nicht vorstellen, da das zusätzliche wöchentliche Wäschewaschen kaum ins Gewicht fallen wird, 1x Wäschewaschen sind ca. 60 Liter x 52 Wochen =3120 Liter, also ca. 3 Kubikliter /6 Haushalte = 0,5 Kubikliter pro Jahr!!! * 3,3 Euro? 1,65 Euro pro Jahr und Haushalt. Bei 2 Maschinen halt das doppelte) kann man dies nicht einfach nicht bezahlen. Die höheren Kosten können ja genauso gut am eigenen höhren Verbrauch liegen. Wenn man so rechnet könnte man auch meckern wenn jemand oft Besuch mit mehreren Leuten hat die oft zur Toilette gehen. Man sollte sich ersteinmal selbst ausrechnen wiehoch die Mehrbelastung wirklich für einen ist, bevor man groß Theater macht.
Mich stellt sich die Frage wieso Du das verbieten lassen willst? Was ist daran verwerflich? Stell Dir mal vor Deine Waschmaschine geht kaputt und es wär Verboten Deine Wäsche bei Bekannten zu Waschen oder bei Deinen Eltern.
Dann kann ich es nachvollziehen, deswegen hab ich ja gefragt. Dann solltest Du vielleicht noch mal an Deinen Vermieter herantreten und höflich fordern das er in dem Fall Wasseruhren einbauen lässt! Viel Glück! Gruß Sandra
Hallo Bridget50, habe das hier gefunden, vielleicht hilft Dir das weiter Wasseruhr ist nur für Neubauten Pflicht
Die Wasserbetriebe rechnen mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 117 Litern täglich pro Person. Bis zu vier Liter werden für Kochen und Trinken gebraucht, 10 bis 15 für Körperpflege, 4 bis 7 fürs Geschirrspülen, 20 bis 40 für die Wäsche, für die Toilette werden 20 bis 40 Liter benötigt.
Der Vermieter darf Wasseruhren einbauen, muss aber nicht. Denn eine Einbaupflicht für Wasseruhren in Wohnungen gibt es nicht. Nur in Neubauten sind Wasseruhren Pflicht. Die Vermieter können den Einbau mit jährlich elf Prozent als Modernisierung auf die Miete umlegen.
Wollen Mieter eine Wasseruhr in ihrer Wohnung haben, müssen sie den Vermieter darüber informieren. Der Berliner Mieterverein hat dafür ein Musterschreiben entworfen. Mieter können sich eine Wasseruhr auf eigene Kosten einbauen. Ein einfaches Messgerät kostet zwischen 25 und 60 Euro. Gefunden bei: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0223/lokales/0233/index.html
Hi Sandra, ich finde es sehr nett, das Dein Schreiben diesmal nicht so "grob" ausfällt. Du kannst mir glauben, mit so einer Familie möchtest Du auch nicht zusammen wohnen. Wir haben uns natürlich vor der Beschwerde bei den Stadtwerken nach eigenen Wasseruhren erkundigt. Die wir auf unsere eigenen Kosten hätten einbauen lassen. Das ist aber leider in unserem 45 Jahre altem Haus sehr sehr kompliziert. Deshalb hat uns das der Vermieter nicht erlaubt.
Bin gar nicht grob ;-) wenn`s so rüber kam: sorry! Vielleicht könnte man sich mal bei einem Anwalt informieren ob es über ihn Möglichkeiten gibt den Vermieter zu einem einbau einer Wasseruhr zu "überreden"!?
Hi Sandra, wenn das Ausnahmen sind, ist das überhaupt kein Thema. Aber das geht jetzt schon über ein halbes Jahr so und das mehrmals die Woche. Wir haben die Familie vorrige Woche mal ganz vorsichtig darauf angesprochen. Das wir uns nicht gleich ein paar Schläge eingefangen haben, war alles. In unserem Haus wird das Wasser nach Personen berechnet. So müssen wir für "diese" Familie das Wasser mitbezahlen. Ich glaube, Du wärest auch nícht damit einverstanden, wenn Du für eine Familie mit der man wirklich nicht auskommen kann das Wassergeld bezahlen müsstest.