Hartz 4 Aufstocker Steuerrückerstattung?

3 Antworten

Deine 360 € Steuerrückerstattung zählt dann als einmaliges Einkommen und wenn dieses höher ist als dein monatlicher Leistungsanspruch,dann muss dieses einmalige Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden !

Da du nur eine Aufstockung von monatlich 160 € bekommst,müssen deine 360 € auf 6 Monate verteilt werden,würde also bedeuten das du dann für die nächsten 6 Monate nur noch 100 € statt 160 € an Aufstockung bekommst.

Normalerweise kann man ab dem 18 Lebensjahr auf einmalige bzw.sonstige Einkommen min.die 30 € Versicherungspauschale absetzen,diese machst du aber ja schon durch deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend,denn diese 30 € sind dann schon in den 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen enthalten.

Diese 30 € können pro Person aber nur einmal geltend gemacht werden,deshalb gehe ich davon aus das dein sonstiges einmaliges Einkommen ohne weitere Möglichkeiten einer Absetzung auf deine laufenden Leistungen der nächsten 6 Monate wie beschrieben angerechnet werden.

Pukki62 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 12:32

Danke Dir für diese Ausführliche Antwort. Also bekomme ich diese 360 Euro aufgeteilt auf 6 Monate quasi und mein Zuschuß verringert sich dadurch um 60 Euro. Weißt du vielleicht auch wie das bei variablen Einkommen ist.? Wird das da genauso gehandhabt? Mein Zuschuß ist von Monat zu Monat unterschiedlich, manches Mal bekomme ich keinen Zuschuss da ich zu viel verdiente &  muss dann zurück zahlen. Wäre toll wüsstest du darüber bescheid. Ist das eigentlich auch möglich einfach eine Ratenzahlung mit denen zu machen die etwas geringer ausfällt als diese 60 Euro mtl. Oder ist da so etwas nicht drin e? Lg

isomatte  13.11.2017, 09:30
@Pukki62

So sollte es meines Wissens angerechnet werden !

Dein Nachteil ist halt das du auf dein Erwerbseinkommen schon Freibeträge geltend machen kannst und evtl.auch berufsbedingte Aufwendungen separat absetzen kannst.

Würdest du angenommen kein weiteres Einkommen haben und nur diese Rückerstattung von 360 € bekommen,dann hätte man diese nur auf einen Monat angerechnet,weil dein Leistungsanspruch ja höher als diese 360 € wäre.

Hättest du dann angenommen ein KFZ - dann könntest du außer diesen 30 € Versicherungspauschale auch noch den auf den einen Monat entfallenen KFZ - Haftpflicht Beitrag absetzen oder einen Beitrag für die Altersvorsorge die staatlich gefördert würde.

Bei laufendem Erwerbseinkommen darf nur im Monat des Zuflusses angerechnet werden,also eine Verteilung über mehrere Monate ist da nicht möglich.

Wie du schon geschrieben hast,wenn sich durch dein anrechenbares Einkommen ergibt das du deinen Bedarf im Monat des Zuflusses selber decken konntest und du angenommen schon deine Aufstockung von 160 € im Voraus bekommen hättest,dann würde es zur Rückforderung der 160 € für den Monat des Zuflusses kommen.

Ein evtl.dann noch vorhandener übersteigender Betrag der über deinem Bedarf liegt würde dann im Folgemonat nach dem Zufluss von Einkommen zum Vermögen und das darf dann bis auf das sogenannte Schonvermögen bei der Leistungsberechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Also mal angenommen dein Bedarf liegt wie geschrieben bei 850 € pro Monat und du würdest in einem Monat 1800 € Brutto und 1270 € verdienen,dann würden dir auf dein Bruttoeinkommen bei einem Single der derzeit max.Freibetrag von 300 € zustehen.

Dein anrechenbares Erwerbseinkommen würde dann nach Abzug der 300 € Freibetrag von deinen 1270 € Netto bei 970 € liegen,dein Bedarf aber nur bei 850 €,demnach würdest du dann in diesem Monat deinen Bedarf selber decken können.

Es käme dann zur Rückforderung der 160 € Aufstockung,die übersteigenden 120 € ( 970 € - 850 € = 120 € ) würden dann im Folgemonat nach dem Zufluss zum Vermögen und wenn du dann insgesamt dein Schonverögen nicht übersteigen würdest bekämst du im Folgemonat normal deine Aufstockung weiter.

Normalerweise ist die Anrechnung bei einmaligem Einkommen gesetzlich nach dem SGB - ll geregelt,aber auch hier gibt es sicher Ausnahmen die dann individuell entschieden werden müssten,aber das man sich in deinem Fall bei einer so geringen Verteilung anders entscheiden würde kann ich mir nicht vorstellen,dann müsstest du eine geringere monatliche Anrechnung schon gut begründen.

Gilt als Einkommen und wird auf die Leistungen nach SGB II ngerechnet.

Steuern bekommt nur erstattet, wer auch Steuern zahlt...

Pukki62 
Beitragsersteller
 11.11.2017, 23:59

Ich zahle seit Jahren brav Steuern nur einmal so nebenbei bemerkt. Ich sitze auch nicht hinterm Schreibtisch und lass die Finger im A.. rund gehen.. Ich arbeite hart für die paar Kröten die ich bekomme und das noch im 4 Schicht System. Ich hoffe nur das Leute wie du die hier mit klugen Sprüchen klopfen einmal nicht in so eine Lage kommen. Dann wäre der Mund nämlich nicht ganz so weit offen. Kann eben nicht jeder von Beruf Sohn oder Tochter sein. Also bevor du redest oder schreibst.. Denke nach bitte. 

ErsterSchnee  12.11.2017, 01:13
@Pukki62

"Also bevor du redest oder schreibst.. Denke nach bitte."

Du solltest nicht immer von dir auf andere schließen. Nur weil DU nicht denkst muss das ja nicht auch auf alle anderen zutreffen.

Pukki62 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 03:11
@ErsterSchnee

Ach du.. Ich befasse mich gar nicht mit solchen Alleswisser wie Dir.. Du hast ja anscheinend das Patent die Lösung und Antwort auf alles. Mein Respekt an deine überragende Intelligenz. Möchte gerne allerdings hinzufügen Dumm ist nicht der der nichts weiß sondern derjenige der denkt bereits alles zu wissen. Tut mir aufrichtig Leid dass ich in dieser Materie was Hartz 4 oder diverse Gesetze nicht besonders belesen bin. Und gerade deswegen wende ich mich an so eine Plattform und dies nicht aus dem Grunde heraus mir hier sarkastische Sprüche reinzuziehen, die mich herabsetzen sollen als jemand der aufstocken muss zur Zeit, sondern um aufrichtige seriöse Antwort. Dies darfst dir jetzt zur Gemüte führen und kurz innehalten was ich dir damit vermitteln will, ich werde mich nämlich nicht länger mit Dir beschäftigen. :) 

ErsterSchnee  12.11.2017, 03:47
@Pukki62

"ich werde mich nämlich nicht länger mit Dir beschäftigen"

Dann bin ich ja beruhigt!

"mir hier sarkastische Sprüche reinzuziehen, die mich herabsetzen sollen als jemand der aufstocken muss"

Wenn DU ein Problem damit hast, Hartz IV zu beziehen und das an deinem Ego nagt, gib nicht MIR die Schuld dafür...

"Hartz 4 Aufstocker Steuerrückerstattung?"

DAS war ursprünglich deine ganze Frage (bevor du das nach Stunden bearbeitet und den Text nachgefügt hast). Und DARAUF habe ich versucht, eine Antwort zu geben. Hättest du gleich ausführlich gefragt, hätte niemand raten müssen, was du vielleicht damit meinen könntest.

"Also bevor du redest oder schreibst.. Denke nach bitte."

EBEN!

Pukki62 
Beitragsersteller
 12.11.2017, 12:23
@ErsterSchnee

Nach Stunden, ist schonmal gelogen, das war unmittelbar danach als ich den Text einfügte. Jetzt willst du deine vorlaut provozierende Schreibe mit der Argumentation begründen dass ich zu lange gebraucht hätte für meinen Text einzufügen. Dies nimmst du tatsächlich als Rechenschaft. & go dafür fremden Menschen mit solchen Sprüchen zu begegnen. Und erzähle mir nicht das dass anders zu verstehen sei. Ich weiß wie sowas aufzunehmen ist. Ich wusste nicht dass deine Sätze sobald diese gedacht sind unmittelbar beim Empfänger schwarz auf weiß zum Ausdruck bereit quasi zur Verfügung stehen. Du musst ziemlich abgespaced hinter deinem Rechner sitzen.Mich stört nicht das ich zur Zeit aufstocken muss. Allerdings bei Leuten wie Dir tendiere ich dazu direkt das Übel an der Wurzel zu greifen denn dein Spruch war einfach nur provozierend und herablassend, das weißt du selbst. Und wenn du dann Gegenwind bekommst dann selbst Schuld. Arbeite etwas an deiner Umgangsform dann muss so etwas nicht sein. Respekt ist der Schlüssel. Alles gute dir. 

ErsterSchnee  12.11.2017, 13:12
@Pukki62

"ich werde mich nämlich nicht länger mit Dir beschäftigen"

Das klappt ja super! Ich bewundere deine Konsequenz...