Ab welchem Einkommen mit Hartz 4 aufstocken?

7 Antworten

Ob dir noch etwas zustehen würde kommt auf die individuellen Umstände an,wenn du alleine leben würdest,also Single wärst,dann steht dir mit diesem Einkommen kein ALG - 2 mehr zu und Wohngeld in der Regel auch nicht,wenn du nicht gerade in einer Stadt lebst die sehr hohe Wohnkosten hat und du die höchste Mietstufe 6 nach dem Wohngeldgesetz haben würdest !

Als Single stünden dir derzeit im SGB - ll ( Hartz - 4 ) min.399 € Regelsatz zu + deine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete.

Angenommen diese würde 381 € betragen,dann läge dein Bedarf bei 780 € pro Monat.

Würdest du jetzt 1300 € Brutto verdienen,dann läge dein Nettoeinkommen bei ca.980 € pro Monat.

Auf dein Bruttoeinkommen kannst du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen,dass würden dann bei dir min.300 € sein,diese würden dir dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dein anrechenbares Einkommen.

Blieben also in diesem Beispiel von ca.980 € Netto nach Abzug von min.300 € an Freibeträgen noch ca.680 € anrechenbares Einkommen übrig.

Da dein Bedarf aber hier bei 780 € liegen würde,stünden dir noch min.100 € ALG - 2 Aufstockung zu.

Die erste Stufe dieser Freibeträge nach § 11 b SGB - ll ist der so genannte Grundfreibetrag von 100 €.

In diesem ist schon eine Pauschale für Versicherungen enthalten,Aufwendungen für den Arbeitsweg bzw.für die Beschäftigung und Werbungskosten.

Würdest du jetzt angenommen mit dem PKW - zur Arbeit fahren weil du darauf angewiesen bist und es günstiger als öffentliche Verkehrsmittel wäre,dann stünde ggf.noch weitere absetzbare Beträge zu,wenn diese die 100 € Grundfreibetrag übersteigen würden.

Wenn du also angenommen pro Tag 50 Km - für die Hin und Rückfahrt zurück legen würdest und das 5 Tage pro Woche,dann würden das 250 Km pro Woche und 1000 Km pro Monat machen.

Pro Km würden dir dann 0,20 € zustehen,gesamt dann 200 € pro Monat,dazu käme noch die Versicherungspauschale von 30 € + 15,33 € Werbungskostenpauschale ( die sind in den 100 € Grundfreibetrag enthalten) + angenommen 30 € KFZ - Haftpflicht aufgeteilt auf 1 Monat ( 360 € pro Jahr geteilt durch 12 Monate = 30 € ),dann lägen deine Ausgaben bei ca.275,33 € pro Monat.

Davon würde der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen,es bliebe ein Mehraufwand von ca.175,33 € und dieser käme dann noch zu deinen angenommenen 100 € Aufstockung dazu,gesamt dann ca.275,33 €.

Ratlose72 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 09:52

Erstmal danke für die ausführliche Antwort. Allerdings ist es etwas verwirrend. Laut der Rechnung würde ich doch was bekommen. Oder ist das nur ein Beispiel?

isomatte  10.03.2015, 10:38
@Ratlose72

Natürlich ist das ein Beispiel,ich kann ja nicht wissen was du an Warmmiete zahlst,ob du alleine lebst,mit was du zur Arbeit fährst und wie viele Km das evtl. sind,wenn du mit dem PKW - fahren müsstest !

Aber alle Angaben kannst du ja auf dich beziehen,dann kannst du deine Werte einsetzen und weißt ob dir ggf.etwas zusteht oder nicht.

Oder du gibst hier die erforderlichen Angaben an,dann kann man es so in etwa ausrechnen.

isomatte  10.03.2015, 11:04
@isomatte

Das war ein Fehler von mir,es sollte eigentlich heißen ,,wenig bis kein ALG - 2 mehr zu !

Bei 1300 Euro brutto gibt es doch kein Hartz 4 mehr!!!!!! Evtl. gibt's Wohngeld. musst halt dein GEld einteilen!

Ratlose72 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 13:04

Super Antwort! Vielen Dank! Das die Leute nie sachlich bleiben können!

Lebst du alleine? Wenn nein, wird dein Partner auch mit einberechnet und dann sieht es sehr schlecht aus.

Am besten lässt du dir das beim Arbeitsamt ausrechnen, aber ich denke nicht, dass du was bekommst. Es interessiert die dann leider auch nicht, ob du ein Auto oder ne große Wohnung haben willst, aber einen Versuch ists Wert!

Ratlose72 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 13:13

Lebe alleine.

 ab welchem Einkommen würde man keine Aufstockung mehr erhalten?

Es gibt keine feste Einkommensgrenze, sondern die Bedürftigkeit kann entfallen, d.h. das bei der Berechnung des Harz 4 ein Betrag von unter 0 herauskommt.

Von den 1300€ sind 100€ (Werbungskosten, es können alternativ die Tatsächlichen notwendigen Kosten angesetz werden) + 20% von 900€ + 10 % von 200€ = 300€ anrechnungsfrei. Des weiteren natürlich steuner und Sozialversicherungen. Geht man von einen Netto von 980€ aus, so wären also 680€ auf das Harz 4 anzurechen. 

Das heißt letztlich, sie haben durch den Job min. 200€ mehr im Monat.

Ratlose72 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 09:52

Die 200 Euro mehr im Monat kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen.

ichweisnix  10.03.2015, 09:03

Noch ein Hinweis, sie müssen Ihre Jobsuche mit der Arbeitsaufnahme nicht einstellen. Und es ist leichter sich aus einen bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu bewerben.

Meines Wissens läuft das wie folgt ab: 

Du beziehst einen Satz X über Hartz IV (Bsp.: 400€).

Wenn du jetzt anfängst zu arbeiten (angenommen 450€ Basis) dann werden bestimmte Sätze deines Einkommens auch als selbiges angerechnet und von deinen Bezügen gestrichen. Hier sind, sofern ich richtig informiert bin, die ersten 100€ die du verdienst frei, von den zweiten 100€ die du bekommst, darfst du 60 behalten, der Rest wird gestrichen. Alles was über diese Grenze geht wird voll angerechnet. Bei deinem Bruttogehalt wären also alle Bezüge gestrichen. Neben den Hartz IV Leistungen gäbe es auch noch den Wohngeldzuschuss. Hier bin ich mir aber nicht sicher, auf welcher Grundlage der berechnet wird. Ich habe als Werkstudent (1100€ Brutto) keine Ansprüche, außer z.B. mein Kindergeld / einen reduzierten BAFöG Satz.

Hoffe ich konnte helfen!