Freibetrag für Kapitalerträge bei Hartz 4?
Ich habe im Jahr 2011 aus Kapitalerträgen einen Gewinn von 120,-Euro gemacht. Da ich Hartz 4 Empfänger bin dachte ich, dass diese Summe von der geringen Höhe her nicht gemeldet werden muss. Bei einer Kontoabfrage durch des Jobcenter kam jetzt raus, dass ich im Jahr 2011 120,-Euro aus Kapitalerträgen erhalten habe. Gibt es für so etwas einen Freibetrag und hätte ich das melden müssen?
4 Antworten
Ja, du hättest es melden müssen. Egal ob Freibetrag oder nicht, darüber entscheidet letztendlich das Jobcenter.
Einkommen aus Kapitalvermögen gelten beim ALG2 als "sonstige" einmalige Einnahmen. Sie müssen gemeldet werden und werden in dem Monat berücksichtigt, in dem sie zufließen (sprich: mit der Gutschrift auf dem Konto.). Zu Frei-/Absetzbeträgen siehe "Anrechnung von sonstigem Einkommen" -> http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Ja man darf 100 Euro zusätzlich als Einkommen haben, die sind frei. Von den restlichen 20 Euro gehören dir 20% also 4 Euro. Die restlichen 16 Euro hätte das Amt von den Bezügen aus dem Monat abziehen müssen in dem du die 120 Euro erhalten hast.
Wie das jetzt aber funktioniert da du den Geldeingang nicht gemeldet hattest weiß ich nicht. Mit Glück ziehen sie einfach die 16 Euro ab - mit Pech kommen noch irgendwelche Sanktionen dazu.
Ja man darf 100 Euro zusätzlich als Einkommen haben, die sind frei. Von den restlichen 20 Euro gehören dir 20% also 4 Euro.
Diese Freibeträge beziehen sich auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit (wozu Einkommen aus Kapitalvermögen nicht gehören.)
Grundsätzlich musst du jeden Geldeingang angeben.
Bei sonstigen Einnahmen hättest du im Zugangsmonat 30 € Versicherungspauschle als Freibetrag.
Hast du denn da Kapital als Vermögen deklariert? Das wäre schon schlechter, wenn du das "vergessen" hättest.
... oder eine Strafanzeige.