WG mit der Mutter bei Hartz 4
Hallo ich habe folgende frage: Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in einer wg, sie ist Rentnerin und ist bei mir eingezogen. Wir zahlen jeweils die hälfte der Miete. Ich beziehe Hartz 4 und bekomme 410 Euro Miete und 399 Euro Bedarf vom Jobcenter. Jetzt hat mir das Jobcenter eine Anlage HG geschickt und eine Aufforderung nachweise über ihr aktuelles einkommen einzusenden. Meine Frage ist muss meine Mutter jetzt mit ihrer Rente für mich aufkommen, so das die meinen Bedarf oder die Miete kürzen.?
7 Antworten
Jepp! So ist es. Sobald eine Person bei dir wohnt ist sie Mitglied deiner Bedarfsgemeinschaft und somit zählt ihr Einkommen mit dazu. Es wird nun euer beider Bedarf errechnet und dann euer Einkommen davon abgezogen. Und was dann offen bleibt übernimmt das Amt.
Nein muss sie nicht wenn sie das nicht möchte ( sofern du über 25 bist). Das jobcenter stellt hier eine unterhaltsvermutung an.dieser kannst du widerlegen in dem du dem Jobcenter gegenüber wahrheitsgemäß schriftlich erklärst das deine Mutter dich weder ihn Form von sach- noch Geldleistungen unterstützt.
Das Einkommen deiner Mutter geht das Jobcenter nichts an. Die Miete wird natürlich durch 2 geteilt. Entsprechend bekokmmst du auch nur noch 50% der Miete vom Jobcenter ausgezahlt.
Eine WG - kannst du mit deiner Mutter nicht bilden,sondern nur eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) deshalb auch die Anlage HG - die dir zugeschickt wurde !
Wenn du insgesamt für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) 410 € zahlst,wirst du in Zukunft nur noch 205 €,als 50 % ( Kopfanteil der KDU ) vom Jobcenter bekommen.
Für den anderen Teil muss deine Mutter aufkommen,es sei denn,das sie so wenig Rente bekommt,das ihr noch eine Aufstockung durch Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt zustehen würde,welche sie dann natürlich erst beantragen müsste.
Bist du also schon min.25,wovon ich ausgehe,wenn deine Mutter ganz normale Altersrente bezieht,ist sie dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und ihr stellt dann,wie gesagt,eine Haushaltsgemeinschaft dar,sonst wäre es eine BG - und dann müsste deine Mutter auch Angaben über Einkommen und Vermögen abgeben,denn dann würde sie dir noch zum Unterhalt verpflichtet sein.
Also ab 25,keine BG - und deshalb weder Unterhaltspflicht,noch Auskunftspflicht der Mutter.
Das teilst du dem Jobcenter in einer wahrheitsgemäßen schriftlichen Bestätigung mit ( formloses Schreiben ) ,das dir deine Mutter weder derzeit,noch in Zukunft,mit ihrem Einkommen Unterhalt leisten wird und sie dir gegenüber keine Angaben zu Einkommen und Vermögen macht.
Meine Frage ist muss meine Mutter jetzt mit ihrer Rente für mich aufkommen, so das die meinen Bedarf oder die Miete kürzen.?
Nur, wenn du unter 25 bist.
Andernfalls solltest du schriftlich wahrheitsgemäß erklären, dass deine Mutter dich nicht unterstützt und unterstützen wird, da sie dazu unterhaltsrechtlich nicht verpflichtet ist und somit die UnterhaltsVERMUTUNG des § 9 Abs. 5 SGB II NICHT GREIFT. Im Übrigen möge man sich doch bitte mit solchen Auskunftsansinnen nicht an dich wenden, da deine Mutter keine Pflicht hat, dir ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen.
"Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft leben (z. B. mit Ihren Geschwistern, Ihrem Onkel oder Ihren Großeltern), vermutet der Gesetzgeber, dass Sie finanziell unterstützt werden (§ 9 Abs. 5 SGB II). Aber nur, wenn Sie tatsächlich unterstützt werden, müssen Sie nähere Angaben machen. Werden Sie nicht unterstützt, muss dies nicht begründet werden."
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