Steuererstattung Mehraufwand bei Privatinsolvenz

2 Antworten

Hallo,

Deine Frage ist durchaus berechtigt. Im Prinzip wäre es ja bei einer erhöhten Wegstrecke in die Arbeit das gleiche Problem. Die Werbungskosten würde erstmal der Insolvenzverwalter über die Steuererstattung einstecken.

Damit das nicht so ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Der Arbeitgeber zahlt die Spesen aus. Diese sind dann gemäß der ZPO, wie Du schon geschrieben hast, unpfändbar. In Deinem Fall will der Arbeitgeber dies aber offensichtlich nicht machen.

2.) Der Schuldner kann beim Insolvenzgericht einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Erhöhrung der Pfändungsfreigrenze wegen der außerordentlichen Belastung stellen.

In dem Antrag muss man einfach begründen, wieso man diese außerordentlichen Belastungen hat. Eben dass der AG keine Spesen auszahlt und man diese nur über den Weg der Steuerrückerstattung bekommen kann. Außerdem muss man belegen, dass der Aufwand regelmässig ist.

Das Gericht kann dann beschließen, dass die Pfändungsfreigrenze erhöht wird und dann kommt Herr Mustermann so an das Geld.

Viel Glück

knutschi1983 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 12:57

Danke für die Antwort!!! Nun jetzt stellst sich gerade die Frage in wie Fern wird der Freibetrag erhöht oder um wie viel ? Nimmt das Gericht jetzt den Pauschalbetrag von 12€ pro Tag für die Berechnung der Erhöhung oder gibt es da einen speziellen Pauschalbetrag ? 18 Tage x 12€ = 216€ Im Monat

Wenn der Max jetzt an 220 Tagen länger wie 8 Stunden nicht im Betrieb ist dann kann der Max bei der Steuererklärung für Werbungskosten pro Tag 12€ geltend machen 12 € x 220 Tage = 2640€ ( für Verpflegungsmehraufwand) Der Verpflegungsmehraufwand gehört zu den Werbungskosten . Richtig?

du hattest was von der Pendlerpauschale geschrieben: ** "Im Prinzip wäre es ja bei einer erhöhten Wegstrecke in die Arbeit das gleiche Problem.** Die Werbungskosten würde erstmal der Insolvenzverwalter über die Steuererstattung einstecken."

Folgendes habe ich im Internet gefunden: LG Braunschweig, Beschluss vom 16. 05. 2011, 6 T 247/11

Gem. §§ 293 Abs. 1 Satz 3, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850f Abs. 1b ZPO findet eine Erhöhung des pfändungsfreien Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners nur statt, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen vorliegen. Dies sind nur außergewöhnliche Belastungen des Schuldners, die bei den meisten Menschen in vergleichbarer Lage nicht auftreten, da üblicherweise auftretende Belastungen bei der Bemessung der Pfändungsfreibeträge bereits berücksichtigt wurden Fahrtkosten zur Arbeitsstelle sind bis zu einer Entfernung von 30 km als gewöhnliche Belastung eines berufstätigen Arbeitnehmers anzusehen. wenn wir aber jetzt mal 28Km nehmen würde das ja bedeuten 28 Km x 0,30€ x 220 Tage= 1848€ an Werbungskosten nur für die Fahr zur Arbeit und das ist dann noch als " gewöhnlich " anzusehen.

Steht auf dem Steuerbescheid jetzt genau drauf wofür die Steuererstattung ist?

oder Steht da jetzt einfach : Werbungskosten 4488€

Woher weiß der Insolvenzverwalter jetzt was Verpflegungsmehrbedarf ( die 12 Euro am Tag ) ist und was Entfernungspauschale ist ( die 0,30€ pro KM ) ?

wenn der Max Mustermann jetzt aufgrund der hohen Werbungskosten einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellt, dann würde der Max ja weniger Steuern Zahlen und dafür mehr Netto erhalten. Auf der Lohnabrechnung steht ja nichts von dem Freibetrag oder etwa doch?

Ich hoffe ich mache es gerade nicht zu Kompliziert ;-)

denn wenn er mehr Netto erhält muss er auch mehr abtreten bzw. es wird Mehr gepfändet. Als Grundlage für die Pfändung nimmt der Insolvenzverwalter ja die Lohnabrechnung . Und wenn dort nichts von Verpflegungsmehraufwand steht oder ähnliches wie findet dann die Erhöhung des Pfändungsfreibetrag Wirkung ?

ich kenne nicht den Grund wie es zur Privatinsolvenz gekommen ist aber nun gut ist eingetreten. Die Öffentlichkeit sprich der Staat und deine Gläubiger sind nicht schuld an der Misere. Du erwartest aber dass zum einen deine Schulden von den Gläubigern selbst getragen werden und vom Staat dass er dir die Steuereinnahmen erlässt sprich zumindest einen Teil davon. Irgendwie ist das etwas überzogen findeste nicht ? Frag mal deinen Insolvenzverwalter denn der macht ja deine Steuererklärung


knutschi1983 
Beitragsersteller
 19.04.2015, 10:28

Guten Morgen ...

Ich erwarte gar nichts!!!! ... das einmal vorweg. Mich interessiert es einfach wie damit umgegangen wird.

und zweitens geht es gar nicht um mich !!! Daher kann ich auch nicht " meinen " Insolvenzverwalter fragen da ich gar keinen hab aber schön das du mir so etwas unterstellst. Leider beantwortet deine Antwort aber nicht meine Frage!!! Ob das nun in Ordnung ist das wenn man Schulden gemacht hat und die nach einer gewissen Zeit erlassen wird steht auf einem ganz anderen Blatt Papier !!

Aber was soll daran " überzogen " sein?

wir können auch darüber diskutieren das man in die Pflegeversicherung als Kinderlose mehr Zahlt wie einer der Kinder hat... ( Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25%) Ob und warum eine Person KEINE Kinder hat sei mal dahingestellt einige wollen keine Kinder weil den der Job wichtiger ist und andere können keine Kinder bekommen obwohl sie gerne Kinder hätten .. ist das Gerecht? Aber das ist ein ganz andres Thema und darüber mache ich mir dann beim nächsten mal Gedanken wenn ich Nachts mal wieder nicht schlafen kann. ;-)