Jobcenter/Finanzamt. Erfährt Jobcenter von Einkommen und wie?
Hallo!
Wenn ich auf Lohnsteuerkarte arbeite und über oder unter dem Betrag von 100 euro liege, den ich zu Hartz IV dazu verdienen darf liege, erfährt es der Jobcenter auf jeden Fall, wenn ich versäume, es anzugeben?? Und wenn ja, auf welchem Wege? - Gibt es eine Korrespondenz zwischen Jobcenter und Finanzamt? Oder wie verhält es sich in selbiger Situation mit Einkommen aus selbständiger Arbeit (Gewerbeschein)?
Danke für Antworten und liebe Grüße!
8 Antworten
Wenn Du unter dem Betrag von 100,-Euro liegst,wieso willst Du das verheimlichen ??? Egal wieviel Du verdienst,Du musst es melden,sonst ist das Betrug,und Du wirst gesperrt....und hast eine Betrugsanzeige an der Backe.....
Jeder kl. Beamte vom hIV o. Arbeitsamt darf Deine Konten und sonstiges abfragen. Das nennt sich auch Datenschutz und Bankgeheimnis.
nein, ganz so einfach dürfen die das nicht. Meist bekommen sie nur die Angabe, dass jemand ein Konto hat oder dass er arbeitet. Das reicht auch, da sie dann beim Betroffenen nachfragen können.
Sie sehen es an den Bewegungen auf deinem Konto...
Wenn sie deine Kontonummer haben, dann können sie mmeines wissens nach dein Konto beobachten.
Falls nicht, sind sie aber immer noch berechtigt bei einer Überprüfung Kontoauszüge von dir zu verlangen. Und zwar vollständig. Wenn sie da sehen, dass du ohne Bescheid zu sagen mehr verdient hast als du 'darfst', dann streichen sie dir das Geld und du musst eventuell sogar noch eine Menge zurückzahlen.
ARGE und FA sind berechtigt, bei begründetem Verdacht Deine Konten zu "inspizieren". Sie müssen Dich aber HINTERHER (!) darüber informieren.
Nein, sie müssen vorher nach den Kontoauszügen fragen. Es ist nicht erforderlich, ohne Wissen des Betroffenen die Kontobewegungen einzusehen und damit nicht statthaft. Nur, wenn sie glauben, dass Du die Auszüge fälscht, dann dürfen sie direkt bei der Bank nachfragen.
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/179.98.html
und bei Selbständiger Tätigkeit (Gewerbe oder Freiberufler) bist Du verpflichtet jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
Gib es an, wo ist denn das Problem? Solange Du es zwar zuspät, aber ohne Nachfrage von der Arge angibst, wird Dir auch keiner Sozialbetrug vorwerfen könne.
Hallo Puttchen! Danke für Deine Antwort. Du schreibst: Sie sehen es an den Bewegungen auf deinem Konto... - Überprüfen sie denn ohne mein Wissen meine Kontobewegungen, wenn sie gar keine Auszüge von mir fordern? LG