Habe einmal Geld geliehen und zweimal was verkauft, nun möchte das Jobcenter wissen woher das Geld auf mein Konto kommt. Was antworte ich am besten?

5 Antworten

nun für die 10 euro wirst du sicher einen darlehensvertrag haben. für die verkäufe gibts ganz sicher kaufverträge. das legst du als material deinem betreuer vor und gut ist.

freakes 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 17:16

Darlehensvertrag? Nein. Ich hab mir von einem Freund 10 euro geliehen und drei Tage später wieder zurück überwiesen. Keine große Sache wie ich finde. Ich werde einfach auf die Antwort vom Jobcenter warten. Kaufverträge bei diesen kleinen Summen, nein nicht wirklich.  

blumenkanne  30.12.2015, 17:28
@freakes

mach einen darlehensvertrag und gut ist. für die verkäufe solltest du natürlich kaufverträge haben. sei es drum, dass du die dinge über ebay-kleinanzeigen ausgedruckt hast. in dem fall wäre es einfach vermögensumwandlung, die du natürlich nachweisen musst. ansonsen wird es dir als einkommen angerechent, egal wie klein die summe ist.

freakes 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 17:57
@blumenkanne

Einkommen angerechnet? Ja aber bis 100 euro habe ich doch einen Freibetrag! Somit können die mir das nicht einkassieren, oder? 

blumenkanne  30.12.2015, 17:59
@freakes

nein hast du nicht. der freibetrag von 100 euro gilt nur bei erwerbseinkommen. das hast du aber in diesem falle nicht. wenn du also was verkauft hast auf einer plattform wie ebay, dann druckst du einfach das angebot aus mit den details des verkaufs und dem des käufers und somit hast du nachgewiesen das du einfach nur vermögensumwandlung betrieben hast.

freakes 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 18:10
@blumenkanne

Danke, ok ich habs verstanden. Jetzt muss ich nur noch wissen, wieviel Vermögen ich umwandeln darf im Monat ohne dass es einkassiert wird vom Jobcenter. Das wäre ja zu blöd, wenn sie die paar Euro mir berechnen würden. 

Sage Einfach das du dir was geliehen hattes und dan was verkauft hattes anrechnen könne sie beides nicht. Vermutlich bist du bei denen in eine Routine kontrolle geraten.Der freibetrag bezieht sich auf das was du verdienen kanst ohne Abzüge.solange wie du nicht 30 mal was verkaufst wirst du keine Probleme bekommen.

Also solche Sachen machst Du am besten nicht über das Konto wenn du staatliche Leistungen empfängst oder buchst. Da gibt es immer Kramerei

Würde das mal dem Betreuer sagen.

Bei der geringen Summe interessiert sich bestimmt niemand dafür.... Musst halt sagen wie es gelaufen ist und fertig.

freakes 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 17:12

Das denke ich doch auch, zumal es sich auch um Geldeingänge in zwei verschiedenen Monaten handelt. 

blumenkanne  30.12.2015, 17:29
@freakes

natürlich interessiert es. sonst würden die ja nicht danach so explizit fragen.