Müssen Hartz-IV-Empfänger auch eine Steuererklärung abgeben?
Liebe GF-Fans,
ich bin nun schon seit Jahren Hartz-IV-Empfänger und habe einen Ein-Euro-Job. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben (habe ich bisher noch nie gemacht) oder brauche ich das nicht? Regelt das Jobcenter das mit dem Finanzamt?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten und verbleibe
m. f. G. Schlumpi!
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13 Antworten
Ausser sie würden speziell aufgefordrt.
ALG II unterligt nicht dem Progressionsvorbehalt. So kann es für einen ALG II Empfänger praktisch nie zu einer Steuerschuld kommen.
Nur "Austocker" da könnte es passieren. Also beispiel eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und einem Brutto von 1.200,- Euro zahlt zwar steuern, bekommt aber unter Umständen Sicherheit noch ALG II als Aufstockungsleistung.
Wenn man aus Erwerbstätigkeit oder Selbständigkeit steuerpfichtiges Einkommen erzielt, muss man das nicht nur mit der ARGE "abrechnen", sondern auch mit dem Finanzamt. Mit einer 1-Euro-Maßnahme aber nicht, da es sich dabei nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt und man dort ja auch keinen Lohn bekommt, der zu versteuern wäre, sondern man erhält lediglich eine Mehraufwandsentschädigung für die Ausgaben, die man wegen dieser Maßnahme hat (z.B. Busfahrkarten zum Maßnahmeort, Arbeitskleidung etc.)
Nur wenn du Lohnsteuern zahlst. Aber selbst dann ist es nicht verpflichtend.
Kommt darauf an, mit welcher Steuerklasse. Ein Ehepaar mit Kombination III/V muss immer eine Steuererklärung abgeben.
Wer keine Steuernzahlt braucht auch keine Steuererklärung machen. Und ALGII Empfänger zahlen keine.
Klar... bei der Steuererklärung mußt du ja nicht unbedingt Einnahmen erziehlt haben und schließlich hast du ja auch jede Menge "Werbekosten" (deine Bewerbungen und Vorstellungsgespräche in frisch gewaschenen oder von der Reinigung aufbereitete Klamotten und Bahntickets und so) und erzielst dabei kaum bis gar keine Einnahmen. Da ist immer was drin! ;)
Die Werbekosten kann man eh nicht geltend machen, wenn man keine Steuern bezahlt hat.
Und wenn man doch Steuern zurückbekommen sollte (evtl. aus den Vorjahren), wird die Rückzahlung als Einkommen angerechnet und von der Hartz-IV-Leistung abgezogen. Also lohnt es sich schon aus diesem Grund nicht, eine Steuererklärung abzugeben.
was die zahlen schon keine steuern und wenn sie was haben wollen san fahrkarten und co dann reichen sie dsas beim amt ein
das wär ja noch schöner