ich habe als Hartz IV eine Steuerrückerstattung bekommen, die auf mein Konto überwiesen wurde. Wie kann ich diese abtreten an einen Gläubiger?

7 Antworten

Jetzt habe ich es verstahden. Du hast in der Frage geschrieben, dass du dem Jobcenter eine Abtretung schicken möchtest. In Wirkichkeit geht es aber darum, dass das Finanzamt die Abtretung macht an den Gläubiger, und somit die Steuerrückzahlung nicht als Einkommen angerechnet werden braucht

Die Abtretungserklärung ans Finanzamt ist zwar möglich, aber damit funktioniert deine Idee nicht bzw. das ist so nicht gesetzeskonform.

Steuerrückerstatungen sind aber nach SGB 2 eindeutig Einnahmen und müssen angerechnet werden. Es wird also auch keine Abtretung ans Jobcenter anerkannt. Schulden sind Privatsache. Das ist der Denkfehler. Es kann dir mit der Abtretungserklärung ans FA also vorgeworfen werden, dass du die Einnahmen bewußt verschweigst, und damit machst du dich strafbar und schadenersatzpflichtig.

Und: Das Finanzamt hat gemäß SGB 2 § 60 eine Mitwirkungspflicht, muss dem Jobcenter die Abtretung also melden. Somit wird die Rückerstattung dann doch bekannt und angerechnet.

Du siehst, wie du es dir gedacht hast geht de Rechnung nicht auf.

dumas115 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 13:13

@Renick vorerst danke für deine Meinung.

bitte schaue auch auf den folgenden Post in diesem Link:

https://www.spin.de/forum/336/-/107df

gehe zu Post vom: 12. Mrz 2013 09:06 (Author ist ein Hans-Martin Uas Karlstadt)

Laut seiner Äußerung ist eine Abtretung ans FA möglich und würde insofern keinen Zufluss (damit kein Einkommen) bedeuten.

Wer nun letztlich Recht hat, sollte mir dann doch ein RA sagen.

Renick  22.08.2017, 13:58
@dumas115

Hallo dumas,

ich habe mir den Link gern angeschaut. Der Denkfehler in der Auffasung besteht in folgenden 2 Punkten.

1. Gemäß §11 Abs.3 SGB II sind Steuerrückerstattungen einmalige Einnahmen. Also quasi dein Vermögen. Daran lässt sich nichts rütteln. Ob du das Geld für dich verwendest oder zur Schuldentilgung benutzt spielt dabei überhaupt keine Rolle.

2. Das ALG2 ist eine stattliche Sozialleistung, die der Steuerzahler bezahlt. Wenn nun die Steuerrückerstattung nicht angerechnet wird, dann bedeutet das gleichzeitig im Endeffekt, dass die Öffentlichkeit Deine privaten Schulden bezahlt, wenn dir die Einnahmen nicht anrechnet werden. Das ist gewiss nicht Sinn des Sozialgesetzes.

Aus diesen Gründen wird das Jobcenter eine Abtretungserklärung für die Schulden nicht akzeptieren. Privatschulden bleiben deine Privatsache. Ausnahmen kann es bei Schulden geben, die mit dem Lebensunterhalt zu tun haben, z.b. Miet- oder Stromschulden.

Das Geld vom Finanzamt an den Gläubiger überweisen zu lassen, funktioniert zwar, weil das Geld ja dann nicht auf deinem Konto auftaucht. Aber wenn das rauskommt hast du große Probleme, weil das so wie oben erklärt nicht gesetzeskonform ist.

Das bringt dir auch nichts,du musst jede Veränderung in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen angeben und nachweisen,dieser Geldzufluss ist einmaliges Einkommen und wird ggf.unter Berücksichtigung von absetzbaren Beträgen auf deinen Leistungsanspruch angerechnet !

Dies passiert auch wenn du es dann nicht mehr hast,solltest du damit deine Schulden zahlen.

dumas115 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 13:31

es sei denn man kann es - gesetzeskonform - abtreten. Und nur das interessiert mich.

Es geht nur um die Sache.  Die Erstattung habe ich ja ans Jobcenter gemeldet. Dennoch bleibt die Lücke ob der Betrag nicht abtretbar sein könnte.

ich wiederhole nochmal diesen Verweis:

Gehe zu Post vom: 12. Mrz 2013 09:06 (Author ist ein Hans-Martin Uas Karlstadt)

https://www.spin.de/forum/336/-/107df

isomatte  22.08.2017, 15:25
@dumas115

Was willst du denn da gesetzlich abtreten können ?

Wer da was in anderen Formen behauptet interessiert mich nicht,ich sage dir das es als einmaliges Einkommen angerechnet wird,ob du damit nun deine Schulden zahlst oder nicht,du bist dadurch immer noch im Leistungsbezug.

Wenn eine Lücke entsteht die du dann nicht decken kannst,musst du dann auf Antrag ggf.mit einem bewilligten zinslosen Darlehen decken und das wird dir in monatlichen Raten von deinen laufenden Leistungen wieder abgezogen.

Das macht keinen Sinn. Was sollte das Jobcenter mit deiner Abtretungserklärung anfangen? Du musst dem Jobcenter den geldeingang melden, woraufhin er dir bei deinem ALG2 angerechnet wird.

Diese einmalige Zahlung gilt als Einkommen und wird auf deine Leistung verrechnet.

Deine Gläubiger werden erst einmal warten müssen.

Sonst würde ja der Staat indirekt deine Schulden bezahlen.

dein gläubiger ist das jobcenter und denen musst du erstmal den geldeingang melden. die steuerrückerstattung ist einkommen und wird als solches auch auf deinen bedarf angerechnet im monat des zuflusses. was du mit deinem gläubiger machst, ist uninteressant.

dumas115 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 13:31

Das Jobcenter ist kein Gläubiger!  Lesen Sie meine Kommentare bitte genau durch bevor Sie pauschalisierte Kommentare liefern

markusher  22.08.2017, 13:50
@dumas115

das sagt auch keiner, einfach verstehend lesen und dumme kommentare unterlassen.

dumas115 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 15:43
@markusher

ich hatte geschrieben dass eine Abtretung über das Finanzamt in der Diskussion steht. Aber so weit hatten Sie keine Lust zu lesen, Sie Nörgler!

markusher  23.08.2017, 07:22
@dumas115

das hatte ich aber nicht meinem beitrag geschrieben - macht deine diskussion trotzdem sinnlos und nein ich habe keine lust falsche antworten zu lesen.