Wird eine Steuererstattung automatisch auf Hartz IV angerechnet?
Ich lebe von meinem Mann getrennt, Scheidung läuft. Für das Trennungsjahr haben wir wohl eine Steuerrückzahlung zu erwarten. Mein Ex bezieht Hartz IV und ich frage mich nun, ob es ein Problem ist, wenn das Geld erstmal an ihn ausgezahlt wird - bekommt das Jobcenter davon Wind? Soviel ich weiß wird eine Steuererstattung aufs ALG II angerechnet. Ein Großteil der Rückzahlung steht eigentlich mir zu, da er eben in 2014 kaum gearbeitet hat - aber interessiert das dann noch jemanden? Kann man sich so eine Rückzahlung auch gesplittet auszahlen lassen? Hm, sind jetzt doch mehrere Fragen geworden... Danke für Eure Antworten!
4 Antworten
Ja, es wird angerechnet, er muss es zum einen angeben, zum anderen, falls es nicht gleich auffallen sollte und er es nicht angibt, könnte es ein Jahr später durch einen Datenabgleich ans Tageslicht kommen und dann wird er Ärger bekommen und H4 zurückzahlen müssen.
Warum gibst du denn nicht einfach deine Kontonummer an statt seiner und laesst es an dich überweisen? Das habe ich nach meiner Trennung auch so gemacht. Bei mir war aber kein H4 ausschlaggebend, sondern wir haben die Scheidungskosten geteilt mit einem Anwalt und ich habe sein Geld dann für die halben Scheidungskosten genutzt. Das kam gerade so hin. Haben wir so ausgemacht.
Eine gesplittete Auszahlung ist nicht mögich, es geht nur entweder oder. Er muss natürlich damit einverstanden sein, ebenso wie mit der gemeinsamen Erklärung. Und dann wirst du wohl die Hälfte der Rückerstattung an ihn, bzw. indirekt an die Arge abtreten müssen.
Mag sein, dass dir das unangenehm aufstoesst, wenn du mehr gearbeitet hast als er, aber hier kommt die Zugewinngemeinschaft zum Tragen und daher hat er dann auch einen Anspruch auf eine hälftige Aufteilung. Wenn du es ihm auszahlst, dann mach das aber nachweislich, entweder per Überweisung oder zumindest mit einer von ihm unterschriebenen Quittung. Falls er das beim Amt nicht angibt, dass du einen Nachweis hast.
Alternativ kannst du auch alleine die Steuer machen, aber bei der Steuerklasse 3 wirst du dann wohl eher kräftig drauf zahlen müssen, ausser du hast genug abzusetzen (Fahrtkosten z.B.)
Natürlich bekommen die Wind davon,außerdem ist der Leistungsempfänger ( Mitwirkungspflicht ) selber zur unaufgeforderten Meldung verpflichtet,sonst fällt das spätestens bei einem Datenabgleich auf oder wenn aktuelle Kontoauszüge verlangt würden,wenn man einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen würde !
Warum lässt du es dann nicht auf dein Konto überweisen ?
Beziehst du denn selber auch noch ALG - 2 ?
Wenn er es auf sein Konto bekommen würde,dann muss er und du eine Erklärung ( formlos ) abgeben,dass dir von dieser Erstattung 50 % zusteht und als Nachweis hast du bzw.er ja dann den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug.
Dann wird seine bzw.auch deine Hälfte,wenn du auch noch ALG - 2 bekommst,auf den Bedarf als einmaliges Einkommen angerechnet.
Wenn kein Nebeneinkommen erzielt würde,man also keine Freibeträge geltend machen könnte,dann steht einem auf einmaliges Einkommen die 30 € Versicherungspauschale zu.
Es käme dann darauf an wie hoch diese 50 % ausfallen würden,ist der Betrag höher als die monatlich bezogene Leistung,dann muss das einmalige Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.
Demnach würden dann 6 Monate x 30 € = 180 € Freibetrag entstehen und diese würden dann als nicht anrechenbares Einkommen bleiben.
Das hat damit meines Wissens nichts zu tun,denn ihr seid noch nicht offiziell geschieden,deshalb würde ich mal sagen das dies unter Zugewinn angesehen wird,weil es ja noch in der Ehe entstanden ist und dann zu 50 % geteilt wird !
So war es zumindest bei mir damals als ich im Trennungsjahr war,da haben wird noch gemeinsam veranlagt,beide Steuerklasse 4 noch Frau zuhause beim Kind,da hat ihre Anwältin dann 50 % der Steuererstattung von mir für sie gefordert.
bekommt das Jobcenter davon Wind?
Ihr müsst es angeben, da es anrechenbares Einkommen ist. Es wird jedem von euch hälftig zugeschlüsselt.
Das Jobcenter erfährt auf jeden Fall von der Erstattung.
Wie es sich im Trennungsjahr verhält, liest Du hier:
http://www.scheidung-online-kanzlei.de/steuererstattung-im-trennungsjahr.html
Was bedeutet denn unter Punkt 2 "auf dessen Rechnung die Zahlung der Steuer bewirkt wurde"?
Das bedeutet, dass es wohl besser für Dich ist, wenn Ihr getrennte Erklärungen einreicht.
Da das Jahr der Trennung eigentlich noch Teil der Ehe ist, können die beiden Partner, so sie dies wünschen sollten, ihre Einkommensteuererklärung letztmals gemeinsam abgeben. Alternativ ist es aber auch schon möglich, getrennte Dokumente beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Die Einzelveranlagung (früher: getrennte Veranlagung) kann noch im Rahmen eines Einspruchs bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides (1 Monat) beantragt werden.
Aber ob das günstiger ist, muss vorher geprüft werden.
Wenn Du nämlich die Steuerklasse 3 hattest, ist die Einzelveranlagung mit Sicherheit ungünstiger für Dich.
Wenn Ihr aber beide Steuerklasse 4 hattet, kann das für Dich von Vorteil sein.
Auch wenn er eigentlich gar kein Einkommen hatte?!
Dann ist die Einzelveranlagung auf jeden Fall ungünstiger.
Die Erstattung könnte wegfallen, und Du hast möglicherweise eine Nachzahlung an das Finanzamt.
Deswegen sage ich immer, wenn jemand die Kosten für einen Steuerberater scheut: kauft ein Steuerprogramm, dann ist der Vergleich Zusammenveranlagung - Einzelveranlagung auf Knopfdruck möglich.
Ich bin berufstätig. Ich habe Klasse 3, er 5. Wieso soll das hälftig geteilt werden - er hat doch nichts vorausgezahlt!