Handwerkerrechnung: Stundenlohn statt Pauschalangebot?
Ich habe ein Problem mit einer Rechnung eines Handwerkers, vllt kann mir da jemand weiterhelfen?
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Ein Rabatt für Eigenleistungen wurde schriftlich im Angebot gewährt und auch Pauschalpreise wurden schriftlich festgehalten. Nun hat er Rechnungen geschickt mit Stundenaufzählungen und Materialpreisen die für mich als Laie nicht nachvollziehbar sind. Einen Stundenzettel habe ich auch niemals vorgelegt bekommen. Jetzt hat er ungefähr 2/3 der vereinbarten Leistungen erbracht und möchte einen Betrag haben der von dem Gesamtbetrag des Erstangebotes nur um weniges abweicht.
Bin ich trotz der schriftlich angehaltenen Pauschalpreise angehalten die Stunden und Materialien zu bezahlen ?
4 Antworten
Steht im Angebot explizit, dass pauschal abgerechnet wird? Material und Arbeitsleistung ist getrennt aufgeführt, das ist ok. . Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, hat er 2 Drittel der Leistung erbracht aber rechnet über Aufmaß fast den gesamten Angebotspreis ab?
Im Angebot steht ein Produkt aufgelistet mit Lieferung und Montage. Das ist für mich ein Pauschalpreis. Genau, durch die Stundenlöhne wird der Gesamtpreis hoch getrieben und der Gesamtbetrag eingefordert obwohl noch nicht alles erbracht ist.
Er will dir nur damit verdeutlichen das er seine Dienste erbracht hat . Und euere Rechnung stimmt. Die Rechnung muss fürs Finanzamt oder bei vor Gericht standhaft sein .
Oftmals gehen Handwerker und Firmen in Vorleistung .
Wenn ihr aber Betrag x festgehalten habt und dieser nun sehr abweicht kannst du ihn drauf festnageln .
Wenn es um ein paar Euros geht dann ist doch alles gut .
Er muss dir ja eine Rechnung ausstellen und das dem Finanzamt erklären was er gemacht hat und auch verbraucht hat .
Eine Rechnung muss nachvollziehbar sein .
Oftmals handeln Handwerker nach VOB und BGB
Vielleicht hast du kein Trinkgeld gegeben warum es etwas abweicht.
Ok da greift BGB und VOB .
Und das sind Bücher mit sieben Siegeln .
Ich würde entweder um Erklärung bitten warum es so ist .
Oder sonst zum Anwalt .
Vielleicht eine teilzahlung von 50 % leisten und den Rest bei endgültiger Klärung .
Wenn zeugen dabei waren oder es schriftlich festgehalten wurde so wie rausgelesen habe das Betrag x zu leisten ist dann überweisen sie die Summe wie vereinbart und halten sich an ihr Vertrag .
Denn Abweichungen im 4 stelligen Bereich waren ja nicht Bestandteil eurer Vereinbarung .
Wenn es (also der Auftrag )schriftlich festgehalten wurde , das es zu den und den Konditionen zu machen ist dann würde ich mich mit den Dienstleister in Verbindung setzen .
Weil er hätte sobald er bemerkt haben muss wenn er mit dem butget nicht klarkommt mit dir weiter darüber zu reden zu haben .
Wie der Auftrag weiter geht.
Weil auf Baustellen kann immer was unvorhergesehenes kommen
Das hättet ihr sodann absprechen müssen und er hätte grünes Licht bekommen müssen .
Wenn er aber anstatt 4 Stunden 8 Stunden für ein Aushub braucht liegt es in seiner Schuld.
Er muss auch sobald was unklar ist. Bedenken anmelden .
Er kann sicherlich nicht einfach drauf los werkeln und das Budget aus den Augen verlieren .
Das ok vom Bauherr muss bei Überschreitung sowieso immer gegeben werde .
Der Bauherr hat übrigens auch Verpflichtungen gegenüber den Handwerker. Er muss Baupläne zu Verfügung stellen . Wasser und Strom usw
Zahlen sie bei fertigstellung ihren Betrag der vereinbart wurde und fertig .
Der wird 100 % nix machen .
Da hat der gar kein Bock drauf .
Handwerken müssen Material und Arbeitsstunden getrennt aufführen. Denn du kannst bei deiner Steuererklärung nur den Lohn als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, nicht das Material. Lass dir doch die Rechnung ganz einfach vom Handwerker erklären! So viel Vertrauen muss doch wohl da sein...
Danke für die Antwort. Ja ich habe Ihn auch schon dazu aufgefordert, ich will auch gar nicht jede einzelne Schraube erklärt Wissen, vielmehr Frage ich mich ob die Rechnung die jetzt durch die Stundenlöhne so hochgetrieben wurde bezahlen muss obwohl ich anprangere dass diese tatsächlich in der Anzahl erbracht wurden.
Das wirst du in der Tat mit IHM klären müssen.Wenn du einen Kostenvoranschlag hast, darf die Abschlußrechnung bis zu 10% über diesem liegen. aber das weißt du ja sicher.
es gibt keine Pauschalpreise sondern ein Pauschalangebot. Wenn das vereinbart wurde, gilt ein festgelegter Betrag. Wenn du einen Vertrag hast mit Einheitspreisen, also m2, Stück, etc. dann wird abgerechnet nach Aufmaß und getaner Leistung. Lohn und Material wird nur für strittige Prüfungen aufgedröselt.
Sorry mein Fehler, ich korrigiere Pauschalangebot. Muss er mir das Anzeigen wenn er etwas über Stundenlöhne abrechnet? Bis zum Erhalt der Rechnung wusste ich davon nämlich nichts und somit hat er sich höhere Preise ''erschlichen''
Er hat sich wahrscheinlich verkalkuliert. Es gilt das Pauschalangebot. Lohn und Material braucht dich nicht zu interessieren. Oder du hast mal eine kleine Änderung durchgegeben. Diese wird dann vergoldet.
Wenn der Betrag übereinstimmen würde wäre mir die Auflistung egal, aber da es sich jetzt für dasselbe Produkt inklusive der Dienstleistung um deutlich höhere Preise handelt bin ich damit nicht einverstanden. Es handelt sich hier schon um einen 4 stelligen Betrag