Maler pfuscht bei Wandübergängen - Mangel und Möglichkeiten?
Hallo,
ein Maler hat bei mir eine(!) Wand in einem Raum weiß angestrichen. Nur eine Wand, weil es am Putzt zuvor zu Arbeiten kam. Der Zustand der restlichen weißen Wände ist fast neuwertig, weshalb diese nicht gestrichen werden sollten.
Der Farbunterschied zwischen neuer und alter gestrichener Wand ist mir bewusst und habe ich in Kauf genommen. Aber der Maler hat beim Übergang zu den anderen Wänden und der Decke geschmiert! Es sind auf Decke und den alten Wänden ungleichmäßige Übergänge, mit gut erkennbaren und unregelmäßigen Pinselspuren. Meiner Meinung nach hat der Maler unsauber gearbeitet und hätte an den Übergängen zu alt bestrichenen Flächen ebenfalls abkleben müssen.
Beim Telefonat mit dem Maler habe ich diesen Mangel angesprochen, dieser wurde daraufhin böse und pocht nun auf die sofortige Bezahlung der Rechnung (Telefonat und Arbeiten liegen 2 Tage auseinander). in dem Zusammenhang droht mir dieser sogar mit dem Rechtsanwalt und verweist auf ein fadenscheiniges Gesetz (konnte der Maler nicht weiter benennen), nach dem Handwerkerrechnungen binnen 8 Tagen zu bezahlen wären. Mir ist nur die 30 Tagesfrist aus dem BGB bekannt, ein Zahlungsziel steht nicht auf der Rechnung.
Unabhängig davon bin ich mit der Leistung des Malers unzufrieden. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Schriftlich auf Mangel hinweisen und Nachbesserung verlangen? Frage an euch Maler dort draußen: Solche Arbeiten könnt Ihr doch besser?
Danke für Tipps und Erfahrungswerte!
2 Antworten
Hey =) Du hast auf jeden Fall Möglichkeiten!!! Und zwar, ein Vertrag mit dem Maler oder einem anderen handwerklichen Betrieb ist zu 99% ein Werksvertrag (Auch wenn es mündlich abgeschlossen wurde). Du kannst gerne auch googlen und nachlesen, was die Voraussetzungen für die Zahlung sind, ist es aber immer so, dass die Leistung komplett abgeschlossen werden soll und auch dem Kundenwunsch vollkommen zutreffen. Wenn es nicht der Fall ist, brauchst du gar nichts zahlen... Oder bzw. bis die Mängel entfernt werden. Würde evtl. kurz beim Rechtsanwalt beraten lassen, aber da sehe ich überhaupt kein Problem eigentlich ;-)
Vielen Dank für die Ratschläge.
Folgendes habe ich gemacht: Der Maler wurde von mir schriftlich über den Mangel informiert. Dabei bestehe ich auf Nacherfüllung und widerspreche der Rechnung. Die lokale Handerdwerkskammer wurde in Kopie informiert.
Nun warte ich auf Rückmeldung...
zur Info: Der Maler hat die Fristen zum Schlichtungsantrag und Aufforderung zur Nacherfüllung verstreichen lassen. Eine erneute Verbindungsaufnahme scheiterte - trotzig verzichtet der Maler auf die Rechnung und will keine Mängel beseitigen.
Auf eine Berechnung der Mängelbeseitigung verzichte ich - der Aufwand ist unverhältnismäßig. Die Spuren werden bleiben bis zum nächsten Streichen.
Weiter konsequent bleiben!