Renovierung vor Vermietung in Eigenleistung? Steuerlich absetzbar?

9 Antworten

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Die andern haben schon recht geantwortet. Um hier mal die Logik ins Spiel zu bringen:
 
Angenommen, er würde sich einen Arbeitslohn zahlen. Dann könnte er diesen Arbeitslohn als Aufwand absetzen. Auf der andern Seite muss er, da er ja der Zahlungsempfänger ist, diesen Lohn auch versteuern.
 
Du siehst, es kann gar nicht gehen.

würde das gehen, stünde ja dem betrug tür und tor offen! man könnte in eurem fall ja beispielsweise behaupten, dass 1000 arbeitsstunden á 15 € geleistet wurden um die wohnung wieder bewohnbar zu machen und somit 15000 € kosten absetzen zu können. eine nachprüfung seitens des FA würde erst mit abgabe der steuererklärung möglich sein, da erst zu diesem zeitpunkt davon kenntnis erlangt würde. zu diesem zeitpunkt ist die wohnung aber ggf. bereits vermietet und der mieter wäre nicht verpflichtet, jemand vom FA in die wohnung zu lassen. DESHALB gilt: voraussetzung für jedwede steuerliche berücksichtigung von material-lohnkosten ist, dass die dafür aufgewendeten kosten an anderer stelle als einnahmen gebucht und somit auch versteuert werden können!

ahilmicio 
Beitragsersteller
 26.01.2010, 11:07

Also, eine gewisse Glaubwuerdigkeit sollte schon bei so was sein, da koennte man das FA sicher geschickter betruegen. Aber lies mal die "hilfreichste Antwort" durch. Die hat Logik.

Chianti  26.01.2010, 12:03
@ahilmicio

meine antwort impliziert ja auch die "hilfreichste anwort, hast du das etwa nicht bemerkt? des weiteren solltest du lernen zwischen den zeilen zu lesen

Hallo, kurz noch mal meine Ansicht, so logisch ist das alles nicht ;) Weil wenn ich meinen ganzen Urlaub an Arbeit und dann noch nach Feierabend ein Jahr lang an Arbeitskraft reinstecke damit ich eine Wohnung vermieten kann und dann bei Miteinhamen der Staat gut zugreift, frage ich mich was hat den der Staat eigentlich getan? Ich sag mal ich möchte nichts absetzen müssen, aber dann auch nichts bezahlen müssen! Aber wer kassiert sollte sich dann auch an allen beteiligen, das wäre nur fair! viele Grüße, Tom

Nein, da kann man nichts absetzen. Grund der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen war ja der, dass man das Handwerk unterstützen wollte.

Nein, es sei denn, ihr meldet noch schnell ein Gewerbe an, schreibt euch selbst eine Rechnung - natürlich mit Umsatzsteuer. Die Steuer führt ihr dann an den Fiskus ab und die Rechnung könntet ihr auch geltend machen. Aber macht wohl nicht so viel Sinn. Renovieren und nicht drüber aufregen.

ahilmicio 
Beitragsersteller
 26.01.2010, 09:40

Er ist freischaffender Kuenstler. Das ist zwar kein Gewerbe, aber er kann mir eine Rechnung ausstellen mit verminderter Mehrwertsteuer. Aber das wird wohl nichts bringen.....

adianthum  26.01.2010, 09:47
@ahilmicio

Versuch macht kluch...

ahilmicio 
Beitragsersteller
 26.01.2010, 10:05
@adianthum

Gute Antwort! Danke