Muss Handwerkerrechnung ohne Auftrag bezahlt werden?

3 Antworten

Das ist eine schwierige Situation.
Da es keinen schriftlichen Arbeitsauftrag gibt, sind auch keine Bedingungen bzw. Leistungen festgehalten worden. Es steht Aussage gegen Aussage.

Da die Leistung jedoch nicht erbracht worden ist, kann er diese auch nicht in Rechnung stellen. Bei dem Material sieht das ähnlich aus. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. In einem Einkaufsladen gilt das Angebot durch die Bezahlung als angenommen. Bei einer Lieferung sollte das jedoch schriftlich erfolgt sein. Ich nehme an, dass es auch keinen Lieferschein gibt, somit kann das Unternehmen auch nicht nachweisen, dass es das Baumaterial geliefert hat.

Sie als "Auftraggeber" und auch das Unternehmen würden sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn das vor Gericht gehen sollte. Schwarzarbeit ist strafbar. Das weiß auch das Unternehmen und wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Anwalt laufen.

Yentl51  22.09.2015, 08:19

Da der Unternehmer eine Rechnung geschrieben hat, ist es KEINE Schwarzarbeit. Bei Beauftragung von Handwerkern gilt immer noch das Prinzip Handschlag = Vertrag. Ein Lieferschein, ein Angebot....all das ist überhaupt nicht erforderlich. Deswegen, ein Beweis ist kaum möglich. Aus eigener Erfahrung kann ich da sagen, hier würde ein Gericht im Zweifelsfalle eine Einigung auf der Hälfte anstreben.

Krisenkrach 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 13:23

Naja, einen Teil der Leistung hat er ja erbracht. Den wir auch bereits bar bezahlt haben, leider.

Die Materialkosten sind vergleichsweise gering. Das meiste sidn Arbeitsstunden, die er aber für Facharbeiter berechnet hat, die hier definitiv nicht waren! Hier waren 5 Osteuropäer, die kein Deutsch sprachen und sich in eine lebensgefährliche Baugrube gestellt haben, die zu keiner Zeit korrekt abgesichert war. Auch hier bestätigten uns zwei Unternehmen, dass man dort keinen Arbeiter hineinschicken dürfte. Hinzu kommen Spritkosten, MwSt usw.

Ich wollte keine Schwarzarbeit. Ich bin froh, dass hier keinem was passiert ist. Deswegen habe ich ja (per SMS) eine Rechnung verlangt, woraufhin er alle Arbeiten eingestellt hat.

Hallo, das mit dem Beweisen wird schwer werden, da du nichts schriftliches hast. Der Handwerker hat aber auch nichts schriftliches! Du brauchst einen Anwalt! Sonst wird das nichts und es geht womöglich vor Gericht.

Krisenkrach 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 13:24

Anwalt würden wir grundsätzlich natürlich gerne vermeiden, da die Kosten ohnehin schon unsere finanzielle Existenz gefährden.

Yentl51  22.09.2015, 08:24
@Krisenkrach

Die Anwaltskosten halten sich in Grenzen, da das Unternehmen das meiste davon zu tragen hat. Du musst aber beweisen können, dass das Unternehmen Mist gebaut hat. Dann kann auch versucht werden, die Barzahlung zurück zu kriegen.

Eine Rechnung braucht kein schriftliches Angebot, um rechtens zu sein, ebenfalls keine schriftliche Beauftragung. Im Zweifelsfall muss er aber nachweisen, was er an Leistung erbracht hat. Ist nicht ganz so einfach, es wird im Streitfalle darauf hinauslaufen, dass Ihr die Hälfte der Rechnung zahlen müsst. Wenn Ihr der Meinung seid, die Rechnung ist bis auf die bereits geleistete Barzahlung in Ordnung, dann lasst die Rechnung unter Berücksichtigung der aconto-Zahlung neu ausstellen und bezahlt. Ansonsten lasst vor Übernahme der Arbeiten durch die andere Firma den Zustand festhalten, mit Fotos und den Wert der bisher durchgeführten Arbeiten von der neuen Firma schätzen. Das hilft.

Krisenkrach 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 13:17

Wie jetzt???? Da könnte ich ja Morgen hingehen und meinem Nachbar für irgendwas ne Rechnung schreiben??!!

Der Wert der Arbeiten lässt sich nur schwer beziffern. Die haben hier (ein paar Osteuropäer, die nicht Deutsch sprachen) viel von Hand gemacht, wo alle anderen Unternehmer uns sagten, das sei absolut bekloppt, das würde JEDER mit nem Bagger machen. Davon ausgehend, dass diese Jungs auch schwarz bezahlt wurden....tja. Wie soll man den jetzigen Stand dann beziffern?

Wir haben ja auch für die erste Zahlung (die würde der Hälfte der Rechnung entsprechen) nichts erhalten. Wir haben lediglich den Bankbeleg über die Barabhebung und die Bestätigung der Bank, dass wir in den letzten Jahren nie einen höheren Betrag bar abgehoben haben.

Krisenkrach 
Beitragsersteller
 21.09.2015, 13:29
@Krisenkrach

Alle Unternehmen, die hier waren zur Besichtigung sagten uns, dass durch seine "Vorarbeiten" das Ganze nun NOCH teurer werden würde. So hat er z.B. so gegraben, dass es baustatisch gar nicht erlaubt ist, Anstriche nicht fachgerecht aufgebracht (müssen nun wieder entfernt werden), nicht fachgerecht gegraben (Mehrkosten entstehen nun dadurch, dass alles abgestützt werden muss und man nicht mehr mit Baggern arbeiten kann)....usw....für UNS ist der Wert seiner Arbeit also in Bezug auf unser Vorhaben praktisch null.

Yentl51  22.09.2015, 08:22
@Krisenkrach

In diesem Falle würde ich n atürlich  gar nichts zahlen, da die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Hier ist aber nun einmal eine schriftliche Aussage des Unternehmens, welches die Arbeiten jetzt übernimmt, sehr hilfreich und kann ggf. ein teures Gutachten ersetzen. Der Unternehmer wird wohl keine Klage einreichen, weil er wissen dürfte, dass er Mist gebaut hat. Ich würds drauf ankommen lassen. Falls er doch Klage erhebt, muss man aber vorbereitet sein, also den Zustand festgehalten haben.