Muss Handwerkerrechnung ohne Auftrag bezahlt werden?
Also das Problem ist Folgendes: Wir hatten umfassende und kostspielige Renovierungsarbeiten am Haus. Wir fanden auch einen Handwerker, der bereit war, diese zu übernehmen. Er vereinbarte mit uns mündlich einen Festpreis und schickte gleich am nächsten Tag Leute, die mit den Arbeiten begannen. Ein paar Tage später kam er dann vorbei und wollte eine erste Anzahlung auf den Festpreis in bar, weil er angeblich schon mit soundsoviel Euro in Vorleistung gegangen war. Wir bezahlten ihn (bar) und bekamen natürlich keine Quittung. Die Arbeiten schritten nicht wesentlich weiter fort, weil gepfuscht worden war - die meiste Zeit waren die Leute dann mit Behebung der entstandenen Schäden durch den Pfusch beschäftigt. Er wollte wieder Geld, weil alles (durch den Pfusch) länger dauert und aufwändiger wird. Diesmal weigerte ich mich und sagte, er bekäme erst wieder Geld, wenn die Arbeiten weiter fortgeschritten sind und wir eine Rechnung erhalten (das kann ich beweisen, das war per SMS). Daraufhin sagte er, so würde er nicht arbeiten, wir seien dreist, Forderungen zu stellen, er habe uns helfen und entgegenkommen wollen und wir sollten uns jemand anderen suchen (auch das kann ich per SMS beweisen). Nun haben wir eine halbfertige Baustelle, die zum Glück jemand anderes übernimmt. Die Barzahlung ist weg, das ist mir klar.
Nun hat er allerdings eine Rechnung in vierstelliger Höhe geschickt über Arbeitsstunden und Materialkosten, natürlich ohne die bereits geleistete Barzahlung zu berücksichtigen.
Müssen wir das bezahlen?? Es gibt keinen schriftlichen Auftrag, kein schriftliches Angebot, nichts. Ich weiß, dass auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist, aber gilt das auch in diesem Fall, in dem er ja scheinbar alles schwarz abrechnen wollte? Und müsste er dann, wenn es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, nicht die Arbeiten zum vereinbarten Festpreis auch zu Ende bringen?
3 Antworten
Das ist eine schwierige Situation.
Da es keinen schriftlichen Arbeitsauftrag gibt, sind auch keine Bedingungen bzw. Leistungen festgehalten worden. Es steht Aussage gegen Aussage.
Da die Leistung jedoch nicht erbracht worden ist, kann er diese auch nicht in Rechnung stellen. Bei dem Material sieht das ähnlich aus. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. In einem Einkaufsladen gilt das Angebot durch die Bezahlung als angenommen. Bei einer Lieferung sollte das jedoch schriftlich erfolgt sein. Ich nehme an, dass es auch keinen Lieferschein gibt, somit kann das Unternehmen auch nicht nachweisen, dass es das Baumaterial geliefert hat.
Sie als "Auftraggeber" und auch das Unternehmen würden sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn das vor Gericht gehen sollte. Schwarzarbeit ist strafbar. Das weiß auch das Unternehmen und wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Anwalt laufen.
Da der Unternehmer eine Rechnung geschrieben hat, ist es KEINE Schwarzarbeit. Bei Beauftragung von Handwerkern gilt immer noch das Prinzip Handschlag = Vertrag. Ein Lieferschein, ein Angebot....all das ist überhaupt nicht erforderlich. Deswegen, ein Beweis ist kaum möglich. Aus eigener Erfahrung kann ich da sagen, hier würde ein Gericht im Zweifelsfalle eine Einigung auf der Hälfte anstreben.
Naja, einen Teil der Leistung hat er ja erbracht. Den wir auch bereits bar bezahlt haben, leider.
Die Materialkosten sind vergleichsweise gering. Das meiste sidn Arbeitsstunden, die er aber für Facharbeiter berechnet hat, die hier definitiv nicht waren! Hier waren 5 Osteuropäer, die kein Deutsch sprachen und sich in eine lebensgefährliche Baugrube gestellt haben, die zu keiner Zeit korrekt abgesichert war. Auch hier bestätigten uns zwei Unternehmen, dass man dort keinen Arbeiter hineinschicken dürfte. Hinzu kommen Spritkosten, MwSt usw.
Ich wollte keine Schwarzarbeit. Ich bin froh, dass hier keinem was passiert ist. Deswegen habe ich ja (per SMS) eine Rechnung verlangt, woraufhin er alle Arbeiten eingestellt hat.
Hallo, das mit dem Beweisen wird schwer werden, da du nichts schriftliches hast. Der Handwerker hat aber auch nichts schriftliches! Du brauchst einen Anwalt! Sonst wird das nichts und es geht womöglich vor Gericht.
Die Anwaltskosten halten sich in Grenzen, da das Unternehmen das meiste davon zu tragen hat. Du musst aber beweisen können, dass das Unternehmen Mist gebaut hat. Dann kann auch versucht werden, die Barzahlung zurück zu kriegen.
Eine Rechnung braucht kein schriftliches Angebot, um rechtens zu sein, ebenfalls keine schriftliche Beauftragung. Im Zweifelsfall muss er aber nachweisen, was er an Leistung erbracht hat. Ist nicht ganz so einfach, es wird im Streitfalle darauf hinauslaufen, dass Ihr die Hälfte der Rechnung zahlen müsst. Wenn Ihr der Meinung seid, die Rechnung ist bis auf die bereits geleistete Barzahlung in Ordnung, dann lasst die Rechnung unter Berücksichtigung der aconto-Zahlung neu ausstellen und bezahlt. Ansonsten lasst vor Übernahme der Arbeiten durch die andere Firma den Zustand festhalten, mit Fotos und den Wert der bisher durchgeführten Arbeiten von der neuen Firma schätzen. Das hilft.
Wie jetzt???? Da könnte ich ja Morgen hingehen und meinem Nachbar für irgendwas ne Rechnung schreiben??!!
Der Wert der Arbeiten lässt sich nur schwer beziffern. Die haben hier (ein paar Osteuropäer, die nicht Deutsch sprachen) viel von Hand gemacht, wo alle anderen Unternehmer uns sagten, das sei absolut bekloppt, das würde JEDER mit nem Bagger machen. Davon ausgehend, dass diese Jungs auch schwarz bezahlt wurden....tja. Wie soll man den jetzigen Stand dann beziffern?
Wir haben ja auch für die erste Zahlung (die würde der Hälfte der Rechnung entsprechen) nichts erhalten. Wir haben lediglich den Bankbeleg über die Barabhebung und die Bestätigung der Bank, dass wir in den letzten Jahren nie einen höheren Betrag bar abgehoben haben.
Alle Unternehmen, die hier waren zur Besichtigung sagten uns, dass durch seine "Vorarbeiten" das Ganze nun NOCH teurer werden würde. So hat er z.B. so gegraben, dass es baustatisch gar nicht erlaubt ist, Anstriche nicht fachgerecht aufgebracht (müssen nun wieder entfernt werden), nicht fachgerecht gegraben (Mehrkosten entstehen nun dadurch, dass alles abgestützt werden muss und man nicht mehr mit Baggern arbeiten kann)....usw....für UNS ist der Wert seiner Arbeit also in Bezug auf unser Vorhaben praktisch null.
In diesem Falle würde ich n atürlich gar nichts zahlen, da die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Hier ist aber nun einmal eine schriftliche Aussage des Unternehmens, welches die Arbeiten jetzt übernimmt, sehr hilfreich und kann ggf. ein teures Gutachten ersetzen. Der Unternehmer wird wohl keine Klage einreichen, weil er wissen dürfte, dass er Mist gebaut hat. Ich würds drauf ankommen lassen. Falls er doch Klage erhebt, muss man aber vorbereitet sein, also den Zustand festgehalten haben.
Anwalt würden wir grundsätzlich natürlich gerne vermeiden, da die Kosten ohnehin schon unsere finanzielle Existenz gefährden.