Handwerkerrechnung zu viel zu hoch. Doppelte Stundenzahl und Material
Guten Tag,
ich brauche dringend Hilfe und zwar habe ich letzte Woche meine Handwerkerrechnung erhalten.Die Rechnung ist viel zu hoch, ich bin total geschockt.....
Es geht um ein Zimmer, dass 20 m² groß ist. Ein Maler hat die Wände gestrichen (60m²). Desweiteren wurde ein Korkboden verlegt... Das ganze wurde über ein Raumausstatter gemacht.
In der Rechnung wurden Malerarbeiten und Bodeleger jeweils 15 Stunden berechnet (tatsächliche Arbeitszeit 4 h und 7h). Stundenzettel wurden nicht unterschrieben.Ich habe natürlich noch nicht gezahlt und per Brief um eine andere Rechnung gebeten.
Eine Woche später kam eine andere Rechnung, ein wenig verändert aber noch immer nicht die exakte Arbeitszeit!
Hat jemand Erfahrungen mit überhöhten Rechnung gemacht? Weiss jemand was ich gegen eine erhöhte Rechnung machen kann?
Die Materialkosten für die Malerarbeiten über 150€ erscheinen mir auch viel zu hoch?
Kann ich irgendwelche Nachweise für die Materialkosten sowie für die geleistete Arbeitszeit verlangen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen...
Ich bedanke mich schon im voraus....
Mit Freundlichen Grüßen
7 Antworten
Vier Stunden mehr zu rechnen ist eine Frechheit. Hätten die jetzt ein halbes Jahr gebraucht, hättest Du Dich wegen der vier Stunden nicht beschwert;
oder hast Du eine Rechnung über 30 Stunden erhalten? Frechheit siegt, lass es Dir nicht gefallen.
Leider ist es so, dass man manchen Handwerkern sehr genau auf die Finger schauen muss. Die Österreicher nennen das: "Die Rechnung mit g`spitzen Blei g´schriebn".
und ja.. klar kannst du rechnungen und nachweise verlangen.. aber ob du die korrekt bekommst, ist die zweite frage.. wenn die handwerker allerdings nur 4 h bei dir waren und dann 15 h abgerechnet haben, das kannst du dir erklären lassen.. den anfahrtweg rechnen sie ja auch als arbeitszeit mit ein wahrscheinlich..
Da du die Arbeiten durch einen Fachbetrieb hast machen lassen, besteht die Hoffnung, dass der Mitglied der Handwerksinnung ist.
Die haben nämlich meist eine Schiedsstelle bzw. einen Ombudsman, den man bei Streitigkeiten anrufen kann. Der prüft dann die Rechnung und setzt sich mit der Firma in Verbindung.
Meist kann dann der Streit geschlichtet und eine Lösung herbeigeführt werden, ohne dass man einen Rechtsanwalt konsultieren muss.
Eine Offenelgung der Materialkosten (Einkaufs- bzw. Verkaufspreis) kannst du nicht verlangen! Das kann nur der Mediator (Vermittler), der meistens selbst vom Fach ist und den Sachverhalt gut einschätzen kann!
Wende dich an die Handwerkskammer. Gleichzeitig würde ich zur Verbraucherzentrale gehen und den Fall schildern. Teile dies auch dem ausführenden Handwerker mit.
Erstmal solltest du nichts zahlen mit dem schriftlichen Hinweis, daß du die Rechtmäßigkeit der Rechnung anzweifelst und sie bei den obengenannten Institutionen prüfen läßt.
ich will dich ja nicht entmutigen.. aber für solche dinge lässt man sich vorher einen kostenvoranschlag machen ;-) ohne einen solchen ist es hinterher schwer, zu belegen, dass die kosten unangemessen hoch sind.. du hast ihm quasi n freifahrtschein gegeben, die rechnung so hoch zu gestalten, wie er das möchte.. in dem du ihm vorher nicht einen rahmen oder ne grenze gesetzt hast ...
icke777. Wenn dem allefalls so sein sollte, wäre die ganze Geschichte eigentlich nur noch über persönliche Lebenserfahrungskosten abzubuchen mit dem Fazit, könnte eigentlich schlimmer sein. Freifahrtscheine waren halt immer etwas teurer. So-is-es.