Freenet Mahnung wann Verzug?

6 Antworten

Stand denn in der Mahnung vom 02.12.2014 eine Zahlungsfrist?

Verzug mit Ablauf der 14 Tage laut Rechnung wäre nur dann eingetreten, wenn das vertraglich (also z.B. in AGB) so vereinbart wäre, dass man mit Ablauf einer in der Rechnung genannten Zahlungsfrist in Verzug kommt.

Wenn das nicht der Fall ist, dann tritt Verzug durch Mahnung (gabs hier nicht) oder "spätestens" nach 30 Tagen nach Rechnungszugang ein, also am 10.11.2014 plus 30 Tage. Verzug kann auch früher eintreten, z.B. durch Mahnung: wenn in dieser eine Zahlungsfrist genannt wurde dann mit Ablauf dieser Frist.

Kosten für eine Mahnung können nur dann verlangt werden, wenn die Kosten entstanden sind, als Du schon im Verzug warst (Schadenersatzanspruch nach §§ 280, 286 BGB). Da am 02.12.2014 aber wohl kein Verzug vorlag, sind auch Kosten für die Mahnung vom 02.12.2014 nicht erstattungsfähig. Einzige denkbare Ausnahme: Es wäre in den AGB so vereinbart, aber eine solche Vereinbarung wäre m.E. unwirksam.

mepeisen  03.12.2014, 14:45
Verzug mit Ablauf der 14 Tage laut Rechnung wäre nur dann eingetreten, wenn das vertraglich (also z.B. in AGB) so vereinbart wäre, dass man mit Ablauf einer in der Rechnung genannten Zahlungsfrist in Verzug kommt.

Eine solche Regelung nur in den AGB könnte der Inhaltskontrolle zum Opfer fallen. Wie auch immer: Wichtig ist, wie du klar gestellt hast, dass bereits im Vertrag selbst eine solche Regelung getroffen wurde. Und nein, die Zahlungsfrist in der Rechnung reicht gerade nicht aus, da die Rechnung nicht zum Vertrag gehört.

oder "spätestens" nach 30 Tagen nach Rechnungszugang ein, also am 10.11.2014 plus 30 Tage.

Nur dann, wenn das zum einen in der Rechnung steht und wenn gegenüber Verbrauchern eine entsprechende Belehrung über die Verzugsfolgen enthalten ist.

Es wäre in den AGB so vereinbart, aber eine solche Vereinbarung wäre m.E. unwirksam.

Sehe ich auch so. Und ja, streng genommen hast du wirklich Recht, dass die erste, verzugsbegründende Mahnung in der Tat kostenlos sein muss. Hält sich natürlich auch niemand dran, genauswenig wie an die höchstrichterliche Rechtsprechung, dass man es mit der Gebührenhöhe nicht übertreiben darf.

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe folgendes Schreiben aufgesetz und hoffe das freenet dann Ruhe gibt. Gekündigt habe ich auch.

mit Ihrer E-Mail vom 02.12.2014 erinnern Sie mich an die fällige Zahlung über 11,88 Euro für die Rechnung mit der Referenznummer: xyz. Gleichzeitig berechnen Sie Mahngebühren von 10 Euro.

Mahnkosten in einer solchen Höhe halte ich jedoch für nicht angemessen. Gemäß der gängigen Rechtsprechung ist es nicht zulässig, allgemeine Verwaltungskosten einzurechnen. Stattdessen sind lediglich nachweisbare Kosten, etwa für Papier, Druck und Porto, erstattungsfähig. Da die von Ihnen erstellte Mahnung per E-Mail an mich gesendet wurde, gehe ich davon aus, dass die oben erwähnten Kosten (Papier, Druck, Porto) nicht entstanden sind. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Mahngebühren liegen mit 10 Euro somit nicht akzeptabel.

Die von Ihnen geforderten Mahngebühren weise ich daher zurück. Sofern Sie auf eine Zahlung bestehen sollten, bitte ich um eine schriftliche Erklärung, worauf Sie Ihren Forderungsanspruch stützen. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten muss Ihrer Erklärung zu entnehmen sein.

Die angemahnte Forderung habe ich am 03.12.2014 beglichen wie Sie es dem beigefügtem Beleg entnehmen können.

In Verzug bist du insofern du nach Fälligkeit der Rechnung (in diesem Fall 14 Tage) angemahnt wirst. Ferner gerätst du automatisch nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug.

Du hättest die Rechnung um eine Mahnung zu vermeiden also binnen 14 Tagen begleichen müssen.

Bzgl. der Mahnkosten hast du recht. Es reicht aus, den offenen Posten zu begleichen. Freenet muss ggf. die Kosten der Mahnung nachweisen.

mepeisen  03.12.2014, 14:34
Ferner gerätst du automatisch nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug.

Im Falle eines Verbrauchers nicht, denn die erforderliche Belehrung fehlt. Die 30Tages-Regel greift nur, wenn man sie zum einen in der Rechnung erwähnt (ist hier passiert) und zum anderen, wenn eine entsprechend ausführliche Belehrung über die Verzugsfolgen in der Rechnung enthalten ist (die fehlt hier offensichtlich).

Hinsichtlich der 10€ siehst du das vollständig richtig. Es dürfen ausschließlich Aufwände für beispielsweise Porto u.ä. berechnet werden. Bei einer eMail-Mahnung liegen die vielleicht bei einem Cent? Jedenfalls sind die da kaum messbar. Strafgebühren oder Personalaufwände dürfen grundsätzlich nicht berechnet werden. Das ist verboten.

Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung

Das ist juristischer Blödsinn. Von so einem Blödsinn braucht man sich natürlich nicht beeindrucken lassen.

Außerdem würde ich gerne wissen wann ich rechtlich im Verzug bin

Mit der Mahnung bist du nun in Verzug. Es wäre zwar nett gewesen, die 30 Tage abzuwarten, es ist aber nun so, wie es ist.

mischa1807 
Beitragsersteller
 03.12.2014, 11:05

Vielen Dank für die Antwort, für 10 Euro macht man ja nun auch kein Fass auf und rennt zum Anwalt. Ich werde wohl diese 10 Euro bezahlen auf wenn sich nicht gerechtfertigt sind und werde anschließend meinen Vertrag kündigen. Somit hat Freenet zwar wieder Abgezockt aber mir ist es den Aufwand nicht wert. Allerdings hoffe ich das dieser Beitrag anderen bei der Auswahl von Anbietern im Internet behilflich sein wird.

rainerendres  03.12.2014, 12:43
@mischa1807

Für was bräuchtest Du einen Anwalt ??

Die Gegenseite will was und müsste klagen was ich für ausgeschlossen halte

mepeisen  03.12.2014, 14:33
@mischa1807
Ich werde wohl diese 10 Euro bezahlen

Wieso verschenkst du Geld? Nochmal: Die 10 € sind einfach nicht gerechtfertigt. Da gibt es zig tausende Urteile dazu.

Was soll das mit Abzocke zu tun haben?

Du hast eine Leistung in Anspruch genommen und für diese nicht bezahlt. Also versucht das Unternehmen an sein Geld zu kommen, welches ihnen zusteht! Ich sehe da keine Abzocke seitens des Unternehmens....eher von deiner!

Ausserdem heisst es...SPÄTESTENS nach 30 Tagen, nicht exakt nach 30 Tagen!

mischa1807 
Beitragsersteller
 03.12.2014, 10:30

Vielen Dank erst mal für deine schnelle Antwort. Naja, es wurde gemahnt, ohne Zahlungserinnerung, Mahngebühren 10€ was nicht im Verhältnis steht. (Info aus verschiedenen Foren. Es dürfen nur kosten für Papier Porto etc. berechnet werden, keine Verwaltungskosten) Außerdem würde ich gerne wissen wann ich rechtlich im Verzug bin. Für mich bedeutet spätestens 30 Tage, ich kann am 29. Tag noch überweisen.