Wie lange ist ein Angebot eines Handwerkers gültig?
Wir hatten vor 3 1/2 Jahren ein schriftliches Angebot eines Malers für die Renovierung unseres Hauses erhalten. In diesem Herbst haben wir das Haus renovieren lassen, aber uns kein aktuelles Angebot geben lassen, sondern auf Grundlage des alten die Arbeiten ausführen lassen. Nun ist die Rechnung erheblich teurer ausgefallen, als das alte Angebot . Muß der Maler sich an das Angebot vor 3 1/2 Jahren halten? Vielen Dank für ihre Antworten. LG cleousa
8 Antworten
Nein, kann er auch gar nicht, da zwischenzeitlich viele Dinge teurer geworden sind (Lohnkosten, Material etc.). Meist steht auf den Angeboten, wie lange diese gültig sind (i.d.R. 14 Tage oder 4 Wochen). Ansonsten gilt § 147 II BGB.
Die regelmäßige Verjährungsfrist greift hier gar nicht.
Weisst Du, was in 3 Jahren alles passiert sein kann? Dieses Angebot ist definitiv nicht mehr gültig!
Soferne in einem Angebot kein Zeitraum angegeben ist, würde ich spätestens nach 4-6 Wochen nochmal nachfragen - falls ich mich bis dahin nicht entscheiden konnte...
Das Angebot ist nach so einer langen Zeit nicht mehr verbindlich. Was steht in dem Angebot z.B. steht da etwas von der VOB odgl. Vor Beauftragung hättest Du klären müssen, welche Preise berechnet werden.
das kann jeder nach der hier geltenden Vertragsfreiheit selber festlegen, kann theoretische drei Tage, drei Wochen oder drei Jahre sein, wobei ein paar Wochen wohl die Regel sind. Angebote können zudem auch unverbindlich sein.
Wenn das Angebot nicht befristet wurde, dann müsste es eigentlich noch gültig sein.
Eigentlich. Ich gehe davon aus, dass jeder Richter eine Erhöhung der Rechnung zulassen wird, weil es einem der gesunde Menschenverstand sagt, dass es nach 3,5 Jahren nicht der gleiche Preis sein kann.
DH! Und spätestens nach 3 Jahren wäre es mit der regelmäßigen Verjährungsfrist dann so oder so erledigt, oder?