Handwerkerrechnung unberechtigt
Im Oktober funktionierte im Bad das heiße Wasser nicht richtig. Das heißt, wir haben einen Gasdurchlauferhitzer, man konnte ihn einschalten, er ging aber von selbst wieder aus. Also rief ich einen Installateur, er stand ahnungslos vor dem defekten Gerät und telefonierte mit dem Handy mit einem Kollegen, was das wohl sein könnte. Als der Mann am anderen Ende sagte, es wäre ein bestimmtes Teil ( dessen Namen ich nicht mehr weiß), sagte er, er müsste das Ding bestellen und das dauert ein paar Tage. Gut, er bestellte das Ding und baute es auch ein. Als er da war funktionierte es auch, als er weg war und ich duschen wollte, ging die Flamme wieder aus. Ich reklamierte, die Firma sagte, dass sie das nicht machen könne, es muss der Kundendienst von der Firma Vaillant kommen. Der Kundendienst kam, sah sich das an, baute das wirklich defekte Teil aus und ein neues wieder ein, eine Sache von 15 Minuten und seitdem funktioniert es. Jetzt bekamen wir eine Rechnung über 350 €., sie beinhaltet den Pfusch des ersten Handwerkers und den Kundendienst. Müssen wir den Pfusch des ersten Handwerkers (immerhin ca. 170€) bezahlen??
2 Antworten
Erstmal lass dir ne ausführliche Rechnung ausstellen wo jeder Cent genau aufgelistet ist. Ich bin kein Anwalt aber den ersten Handwerker musst du nicht bezahlen (Ist der Kundendienst von der gleichen Firma die den ersten handwerker geschickt hat? wenn ja ist es ja fast Betrug) Denn dann würde ich schon fast sagen, dass der erste Handwerker absichtlich das falsche verbaut hat mit dem Hintergedanken, dass du in den nächsten Tagen im Büro anrufen wirst weil es wieder kaputt ist. Du musst definitiv nur für die Reparatur bezahlen, und da der erste Handwerker nicht zur Reparatur beigetragen hat. Du sagtest ja, dass der zweite sogar das Teil welches der andere eingebaut wieder rausgebaut hat bzw. Ein komplett anderes Teil als Problem erkannt hat. Demnach können die dich nicht zwingen die Teile zu bezahlen vom ersten Handwerker, da dieses Teil ja nicht kaputt war. Dazu kommt, dass der erste Handwerker anscheinend keinen Plan hatte was er tun musste und im Endeffekt es falsch gemacht hat und es noch kaputt war. Dies würde bedeuten, dass du für ausgebildetes Fachpersonal bezahlst und nen Klempner Hugo im Badezimmer sitzen hast.
Würde dir raten einen Anwalt zu konsultieren oder evtl hast du jemanden mit direktem Juristischem Fachwissen im Freundeskreis aber ich würde die Rechnung nicht einfach hinnehmen.
ja musst du, denn du hast seine dienste in anspruch genommen!