Handlauf Pflicht?
Bei uns an der Aussentreppe ist seit einem Halben Jahr der Handlauf ( ca : 1 Meter lang ) abgebrochen. er ist aus Holz gewesen und quasi durchgefault. Ich möchte gerne wissen ob es eine Pflicht für einen Handlauf gibt?Man sieht überall an jeder Treppe außen egal wo, Handläufe/ Geländer. Die Hausverwaltung juckt das nicht sonderlich und die anderen Eigentümer auch nicht als ich die darauf aufmerksam machte. Soll man das auch ignorieren? Ist. wohl heute die beste Wahl. Mich würde trotzdem interessieren ob das Pflicht ist.
8 Antworten
Ihr solltet den Vermieter damit auf die Nerven gehen, weil das ja schon ein Missstand ist. Ich weiß nur, dass in Deutschland für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung gilt. In unserer für den Privat-/Wohnbereich wird ab 3 Stufen ein Geländer empfohlen. Ratet dem Vermieter einfach einen handlauf oder ein Geländer aus Edelstahl wie bei http://www.edelstahl-trummer.de/edelstahlgelaender/index.php bspw. zu verbauen. Dann hat er die nächsten k.A. wieviel Jahre keine Probleme mehr damit.
Im Bereich Unternehmen/Produktion ist ein Geländer ab 3 Stufen übrigens Pflicht.
Mietwohnung?
Falls ja, hat der Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht im Treppenhaus, und kann bei Unfällen ggf. auch haftbar gemacht werden.
Ansonsten regeln meist die Landesbauordnungen, welche Mindestanforderungen Treppen in Mehrfamilienhäusern haben müssen. Typischerweise wird da mindestens einseitig ein Handlauf vorgeschrieben, wobei tlw. "ähnliche" Konstrukte (z. B. Brüstungen aus anderen Materien, auf denen man sich aber wirksam abstützen kann) auch akzeptiert werden.
Wenn gar nichts in dieser Richtung da ist, kannst Du eventuell sogar die Miete mindern. Das würde ich dann aber mit einem Mieterschutzverein oder einem Anwalt vorab abklären.
-----es ist draußen vom Gehweg Richtung Hauseingang.
Stimmt, danke das muß ich mal durchsehen mit der Landesbauornung. Mir geht es auch um die ältere Dame die hier morgens die Zeitung bringt. Sie ist etwas schwerfällig.Bin Eigentümer und man fühlt sich doch ein wenig verantwortlich auch wenn es die anderen Eigentümer/ Vermieter nix juckt.
Da jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat, bin ich mir zur Pflicht im Privaten nicht sicher. In Betrieben besteht aber ab 3 Stufen eine Pflicht.
Ein Handlauf ist auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen vorgeschrieben. Sind die Stufen mehr als 1,50 Meter breit, muss an jeder Seite ein Handlauf sein.
Es ist außen am Gehweg, zu Gebäude hoch. Es war ja bausteins vorhanden oder wie man das sagt. Die Stumpfen stehen noch.Die Verwaltung ärgert uns gerne und macht erst was ,wenn man die nötigt.Bin auch der einzige der hier was meldet. Ich werde mal beim Baurechtsamt mit Foto nachfragen (hatte eines Fürher gemacht ) ob das da wieder hin muß.Dann kriegt die Verwaltung Post vom Baurechtsamt.
Das kommt darauf an. Es gibt die sog. "Verkehrssicherungspflicht". Wenn man an der Treppe leicht stolpern oder tief fallen kann, dann kann es Pflicht sein, sie mit einem Handlauf abzusichern (Falls man keinen Handlauf anbringt, obwohl das notwendig wäre, kann man sich im Falle eines Unfalles schadenersatzpflichtig machen).
Ansonsten braucht man keinen Handlauf.
Vielleicht sollte man die Bodenplatten mal begradigen.
Wir haben eine extrem faule Hausverwaltung die ein ins Gesicht lügt sie macht es ( um ein zu beruhigen ) und dann passiert nix.Das geht alles nur mit Baurechtsamt und Versicherung anrufen. Die anderen Eigentümer wollen auch nix bezahlen ( alles Bonzen und Kapiatalanleger )
Das ist das Los eines Eigentümers in einer Wohnungsanlage. Man ist immer auf Mehrheitsbeschlüsse angewiesen.
Also es war ja ein Handlauf vorhanden, und ich werde mal beim Baurechtsamt nachfragen. Jaja unsre Verwaltung kann sogar in die Kasse greifen ( nicht übertrieben!!) und sie wird von den anderen entlastet.Völlig bescheuert diese WEG.
Grundsätzlich hat die WEG (nach dem WEG-Gesetz und der Teilungsvereinbarung) die Pflicht, das gemeinschaftliche Eigentum zu erhalten. Deshalb ist es möglich, dass man auch ohne eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung zu haben, die Erneuerung durchsetzen kann:
Nach §21 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz kann jeder Wohnungseigentümer von den anderen Eigentümern eine ordnungsgemäße Verwaltung verlangen. Dazu zählt nach §21 Absatz 5 Nummer 2 "Die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums"
Wenn vorher ein Handlauf da war, dann gehört es zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung, diesen zu ersetzten, falls er kaputt ist.
Die anderen Eigentümer können auch nicht einfach mit Mehrheit beschließen, auf einen Handlauf zu verzichten. Denn der Handlauf gehört wurde am Anfang von allen Eigentümern (Teilungserklärung) als gemeinschaftliches Eigentum angeschafft. Auf gemeinschaftliches Eigentum kann später nur durch einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer verzichtet werden. Ansonsten besteht die Pflicht, das gemeinschaftliche Eigentum zu erhalten.
Also: Du kannst dich durchsetzen!
Danke Dir, das werde ich auch! Mal sehen wie schnell das Baurechtsamt reagiert.
Das Baurechtsamt interessiert nur, ob es eine öffentlich- rechtliche Pflicht (baurechtlich) gibt, den Handlauf zu erneuern.
Auch wenn es keine baurechtliche Pflicht gibt, dann besteht trotzdem (privatrechtlich - innerhalb der Wohnungseigentümer) die Pflicht, den Handlauf zu erneuern, wenn er gemeinschaftliches Eigentum ist.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Deshalb kannst du versuchen, "zweigleisig" vorzugehen.
Pflichten hat diese Verwaltung viele, aber ich weiß von anderen WEGs das die gerne vor Gericht geht, und bei uns zögert die alles so lange raus bis mal fast explodiert. Die macht das gerne, deswegen gehe ich lieber zu Behörden ( bin Einzelkämpfer) als mich da nur aufzuregen.Leider wird diese Faule Verwaltung immer wieder gewählt ,aus Bequemlichkeit und natürlich entlastete.DIe kann sogar bescheißen und keinen interessiert es.Völlig bescheuert,wenn man das vorher gewusst hätte wie blöd der Laden hier ist, dann hätte man nie gekauft.
die wollen alle Geld sparen,der Balkon der Nachbarin ist schon seit 6 Jahren undicht und tropft nur noch, zeigt Ausblühungen u.s.w. auch da geschied nix. Es sind alles Bonzen die hier die Wohnungen "besitzen".
Bis vor kurzem gab es nicht mal eine Beleuchtung an den Treppenstufen. Es könnten aber die 1 Meter sein was die Höhe anbelangt ( was gefordert ist laut Landesbauordnung ) Und mehr wie 5 Stufen sind es auch.
Tief fallen nicht, aber stolpern bestimmt. Außerdem senken sich die Bodenplatten um ca 2 cm. da kann man sicher irgendwann auch stolpern.