Unerlaubtes Frittieren auf Balkon - Warum kümmert sich Hausverwaltung nicht um Probleme (Eigentumswohnung)?
Aktuell habe ich das Problem bei meiner vermieteten Eigentumswohnung, dass das Nachbar-Ehepaar den (eigenen) Balkon benutzt um zu kochen, besonders zum frittieren. Natürlich gibt es auf deren Balkon keinen Dunstabzug, und natürlich stinkt die komplette Luft vor dem Haus nach dem entsprechend zubereiteten Gericht.
Natürlich stört dies meine Mieterin, auf Nachfrage bei der Hausverwaltung bekamen wir eine Kopie der Hausregeln zurück, dass Grillen und Kochen auf dem Balkon strengstens untersagt ist. Aber auch, dass ich mich als Eigentümer selbst darum kümmern muss, dass dies in der Nachbarwohnung unterbunden wird. Nach einem längeren und lauten Gespräch im Hausflur wollte sich die Nachbar-Familie bessern, nun wurde aber wieder angefangen zu kochen und frittieren. Schön morgens von 9 bis 13 Uhr, fast durchgängig.
Theoretisch, auch wenn für mich nun ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, wie bekommt man die Nachbarn, selbst Eigentümer der entsprechenden Wohnung, dazu das (bekannt) verbotene zubereiten von Speisen auf dem Balkon zu unterlassen? Und, warum kümmert sich die Hausverwaltung nicht (stärker) darum, dass entsprechende Regeln und Vorschriften eingehalten werden? Kann man irgendwo weiteres zu den Pflichten der Hausverwaltung in solch einem Fall nachlesen? (Kann man, wegen der unerlaubten Benutzung eines Herd auf dem Balkon, die Polizei rufen?)
6 Antworten
.... und diese Hausregel gilt wirklich und wurde auch in den Mietvertrag der Mieterin übernommen?
Dann möge sie sich bitte kümmern, denn sie ist die gestörte und für Störer ist hier auf dem Land die Polizei zuständig nicht eine fremde Verwaltung.
... Immissionen in die Welt pusten ist in Deutschland erlaubt? Seit wann?
Das Landgericht Essen (AZ: 10 S 438/01) hat in diesem Zusammenhang wiederum ein Urteil gesprochen, wonach es Vermietern erlaubt ist, per Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen zu verhängen. Dieses Verbot gilt sowohl für einen Holzkohle- als auch für einen Elektrogrill. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Vermieter eine Abmahnung erteilen und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung aussprechen.
Ein Grill ist keine Fritteuse und auch nicht gleichzusetzen! Darüberhinaus ist zu beachten, dass dieses Urteil keine Bindung für andere Gerichte darstellt.
Lediglich Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind für andere Gerichte bindend
Generell ist gegen das Frittieren auf dem Balkon rechtlich nichts einzuwenden und die Nachbarschaft hat das zu ertragen, sofern sie nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Die erhebliche Beeinträchtigung ist ein weites Feld und nur sehr schwer zu bemessen, denn das Empfinden ist nunmal subjektiv. Da gibt es Menschen, die stören sich an jedem Furz und anderen ist dieses ebenso (furz)egal. Bei einer Abluft-Dunstabzugshaube wird der Geruch ebenfalls nach aussen geleitet. Was willst Du da machen? Auch die Polizei rufen?
Für alle hier ist der Fall extrem schwer zu bewerten, denn es kommt darauf an, ob es einen Zusatz im Mietvertrag gibt oder ob der Passus "Grillen und/oder Frittieren" auf dem Balkon überaupt rechtlich zulässig wäre. Grundsätzlich ist es nämlich erstmal so, dass ich den Balkon nach Belieben nutzen darf. Das geht von dekorieren, über Freunde empfangen bis Kochen oder Nacktbaden. Damit könnte so ein Passus u.U. sogar ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sein. Essensgerüche als solche sehe ich persönlich nicht als erhebliche Beeinträchtigung, Qualm vom Grill aber schon.
Wie geht es nun weiter? Ansprechpartner Nr. 1 sind erstmal Herr und Frau Pommes, danach der Vermieter. Sollte das alles nicht fruchten, käme sogar eine Mietminderung in Betracht (entsprechende Infos im Netz oder beim Mieterschutzbund). Dann muss der Vermieter handeln, spätestens wenn ihm das Geld knapp wird. Ein Gang zum Anwalt wäre natürlich auch möglich, sehe ich aber als Aufgabe des Vermieters.
Dass Du in Erwägung ziehst für so eine Kleinigkeit die Polizei zu rufen, erweckt bei mir den Eindruck nach Gejammere und Paragrafenreiterei. Ich möchte Dich nichts als Nachbarn haben. Das ist aber meine persönliche Meinung und kann natürlich (mangels Kenntnis vor Ort) falsch sein.
Ein Gang zum Anwalt wäre natürlich auch möglich, sehe ich aber als Aufgabe des Vermieters. -> Ich bin der Vermieter
naja, was soll ich dann noch weiter dazu schreiben? Rechtschutz anrufen, Deckungszusage einholen und los gehts
Du als Eigentümer hast die Hausverwaltung gewählt -- du musst ihr auf einer (ausserordentlichen??) Eigentümerversammlung den Auftrag dazu erteilen -- und falls sie das nicht macht eine andere wählen.
Also du verdrehst die Tatsachen etwas -- nicht die Hausverwaltung handelt nicht, sondern du ...
.... seit wann haben wir Verwalter auf Zuruf eines ET zu handeln und wenn ja, wo steht das?
Nein -- aber auf "Zuruf" der Eigentümerversammlung schon
Also man kann so einen Fall auch selber lösen, einfach etwas draußen ausschütteln, Teppich oder Vorhang oder sonst was.
Hilfe von Verwaltungen oder anderen kann man heute vergessen.
Wir haben eine sehr desinteressierte WEG die interessiert rein gar nicht, nicht mal das der Verwalter Geld nicht richtig einpfelgt, aber das ist ein anderes Thema.
Wer sich dann noch wundert, das man als Einzelkämpfer zu speziellen Massnahmen greift, ist selber schuld.
Warte bis der Nachbar abgelenkt ist, und dann kipp was drüber. Oder ignoriere das ganze.
Allerdings ihat die Polizei besseres zu tun, als fremde Hausordnungen zu studieren und durchzusetzen.
Liegt ein Gesetzesverstoß vor? Nein, also hat die Polizei nichts damit zu tun.