Miethaus: Treppenhausverunreinigt, wer zahlt?
Hallo, mein Freund und ich leben in einer Wohnung in einem Mietshaus. In der Nacht von Samstag auf Sonntag hat bei uns jemand das halbe Treppenhaus, das Geländer, den Fahrradplatz und den Platz vor dem Haus mit Erbrochenem stark verunreinigt! Das Ganze ist wirkloch absolut wiederlich und stinkt so bestalisch, dass niemand aus dem Haus bereit ist, dies zu beseitigen ( was ich voll und ganz nachvollziehen kann). Mein Freund und ich wohnen ganz oben im Haus und unsere Treppenstufen sind zum Glück verschont geblieben. Dennoch stinkt es natürlich bis in die Wohnungen. Niemand fühlt sich verantwortlich. Das Treppenhaus wird eigentlich von uns allen 1 x wöchentlich gereinigt. Nun haben wir der Hausverwaltung bescheid gegeben und diese wird eine Reinigungsfirma beauftragen. Nun meine Frage: Muss ich wirklich die Reinigungsfirma mitbezahlen obwohl ich nichts damit zu tun habe??? Denn das sehe ich wirklich nicht ein! Zumal es nicht mal mein Teil der Treppe ist der betroffen ist! Bitte um Rat :(
11 Antworten
Wenn Treppenhausreinigung als Betriebskosten vereinbart wurden, dann wirst du das auch antielig mitbezahlen müssen. Hier geht es leider nicht nach dem Verursacherprinzip ( der Vermieter war das sicher auch nicht , der da hingeko.. hat). Wenn Treppenhausreinigung von den Mietern gemacht wird, dann muss - so eklig das auch sein mag- der für den Treppenabschnitt zuständige Mieter das beseitigen. Falls der Vermieter insoweit so kulant ist und eine Reinigungsfirma beauftragt, wird er auf den Kosten sitzen bleiben.
Mein Tipp : Abends die Haustür verschlossen halten und im übrigen darauf hoffen, dass die anderen Hausbewohner so anständig sind und selbstverursachte ( oder von ihren Besuchern ) Sauereien zu entfernen.
Da ihr euch verpflichtet habt, den Hausflur samt Treppen selbständig zu reinigen, wird der Vermieter die Kosten der Reinigungsfirma an euch weitergeben. Die Alternative wäre gewesen, dass der Vermieter grundsätzlich die Reinigung (z.B. 1x die Woche) durch eine Reinigungsfirma übernimmt und die Kosten hierfür anteilig auf die Miete umschlägt. In eurem Fall trifft die erste Alternative zu. Da der "Verunreiniger" nicht ausfindig gemacht werden kann, werden die Kosten wohl gleichmäßig auf alle Mieter, also auch auf deinen Freund und dich, aufgeteilt.
Entweder wird das auf alle Mieter verteilt oder der Hauseigentümer ist so gnädig und übernimmt die kosten was ich aber nicht glaube.
Die Treppenhausreinigung gehört zu den Nebenkosten, jedenfalls in diesem Fall. Da müsst ihr alle bezahlen!
Der Verunreiniger müsste zahlen, aber ich schätze, ihr wisst nicht, wer es war. Wenn eine Reinigungsfirma beauftragt wird, dann werden die Kosten wahrscheinlich auf die Mieter aufgeteilt.
Weigern wird dir nur leider nichts bringen.
Damit wirst Du kein Glück haben. Wenn im Mietvertrag eine Reinigungspflicht des Treppenhauses seitens der Mieter festgelegt wurde, wirst du um die Zahlung nicht drumrum kommen.
Wenn du nichts zahlen willst, müsst ihr euch auf einen Gemeinschaftsputztag für das Übel einigen.
Dann werde ich mich wohl weigern, dies zu bezahlen. Ich bin Studentin und habe eh wenig Geld. Jedenfalls zu wenig um die Beseitigung für etwas zu zahlen, das ich nciht verursacht habe... Danke für die Antwort