Brauch ich zum errichten einer Außentreppe eine Baugenemigung?
Hallo!
Ich möchte an einem Haus außen eine Treppe in die 1.Etage anbringen, damit die Wohnung von außen erreichbar wird. Der bestehende Treppenflur im Haus soll zu der unteren Wohneinheit dazu gefügt werden, da die bestehende Holztreppe sehr baufällig ist (unbegehbar selbst für Bauzwecke).
Daher haben wir überlegt eine Tür in die Wand zu bauen, wo bis jetzt ein Fenster ist und außen eine Treppe (Holz vom Zimmermann oder Metall) zu montieren. Kennt sich damit jemand baurechtlich aus? Bitte nur Antworten mit sachlichen Hintergrund, nicht raten oder meinen.
Vielen Dank.
16 Antworten
Diese bauliche Lösung einer separaten Außentrepp wird immer öfter angewandt. Es kommt zum teil auf die örtliche Bauverordnung an. Bei uns sind diese Treppen öfters zu sehen und sehr gut, wenn sie auch noch unter einem schützendem Vordach sind. Es kommt immer auf den Bauamtsleiter an, die oft mit Vorsicht zu genießen sind. Ich konnte nur mit mehreren Beweisfotos anderer Bauvorhaben im Dorf ihn überzeugen. Dann war er aber sehr nett und hat mir sogar Ratschläge gegeben.
Die Baurechtliche Genehmigung hängt von der ÖRTLICHEN Bauverordnung ab!! Warum so unhöflich? wenn auch noch weitere Tips gegeben werden?
Hallo,
Da spielen mehrere Faktoren dazu ...
Es ist Privatgrundstück also Ja...
Wir haben in unserem Bauvetrag Stehen das wir nicht einmal ein Gartenhäuschen haben Dürfen wg was auch immer Habt ihr da I.welche Richtlinien ?
Kommt es Drauf an ob es den Öffentlichen Verkehr b.z.w. Auf Öffentlichen Grund geht...
Ich schliese mich an da wir eure Lage nicht nachvollziehen können ... Kommst du an einem Besuch beim Rathaus nicht vorbei ...
Gruß
Die Treppe allein würde es nicht machen, die kann auch ein Schreiner anbringen.
Da ihr aber auch bauliche Veränderungen vornehmt, ist ein Bauantrag notwendig.
Der Umbau Fenster => Tür in der Aussenwand ist eine Veränderung im statischen System (wenn auch nur geringfügig) -> tragende (Aussen-) Wand.
Ich würde mal einen Schreiner fragen, manche bauen und liefern die Treppe und stellen für den Durchbruch selber den Bauantrag, quasi alles in einem.
Quatsch mit Soße. Ein Fenster zur Tür machen ist keine statische Angelegenheit, wenn man die Tür nicht breiter macht.Türen und Fenster darf man in Bayern ohne Baugenehmigung verändern. Die Außentreppe ist eine bauliche Veränderung. Diese kann nur von einem Zimmerermeister, Maurermeister, Ingeneur oder Architekt als Eingabeplan eingereicht werden. Schreiner (meister ) sind nicht Eingabeberechtigt.!!!
Veränderungen an der Fassade bzw. Aussenwänden (welche in den meisten Fällen tragend sind), sind generell nur mit Baugenehmigung zu machen, ich meine auch in Bayern ...
in nrw und rp brauchst du eine baugenehmigung. - veränderung der äusseren gestaltung und eventuell löst dein vorhaben abstandsflächen aus. zudem muss ein statischer nachweis erbracht werden. -- alles in allem ein recht grosser verwaltungstechnischer aufwand den du treiben musst.
Außentreppen sind in allen Bundesländern baugenehmigungspflichtig.
Sie können genehmigt werden, wenn nicht Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung entgegenstehen.
Themaverfehlung: Es war die Frage nach baurechtlicher Genehmigung. Wer kennt sich aus!! Nicht wer hat so was schon mal gemacht.