Kleines Geländer für die Treppe-Muss der Vermieter dies zahlen?
Ich wohne zwar unten in einem Hausanbau-es sind nur 4 Stufen-diese sind jedoch sehr hohe Stufen. Mir wäre es recht wenn ein kleines Geländer bzw ein Handlauf angebracht wird(Nicht nur wegen mir sondern auch weil ich ab und zu Besucher habe die etwas gehbehindert sind) Mein Vermieter hat im Hausanbau nebenan ebenfalls ein Geländer vor Jahren schon angebracht(und dort sind auch nur 4 Stufen) Bei mir leider ist keines-da das früher nur ein Büro war und ich der erste bin der dort auch wohnt.
Muss der Vermieter mir ein kleines Geländer/Handlauf genehmigen und wer ist für die Zahlung zuständig?
3 Antworten
Vorgeschreiben sind solche Sicherungen ab 5 Tritten. Bemessungsgrundlage: ein Tritt ist maximal 18cm hoch. Wenn also die Gesamthöhe (seitlich gemessen) so ca. 80 cm überschreitet, dann ist eine Absturzsicherung (Geländer) wünschenswert.
Ab 1m ist nach allen gültigen Landesbauordnungen Sicherungen vorgeschrieben.
Auszug aus: http://www.bauregelwerk.de/bauplanung-umwehrungen/absturzsicherungen.html
UmwehrungEine Umwehrung ist eine Einrichtung zum Schutz gegen Absturz, z.B. Brüstung, Geländer, Gitter oder Seitenschutz.
Umwehrungen sind immer dort erforderlich, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 cm tiefer liegende Flächen grenzen.
Vielleicht hilft das Deinen Vermieter dazu zu überzeugen, dass er damit einen Vorteil erwirbt, der seine Verkehrssicherungspflicht entgegenkommt. Und er deshalb diese Einrichtung auch finanziert. (:D
Gruß Uli
Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter. Kleinere Umbauten können auf alle Mieter umgelegt werden, aus eigener Tasche muss der Vermieter das nicht zahlen. Eine Pflicht besteht bei ein paar Stufen nicht.
Der beste Weg ist immer der direkte.
Frag Deinen Vermieter, vielleicht kann er den Handlauf steuerlich geltend machen, wenn Du als Mieter eine Mobilitätseinschränkung nachweisen kannst. Vielleicht kannst Du das auch, dann teilt Ihr Euch die Kosten.
Kommt immer auf die Umstände an, was geht. Zwang ist immer schlecht.