Außentreppe, zu kurze Stufen, ewig Glatt

11 Antworten

du könntest natürlich bei der Baubehörde nachfragen...würdest es dir dann aber wahrscheinlich auch mit deinem Vermieter verscherzen. Sollte euch jedoch mal etwas passieren, Kind fällt runter oder du, steht dein Vermieter in der Verantwortung und es kann teuer für ihn werden.

Evtl. zu kurze Stufen, kein ordnungsgemäßes Geländer - das sind Dinge, die die Baubehörde nicht lustig findet....

Wende dich doch einmal an einen Treppenhersteller und frage ob es nicht eine Möglichkeit zum abstumpfen gibt. Oft genügt eine schmale geriffelte Leiste.

schon mal Google genutzt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Steigungsverh%C3%A4ltnis

Hier steht alles drin - fasse es kurz zusammen und suche mit dem Vermieter nach Lösungen.

Ob diese Treppe der Bauordnung des jew. Bundeslandes entspricht, kann in der Tat nur ein Sachverständiger/Architekt od. das Bauamt bestätigen. Was die Begehbarkeit der Treppe betrifft, wäre interessant zu wissen, ob es Regelungen im MV gibt. Was sagt denn der VM dazu? MfG

Solche Treppen sind durchaus üblich und genehmigungsfähig, allerdings müssen sie begehsicher sein (d.h., Handläufe und Seitenverkleidung (kleinkindsicher) sind zwingend erforderlich). Näheres kann Dir das örtliche Bauamt sagen, insbesondere nach Ortsbegehung auch, ob die Treppe diese Voraussetzungen erfüllt.
Als Hauseigentümer ist der Vermieter hier allerdings in der Pflicht, einen bei jeder Witterung unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungssorgfalt sicher begehbaren Zugang zu ermöglichen (sog. Verkehrswegesicherungspflicht). Eine zur Vereisung neigende Stahltreppe kann dies ohne entsprechende Vorkehrungen nicht; hier ist unbedingt nachzubessern (z.B. durch passende Gummimatten (Lochmatten) auf jeder Stufe o.ä.; alternativ müsste die Treppe m.E. mit einem Wetterschutz verkleidet werden (sofern genehmigungsfähig).