Außentreppe, zu kurze Stufen, ewig Glatt
Hallo, es geht darum, wir wohnen im 1.OG eines 2 Familienhauses. Wir kommen NUR über eine Außentreppe in unsere Wohnung, sie ist aus Stahl. Solch eine mit Löchern in der Mitte. Sind 16 Stufen. Um mal zu veranschaulichen, wie kurz unsere Stufen sind, also, mein Sohn passt mit Gr. 31 nicht mal ganz auf die Stufe. Außerdem ist sie im Winter sauglatt. Unser Vermieter weiß darüber bescheid und wir haben erstmal, weil man sie ja nicht streuen kann, Teppichbelag draufgelegt und mit Kabelstrapsen festgeszogen. Dieser hält ja nun aber auch nicht ewig... (ist schon hinüber) Und man kann leicht mal stolpern. Wir wohnen in Niedersachsen. Muss solch eine Treppe von irgendwem abgenommen werden??? - Denn ich glaube nicht, dass sie irgendwer abgenommen hat, da sie noch nicht mal ganz fertig ist. Unser Geländer oben, sind 2 Holzbretter, die schnell vom VM rangeschraubt worden sind, da wir noch einen Sohn haben. Nun gehe ich schwanger über den Winter und habe schon schiss, mich mal lang zu legen. Und natürlich auch unser kleiner Mann... Außerdem wird es so ziemlich unmöglich, dass ich mit Maxi Cosi und Kind die Treppe hochkomme.... :/
Umziehen ist für mich keine Option! Da diese Whg ansonsten wirklich schön und für uns Top gelegen ist! Über Infos dazu wäre ich sehr dankbar, denn selbst nach suchen im Inet habe ich nichts sinnvolles gefunden. Lieben Gruß nessty
11 Antworten
du könntest natürlich bei der Baubehörde nachfragen...würdest es dir dann aber wahrscheinlich auch mit deinem Vermieter verscherzen. Sollte euch jedoch mal etwas passieren, Kind fällt runter oder du, steht dein Vermieter in der Verantwortung und es kann teuer für ihn werden.
Evtl. zu kurze Stufen, kein ordnungsgemäßes Geländer - das sind Dinge, die die Baubehörde nicht lustig findet....
Wende dich doch einmal an einen Treppenhersteller und frage ob es nicht eine Möglichkeit zum abstumpfen gibt. Oft genügt eine schmale geriffelte Leiste.
schon mal Google genutzt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Steigungsverh%C3%A4ltnis
Hier steht alles drin - fasse es kurz zusammen und suche mit dem Vermieter nach Lösungen.
Ob diese Treppe der Bauordnung des jew. Bundeslandes entspricht, kann in der Tat nur ein Sachverständiger/Architekt od. das Bauamt bestätigen. Was die Begehbarkeit der Treppe betrifft, wäre interessant zu wissen, ob es Regelungen im MV gibt. Was sagt denn der VM dazu? MfG
Solche Treppen sind durchaus üblich und genehmigungsfähig, allerdings müssen sie begehsicher sein (d.h., Handläufe und Seitenverkleidung (kleinkindsicher) sind zwingend erforderlich). Näheres kann Dir das örtliche Bauamt sagen, insbesondere nach Ortsbegehung auch, ob die Treppe diese Voraussetzungen erfüllt.
Als Hauseigentümer ist der Vermieter hier allerdings in der Pflicht, einen bei jeder Witterung unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungssorgfalt sicher begehbaren Zugang zu ermöglichen (sog. Verkehrswegesicherungspflicht). Eine zur Vereisung neigende Stahltreppe kann dies ohne entsprechende Vorkehrungen nicht; hier ist unbedingt nachzubessern (z.B. durch passende Gummimatten (Lochmatten) auf jeder Stufe o.ä.; alternativ müsste die Treppe m.E. mit einem Wetterschutz verkleidet werden (sofern genehmigungsfähig).