Darf man das Treppenhaus blockieren?
Also mir liegt da was aufm Herzen. Bevor ich aber dies dem Hausverwalter melde, möchte ich erstmal sicher gehen ob ich ne Chance hab dass er was dagegen machen muss. Also:
Ich wohne Hochparterre in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen. Es gibt in dem Haus 2 Familien die wohnungseigentümer sind und andere, zum Bsp wir ( ich, mein Freund und unser 6jähriger Sohn) wohnen zur Miete, haben aber einen privatvermieter. Eine Familie, die Eigentümer ist, macht und tut was sie will. Beschweren sich aber über Dinge die nicht schlimm sind. Zum Bsp hat ihnen unser kinderwagen damals gestört der unter der Treppe steht. So. Nun teilen sie ( ehepaar Anfang 40 mit 2 Jungs - einer schon seit 2 Jahren ausgezogen und der jüngere ist 16 oder 17) seit etwa 3 jahren Werbung aus. Da sie ihre werbebündel ins Haus geliefert bekommen, fangen sie jeden Freitag nachmittag an diese zu sortieren. Und dies geschieht im Treppenhaus bzw. Auf der Treppe! Sie stehen unten und legen mehrere Haufen nebeneinander Stufe für Stufe ab der Geländerseite hin sodass die ganze Treppe einseitig am geländer versperrt ist. Es gibt hier im haus 2 ältere Leute über 80, sowie mein Sohn (6) und ein kleineres Kind (4), welche sich am Geländer festhalten müssen! Kommt man an einen Stapel ran, gibts böse Worte. Die fühlen sich sicher weil sie Eigentümer sind und denken sie können machen was sie wollen.
Nur ich finde es geht gegen die Sicherheit.
Gibt's irgendwie ne Klausel oder so was eindeutig aussagt dass diese Familie das nicht machen darf? Ist es denn eigentlich verboten? Ich man Unfall/sturzgefahr sowie Fluchtwege werden dadurch verhindert.
Ich möchte mich über diese Familie beschweren. Lohnt es sich?
9 Antworten
Fluchtwege müssen ständig freigehalten werden. Vielen Fluchtwegen gehört selbstverständlich auch das Treppenhaus. Dort darf nichts liegen, was in einem Brandfall oder Rauch die Flucht behindert oder gar selbst brennt. Sie sollten das Ihrem Vermieter mitteilen (mit Fotos und Zeugen), denn nur der kann bei den anderen Eigentümern eine Änderung durchsetzen. Das geht nur über die Eigentümerversammlung. Unabhängig davon können Sie natürlich jederzeit beim Ordnungsamt eine entsprechende Anzeige machen. Andererseits sollten Sie auch bedenken, dass die Leute von dieser Arbeit leben müssen. Sie werden also trotz irgendwelcher Auflagen dies nicht ändern oder ändern können. Hier hilft es sicherlich, beispielsweise im Rahmen der Eigentümerversammlung, mit den Leuten zu reden und ihnen mitzuteilen, dass sie sich anders verhalten sollen.
Nein, es gibt kein allgemeines Verbot dagegen. Und wenn Du Dich beschweren willst, ist Dein Vermieter der richtige Ansprechpartner für Dein Mietverhältnis, nicht die Hausverwaltung, denn nur mit ihm besteht ein Vertragsverhältnis...
Muss ich nicht Lesen nein man darf es nicht das muss immer frei von fremdgegeständen sein Blumen ,Kinderwagen was auch immer nichts hat da was zu suchen da es ein Flucht weg ist ...
Einfach auffordern die sachen weg zu nehmen wegen dem Fluchtweg weigern sie sich dann der Verwaltung bescheid sagen die kümmern sich am gleichen Tag drum das es Lebenswichtig ist das das Treppenhaus frei bleibt
Die Treppe ist nicht komplett blockiert. Eben nur einseitig an der Geländerseite jeden Freitag immer für 1-2 Stunden. Je nachdem wie lange die zu zweit oder zu dritt brauchen. Es nervt und stört echt total! Und die reagieren wiederum genervt wenn sie zur Seite gehen müssen weil man schwer bepackt vom einkaufen Heim kommt.
Ein Brief an die Hausverwaltung ist außer einem direkten Gespräch mit den Eltern der Jungen (Eigentüm der Wohnung) die einzige Möglichkeit, daran was zu ändern. Die Hausverwaltung muss ihrerseits reagieren. Spätestens bei der nächsten Eigentümerversammlung wird dann das Thema noch einmal angesprochen und dabei wird sich dann vermutlich heraus stellen, dass ihr nicht die einzigen seid, die betroffen sind und die Eigentümer werden insgesamt dafür eintreten, dass die betreffende Familie ihr Sondereigentum an der Wohnung nicht auf die Treppe ausweitet. Im Grunde hat man als Wohnungseigentümerbewohner nicht mehr Rechte, als die Mieter der übrigen Wohnungen in einem Haus. Das muss einem als Eigentümer schon klar sein, wenn man sich so ein Objekt kauft.
Ja, es lohnt sich in jedem Fall.In so einem Haus müssen auch Eigentümer sich so verhalten dass andere Bewohner nicht gestört oder sonstwie eingeschränkt werden. 1.die Leute ansprechen,versuchen einen Kompromiss zu finden 2.dem Hausverwalter melden (am besten schriftlich) 3.euren Wohnungsbesitzer über alles informieren Wenn das nicht hilft, rechtlichen Rat bei einem Anwalt holen. Schade,dass es immer mehr sture und vorallem rücksichtslose Menschen gibt.
Die Idee ist gut. Achte auf zweierlei: 1. Dass Datum Uhrzeit auf dem Foto eingeblendet sind und 2. Dass die Jungen nicht erkennbar drauf sind. Denn Sie haben ein Recht darauf, dass Abbildungen von bzw. mit ihnen nicht gemacht oder nicht verwendet werden. Würde also im Zweifel als Beweis nichts bringen.
Alles klar. Danke! Unser Vermieter wohnt ca. 800 km weg und hat uns noch nie gesehen. Er lässt selbst alles über die Hausverwaltung klären. Also werde ich mal ein Schreiben verfassen für die Hausverwaltung. Das wird Böses Blut das weiß ich. Aber das hält man echt nicht aus. Notfalls mach ich nächste Woche ein Foto davon als Beweis.