Darf man das Treppenhaus blockieren?

9 Antworten

Fluchtwege müssen ständig freigehalten werden. Vielen Fluchtwegen gehört selbstverständlich auch das Treppenhaus. Dort darf nichts liegen, was in einem Brandfall oder Rauch die Flucht behindert oder gar selbst brennt. Sie sollten das Ihrem Vermieter mitteilen (mit Fotos und Zeugen), denn nur der kann bei den anderen Eigentümern eine Änderung durchsetzen. Das geht nur über die Eigentümerversammlung. Unabhängig davon können Sie natürlich jederzeit beim Ordnungsamt eine entsprechende Anzeige machen. Andererseits sollten Sie auch bedenken, dass die Leute von dieser Arbeit leben müssen. Sie werden also trotz irgendwelcher Auflagen dies nicht ändern oder ändern können. Hier hilft es sicherlich, beispielsweise im Rahmen der Eigentümerversammlung, mit den Leuten zu reden und ihnen mitzuteilen, dass sie sich anders verhalten sollen.

Nein, es gibt kein allgemeines Verbot dagegen. Und wenn Du Dich beschweren willst, ist Dein Vermieter der richtige Ansprechpartner für Dein Mietverhältnis, nicht die Hausverwaltung, denn nur mit ihm besteht ein Vertragsverhältnis...

Muss ich nicht Lesen nein man darf es nicht das muss immer frei von fremdgegeständen sein Blumen ,Kinderwagen was auch immer nichts hat da was zu suchen da es ein Flucht weg ist ...

Einfach auffordern die sachen weg zu nehmen wegen dem Fluchtweg weigern sie sich dann der Verwaltung bescheid sagen die kümmern sich am gleichen Tag drum das es Lebenswichtig ist das das Treppenhaus frei bleibt

Bamby78 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 20:00

Die Treppe ist nicht komplett blockiert. Eben nur einseitig an der Geländerseite jeden Freitag immer für 1-2 Stunden. Je nachdem wie lange die zu zweit oder zu dritt brauchen. Es nervt und stört echt total! Und die reagieren wiederum genervt wenn sie zur Seite gehen müssen weil man schwer bepackt vom einkaufen Heim kommt.

Ein Brief an die Hausverwaltung ist außer einem direkten Gespräch mit den Eltern der Jungen (Eigentüm der Wohnung) die einzige Möglichkeit, daran was zu ändern. Die Hausverwaltung muss ihrerseits reagieren. Spätestens bei der nächsten Eigentümerversammlung wird dann das Thema noch einmal angesprochen und dabei wird sich dann vermutlich heraus stellen, dass ihr nicht die einzigen seid, die betroffen sind und die Eigentümer werden insgesamt dafür eintreten, dass die betreffende Familie ihr Sondereigentum an der Wohnung nicht auf die Treppe ausweitet. Im Grunde hat man als Wohnungseigentümerbewohner nicht mehr Rechte, als die Mieter der übrigen Wohnungen in einem Haus. Das muss einem als Eigentümer schon klar sein, wenn man sich so ein Objekt kauft.

Ja, es lohnt sich in jedem Fall.In so einem Haus müssen auch Eigentümer sich so verhalten dass andere Bewohner nicht gestört oder sonstwie eingeschränkt werden. 1.die Leute ansprechen,versuchen einen Kompromiss zu finden 2.dem Hausverwalter melden (am besten schriftlich) 3.euren Wohnungsbesitzer über alles informieren Wenn das nicht hilft, rechtlichen Rat bei einem Anwalt holen. Schade,dass es immer mehr sture und vorallem rücksichtslose Menschen gibt.

Bamby78 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 20:06

Alles klar. Danke! Unser Vermieter wohnt ca. 800 km weg und hat uns noch nie gesehen. Er lässt selbst alles über die Hausverwaltung klären. Also werde ich mal ein Schreiben verfassen für die Hausverwaltung. Das wird Böses Blut das weiß ich. Aber das hält man echt nicht aus. Notfalls mach ich nächste Woche ein Foto davon als Beweis.

bwhoch2  25.08.2012, 20:53
@Bamby78

Die Idee ist gut. Achte auf zweierlei: 1. Dass Datum Uhrzeit auf dem Foto eingeblendet sind und 2. Dass die Jungen nicht erkennbar drauf sind. Denn Sie haben ein Recht darauf, dass Abbildungen von bzw. mit ihnen nicht gemacht oder nicht verwendet werden. Würde also im Zweifel als Beweis nichts bringen.