Treppen Handlauf - Mieter oder Vermieter?
Es handelt sich um ein vermietetes Einfamilienhaus mit drei Etagen (EG, OG und DG). In beiden geschlossenen Treppenhäusern fehlt ein Handlauf - laut Vermieter ist er nicht dazu verpflichtet. Unserer Meinung nach ist das jedoch sehr gefährlich - es ist schon einmal jemand die Treppe hoch oder runter geflogen, und ein Handlauf trägt dazu erheblich bei. Bisher waren die Stürze nicht so schlimm, gestern jedoch hat es mich richtig böse erwischt und bin mit etwas mehr als nur einem kleinen blauen Fleck davon gekommen.
Nun haben wir selbst Handläufe gekauft (und ärgern uns selbst, dass wir das nicht schon früher getan haben) - fragen uns aber dennoch:
ist der Vermieter tatsächlich nicht dazu verpflichtet?
5 Antworten
Übrigens: Das ist eine bauliche Veränderung und bedarf deswegen der Zustimmung des Vermieters.
Naja, natürlich der, dem die Treppe gehört.
Hab ich auch gedacht. Aber wie weiter oben freejack75 schreibt, ist es in seinem Bundesland ok so. Weil es unter „mehrgeschossige Wohnung“ fällt. Demnach würde in BW ein Handlauf als Mietersache gelten.... ich wohne in NRW, und finde nix dazu.
Das ist doch schon ein generöser Schritt.
Wenn der Vermieter jetzt noch zustimmt, dass Sie beim Auszug nicht zum Rückbau verpflichtet sind, könnte man da als 100 % Erfolg werten!
Bis dahin bewegen Sie sich auf der Treppe mit der dort gebotenen Umsicht und stützen sich im Zweifel den beidseits vorhandenen Wänden ab.
Gibt es auf der jeweils anderen Seite einen Handlauf?
Ein Handlauf ist auf einer Treppe mit mindestens drei Stufen vorgeschrieben. Sind die Stufen mehr als 1,50 Meter breit, muss an jeder Seite ein Handlauf sein.
Nein, es ist ein geschlossenes Treppenhaus, also auf beiden Seiten sind Betonwände.
Also kein Handlauf auf keiner der beiden Seiten?
Richtig.
Frage beim örtlichen Mieterverein nach.
Die Treppe muss der LBO des Bundeslandes genügen. In BW braucht es z.B. einen Handlauf ab 5 Stufen und 1m Absturzhöhe und nur wenn es nicht eine "mehrgeschossige Wohnung" ist.
In BW wäre das also nach Deiner Beschreibung
- ok so
- und Du darst die Mietsache natürlich auch nicht einfach baulich verändern
Der Vermieter ist zu 100% zuständig, weil er für die Verkehrssicherheit der Mietsache verantwortlich ist.
Nun hast du aber keine Möglichkeit mehr, dein Geld einzufordern, was du für die Handläufe ausgegeben hast, denn du hast den Vermieter nicht in Verzug gesetzt.
Mietminderung nachträglich geht auch nicht, weil die Mietsache schon seit Mietbeginn in diesem Zustand war. (Gemietet wie gesehen),
Aber du kannst am Mietende die Handläufe wieder abbauen und mitnehmen. Vielleicht gibt es noch eine Verhandlungsmöglichkeit mit dem Vermieter und ihr teilt euch den Betrag.
Das hab ich auch schon im Web gefunden und auch verstanden. Aber mir ging es mehr um die Frage: wer ist denn jetzt verpflichtet? Mieter oder Vermieter...? Wir hatten ihn ja bereits darauf angesprochen und er meinte, er sei nicht dazu verpflichtet aber wir dürfen gerne auf eigene Kosten einen anbringen.