WEG Handwerkertermin durch Hausverwaltung, aber wir als Eigentümer sind im Urlaub
Hallo, unsere Hausverwaltung hat einen Termin mit Handwerkern vereinbart (wegen der Heizung; sie müssen in alle Wohnungen). Leider liegt dieser Termin während unseres Urlaubes.... Ich weiß schon jetzt, dass unsere Verwalterin 'schimpfen' wird... Unseren Schlüssel wollen wir auch nicht weitergeben. Es handelt sich um eine WEG mit 7 Eigentümern, klar ist es da schwierig, alle auf einen Nenner zu kriegen.
Welche Pflicht bzw. welches Recht habe ich als Eigentümer?
Danke
6 Antworten
Habt Ihr Niemanden eures Vertrauens, der in Eurer Abwesenheit die Wohnung betreut, Blumen giessen, Briefkasten leeren und nach dem Rechten sehen, dass nicht eingebrochen wurde usw?
Danke erstmal für die Antworten! Naja, über die Situation der Eigentümergemeinschaft bin ich auch nicht froh. Kann,aber gerade nichts daran ändern. Die Wohnung wird derzeit nicht bewohnt. deshalb brauchen wir keinen für Post und Blumen... Ich sehe absolut auch die Notwendigkeit. Sommermonate ist auch logisch. Aber der Urlaub ist gebucht und wird nicht verschoben. Aber kann ich nicht darauf hoffen, dass es einen Zweitterim gibt? Die Verwalterin arbeitet für uns, klar. Aber hat sie dann ohne Einschränkung das Recht, die Termine zu legen?
Die Wohnung wird derzeit nicht bewohnt.
Wieso dann so ein Theater wegen des Schlüssels, wenn die Wohnung ohnehin leer steht?
Aber kann ich nicht darauf hoffen, dass es einen Zweitterim gibt?
Hoffen kann man immer. Nur: jeder andere Termin wird vermutlich auch irgendeinem Eigentümer wieder nicht passen. Das ist halt so bei WEGen.
Welche Pflicht bzw. welches Recht habe ich als Eigentümer?
Die Pflicht, die Reparaturen durchführen zu lassen. Bei einer WEG gibt es schließlich auch Pflichten der Miteigentümer - und gerade bei Reparaturen am Gemeinschaftseigentum stehen die Mitglieder gegenüber der WEG auch in der Mitwirkungspflicht. Natürlich könnt ihr um eine Terminanpassung bitten - nur: Wenn sich daraus Mehrkosten ergeben, kann die WEG diese von euch einfordern. Bei einer Weigerung an der Mitwirkung einer per WEG Beschluss veranlassten Maßnahme kann die WEG ggfs. sogar gerichtlich die Durchführung erzwingen. Esist nur logisch, dass man Maßnahmen an der Heizungsanlage in den Sommermonaten außerhalb der Heizungsperiode plant. Wenn ihr euren Urlaub nicht verschieben könnt/wollt, müsst ihr euch eben um einen Aufpasser bemühen, der in dieser Zeit eure Wohnung hütet.
du bist kein mieter jung, du bezahlst die handwerker
ich würde an deiner stelle wollen, dass die das schnell und einfach über die bühne bekommen können
weil ich das bezahle
Welche Pflicht bzw. welches Recht habe ich als Eigentümer?
also alleine diese frage stelllen zu müssen, wo ich100.000-200.000€ für das drecksdingen bezahlt habe, würde mich anbrechen
in meinem efh mache ich, was ich will, ich ruf handwerker oder ruf sie nicht, auf jeden fall ist kein verwalter über mir, der mir vorschriften macht, wofür ich ihn noch bezahlen darf
könnte ich nicht mit schlafen, mit dieser konstellation
Die Verwalterin ist von den Eigentümern beauftragt, sozusagen Angestellte der Eigentümer und hat nicht zu Schimpfen....