Muss der Eigentümer oder die WEG einen Holzbalkon in einem Hochhaus sanieren?

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http://www.fibucom.com/instandhaltungen/1126-balkone-was-ist-sondereigentum-und-was-ist-gemeinschaftseigentum.html

Bei konstruktiven und sicherheitstechnischen Bestandteilen des Balkons ist für die Reparatur auf jeden Fall die WEG verantwortlich.

Die Hausverwaltung weigert sich, diese Kosten zu übernehmen, da ein paar Eigentümer den Balkon selbst erneuert haben.

Entweder ging es dabei um andere Bestandteile des Balkons, oder diese Eigentümer sind halt selbst schuld, wenn sie trotzdem alles selbst erneuern. Morsche Teile müssen ausgetauscht werden (ist bei uns genau so in einer WEG, da wird alle paar Jahre der Holzbalkon überprüft), und dafür ist die Gemeinschaft zuständig. Eine Hausverwaltung kann sich gar nicht weigern, wenn ihr von der Gemeinschaft der Auftrag dazu erteilt wird.

Die Vermieterin ist hier auch nicht hilflos, denn sie kann das bei der Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen.

schleudermaxe  13.05.2016, 14:00

Das kann eine einzelne Vermieterin leider nicht; sie kann darum bitten, aber den Verwalter nicht zwingen.

Zakalwe  15.05.2016, 12:01
@schleudermaxe

Was kann eine einzelne Vermieterin nicht? Sie kann auf jeden Fall verlangen, etwas auf die Tagesordnung setzen zu lassen, wenn sachliche Gründe für eine Erörterung sprechen. Und das ist hier ja auf jeden Fall gegeben.

So läuft das jedenfalls bei uns hier.

Also, in einem Mehrfamilienhaus ist der Eigentümer zuständig und in einer WEG die Gemeinschaft.

Alles ganz einfach.

schleudermaxe  13.05.2016, 13:28

Das glaube ich jetzt nicht, das mit dem Daumen.

sonja63 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 13:32

In unserem Haus gibt es 24 Balkone.

Ich denke es ist WEG.

Also muss die Gemeinschaft dafür aufkommen und nicht unsere Vermieterin alleine, oder?

Ist das richtig, wenn Eigentümer selbst saniert haben ohne Beschluss und nun müssen alle Eigentümer diese Kosten selber tragen?

Danke im Voraus.

schleudermaxe  13.05.2016, 13:37
@sonja63

Solche Holzdinger halten meist rd. 5 bis 10 Jahre und werden gemeinschaftlich erneuert, denn Balkone sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum, so jedenfalls der BGH.

Zudem hat ein einzelner Eigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rumzufummeln.

Die Kosten, meist so rd. 150.000 EUR tragen die Eigentümer.

... rufe einfach mal an im Bauamt, die sollen mal bitte kommen, schauen und dann sperren.

Der Balkon gehört zur Fassade und muss vom Hauseigentümer renoviert werden. Es besteht zudem die Verkehrssicherungspflicht. Wenn jemand durch das Gebäude zu schaden kommt,  steht die Eigentümerin mit einem Bein im Gefängnis. 

schleudermaxe  13.05.2016, 13:29

Aber hat eine WEG denn überhaupt einen Eigentümer?

Der, dem der Balkon gehört, ist auch dafür verantwortlich

AntwortMarkus  13.05.2016, 13:32

Nicht  wem er gehört,  sondern der Eigentümer.  Also nicht die WG,  die lediglich durch Miete Besitzer  ist. Bitte nicht Besitz und Eigentum durcheinander  bringen. 

Der Eigentümer ist für die Bewohnbarkeit der wohnung - und dazu gehört auch der Balkon zuständig und muss die Kosten tragen wenn so etwas ist