Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?
Guten Abend,
ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.
Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.
Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.
Folgender Tatbestand:
Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).
Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.
Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.
Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.
4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.
zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.
Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.
Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.
Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.
MfG Just4
4 Antworten
Mein sitz ist in Bayern, südlich von München
Danke. Geltungsbereich der BayBO demzufolge.
Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1xdie woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in
dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines
Personaleinganges (er ist Gastronom).
Carports sind ebenso wie Garagen grundsätzlich genehmigungsfrei auch innerhalb der Abstandsflächen möglich. Näheres siehe Art. 57 BayBO. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eben Garagen und Carports
im Sinne von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt.
Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen.
Das ist unzulässig. Durch die zusätzliche Installation einer Dachterrasse handelt es sich bei dem BV nämlich genau *nicht* mehr um die verfahrens- respektive genehmigungsfreie Errichtung einer Garage, sondern um ein genehmigungspflichtiges BV, welches hier aufgrund der Unterschreitung der Abstandsflächen (von weiteren Gründen abgesehen) gar nicht genehmigungsfähig sein dürfte, und selbst falls doch, nur unter Zustimmung der betroffenen Nachbarn (also euch, was zudem im Grundbuch vermerkt werden muss). Sollte der Nachbar dies tatsächlich so vornehmen, wird die örtliche Bauaufsicht (Kommune oder LRA) ihm den Bau einstellen und eine kostenpflichtige Abrissverfügung zustellen lassen.
Das wird euch übrigens auch jeder Bauvorlagenberechtigte (Architekt) bestätigen.
Grundsätzlich sind Carports auf der Grenze erlaubt, nicht aber die Nutzung als Dachterrasse. Hier müsste auf der Terrasse ein Abstand eingehalten werden, der die Nutzung so stark einschränkt, dass sich der Aufwand dafür nicht lohnt.
Das Carportdach müsste entsprechend der zu erwartenden Dach- und Personen last verstärkt und die Tragfähigkeit statisch nachgewiesen werden. Hinzu kommt eine belastbare Absturzsicherung (Geländer) an der Vorder- und Rückseite und entlang der zur Nutzung freigegeben Fläche.
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, sind an deinem Haus auf der fraglichen Grenze Fenster vorhanden. Dies führt dazu, dass der Carport aus nicht brennbaren Materialien gebaut und eine Brandwand errichtet werden müsste.
Wenn du dies deinem Kumpel vor Augen führst, wird er nicht zuletzt aus Kostengründen von diesem Vorhaben freiwillig Abstand nehmen. Navajo
Hallo, haben Sie vielen Dank. Das hilft.
Genehmigungspflicht kommt immer auf das Bundesland und die Region an.
Ich bin kein Experte :D aber normalerweise müsste er 3 meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, wie du bereits beschrieben hast. Und mit der Nutzung als Terrasse würde ich nochmal mit im sprechen, vielleicht lässt sich ja ein Kompromiss finden