Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

4 Antworten

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Mein sitz ist in Bayern, südlich von München

Danke. Geltungsbereich der BayBO demzufolge.

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1xdie woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in
dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines
Personaleinganges (er ist Gastronom).

Carports sind ebenso wie Garagen grundsätzlich genehmigungsfrei auch innerhalb der Abstandsflächen möglich. Näheres siehe Art. 57 BayBO. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eben Garagen und Carports
im Sinne von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt.

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen.

Das ist unzulässig. Durch die zusätzliche Installation einer Dachterrasse handelt es sich bei dem BV nämlich genau *nicht* mehr um die verfahrens- respektive genehmigungsfreie Errichtung einer Garage, sondern um ein genehmigungspflichtiges BV, welches hier aufgrund der Unterschreitung der Abstandsflächen (von weiteren Gründen abgesehen) gar nicht genehmigungsfähig sein dürfte, und selbst falls doch, nur unter Zustimmung der betroffenen Nachbarn (also euch, was zudem im Grundbuch vermerkt werden muss). Sollte der Nachbar dies tatsächlich so vornehmen, wird die örtliche Bauaufsicht (Kommune oder LRA) ihm den Bau einstellen und eine kostenpflichtige Abrissverfügung zustellen lassen.

Das wird euch übrigens auch jeder Bauvorlagenberechtigte (Architekt) bestätigen.

Grundsätzlich sind Carports auf der Grenze erlaubt, nicht aber die Nutzung als Dachterrasse. Hier müsste auf der Terrasse ein Abstand eingehalten werden, der die Nutzung so stark einschränkt, dass sich der Aufwand dafür nicht lohnt.

Das Carportdach müsste entsprechend der zu erwartenden Dach- und Personen last verstärkt und die Tragfähigkeit statisch nachgewiesen werden. Hinzu kommt eine belastbare Absturzsicherung (Geländer) an der Vorder- und Rückseite und entlang der zur Nutzung freigegeben Fläche.

Wenn ich deine Frage richtig verstehe, sind an deinem Haus auf der fraglichen Grenze Fenster vorhanden. Dies führt dazu, dass der Carport aus nicht brennbaren Materialien gebaut und eine Brandwand errichtet werden müsste.

Wenn du dies deinem Kumpel vor Augen führst, wird er nicht zuletzt aus Kostengründen von diesem Vorhaben freiwillig Abstand nehmen. Navajo

idunnoall 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 17:58

Hallo, haben Sie vielen Dank. Das hilft.

Genehmigungspflicht kommt immer auf das Bundesland und die Region an.

Ich bin kein Experte :D aber normalerweise müsste er 3 meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten, wie du bereits beschrieben hast. Und mit der Nutzung als Terrasse würde ich nochmal mit im sprechen, vielleicht lässt sich ja ein Kompromiss finden