Holzunterstand bauen - Abstand zur Grundstücksgrenze?
Wir würden gern an unserem Zaun/Grundstücksgrenze so einen überdachten Unterstand für Brennholz aufstellen, der optimalerweise auch gleich als Sichtschutz dienen soll. Was gibt es da für Regelungen bezügl. Nachbarschaftsrecht, Bauantrag usw., bzw. welche Maße dürfen nicht überschritten werden, dass es da keine Probleme gibt?
Hab schon beim Bauamt angerufen, aber da wurde ich nur an jeweils andere Büros verwiesen, bis mir einer sagte, genau könnte er mir ohne Bauplan keine Auskunft geben, aber wir müssten 3m Abstand zur Grenze einhalten. Kann das sein?? Hier haben ganz viele Leute Garagen, Carports und Unterstände dicht an der Grenze...
Wohnen tun wir in Niedersachsen.
4 Antworten
also mein vater war jetzt noch mal bei der stadt um weitere erkundigungen darüber einzuholen und da hat man ihm gesagt, wir dürfen ganz ohne baugenehmigung direkt an der grundstücksgrenze sowas hinbauen und zwar innerhalb von 3m abstand bis zu öh ich glaub 15m² waren das und 3 oder 4m höhe? weiß nicht mehr ganz genau, war aber ziemlich viel, zu unserer überraschung. baugenehmigung brauchts auch nicht.
Dies ist in allen Bundesländern eine "bauliche Anlage", die 3m Grenzabstand braucht. Auch wenn Nachbarn weniger genehmigen. Denn Nachbarn erteilen keine Baugenehmigungen. Auch wenn es baugenehmigungsfrei ist, muss Grenzabstand eingehalten werden! Alle anderen Antworten sind schlicht falsch.
Im Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes sind diese Abstände doch beschrieben.
Einfach mal in Goggle nach Nachbarschaftsgesetz ( und dann Bundesland angeben) googeln dann ist dies zu finden.
Nachbarschaftsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Joki
Kann nur für Bayern antworten: Wenn die Nachbarn rechts und links (falls vorhanden) auf dem Bauantrag unterschreiben, ist das ausreichend, egal wie groß der Grenzabstand ist.
mmh, dann scheint es diesbezüglich wirklich gemütlicher zuzugehen....
ich habe das in NRW mal vor ca. 23 jahren anders kennengelernt - da wollte der nachbar einen "aufbau" auf einer vorhandenen garage nicht aktzeptieren - obwohl er keine negative auswirkungen hatte...
mich haben damals 50 cm gerettet, mit denen ich über der 3 m klausel lag...
aber die idee mit der kopie des errungenen bauplans ist super... am besten gleich mehrere kopien machen - man / frau weiss ja nie, was noch kommt... ;-) lg