Edelstaghlkamin an DHH

3 Antworten

Um einen Edelstahlkamnin anbringen zu dürfen, muss ein Bauantrag gestellt werden, da dieser Kamin für eien Feuerstätte betrieben werden soll. (Ich nehme an für einen offenen Kamin) Zu diesem Bauantrag muss dre Bezirksschornsfeger gehört werden. Weiterhin muss er die Berechnungen überprüfen, wie Abstand der oberen Mündung zu Fenstern. Er muss den Querschnitt und die Höhe überprüfen. Wenn der Kamin gebaut ist, muss er ih abnehmen. Ein ganz wichtiger Aspekt ist, ob er Nachbarn durch fehlgeleitete Abgase stört. Bauamt um Kaminfeger kümmern sich also um das "Rechtmäßige" Der Nachbar wird also ohne BEantragung und Abnahme niemals den Kamin beeintreiben können. Das ein Edelstahlkamin "optisch nicht schön aussieht" ist subjektiv und wird m.E. kein Versagensgrund sein

kurz und bündig, ja!! -- er löst keine abstandsflächen aus!! -- eine dhh bringt gewisse nachteile mit sich, ist aber dafür im gesamtpreis meist auch günstiger.

Dagobert17 
Beitragsersteller
 15.07.2011, 10:48

Klare Frage, klare Antwort. Vielen Dank harryrrah

Seehausen  15.07.2011, 11:00
@Dagobert17

So klar und schlicht ist die Sache nicht; die Antwort kann völlig falsch sein. Die Rechtsprechung entscheidet immer im Einzelfall!

Das ist generell nicht zu beantworten; es kommt darauf an, welche Baugrenzen in einem Bebauungsplan festgesetzt sind, wo genau die Grundstücksgrenze liegt, welche Bauartzulassung der Abgaskamin hat, ob die Vorschriften des BIMSchG (Kleinfeuerungsverordnung) eingehalten sind und ob Beeinträchtigungen nach den Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung nachgewiesen werden können. Die Optik spielt dabei keine Rolle.

Grundsätzlich sind Abgaskamine in der Abstandsfläche unzulässig; bei Doppelhäusern können sie jedoch zugelassen werden, wenn die Abgasöffnung über dem Dachfirst liegt. Es kann aber auch sein, dass die Gefahr besteht, dass die Abgase in Dachflächenfenster des Nachbargebäudes gedrückt werden können; dann kann sich der Nachbar wehren.

Es kommt also auf den Einzelfall und die örtliche Rechtslage an, so schlicht wie die Antwort von harryrah ist die Sache nicht.