Bau eine Überdachung auf mein Grundstück

8 Antworten

Vorschriften zur Genehmigungspflicht von Terrassenüberdachungen siond in jedem Bundesland verschieden; hier kann nur der Blick in die jeweils neueste Fassung der Landesbauordnung helfen. Auch wenn das Dach baugenehmigungsfrei sein sollte, sind aber alle Vorschriften des Baurechts zu beachten. Diese sind im wesentlichen: - Bebauungsplan (z.B. Baugrenzen!) - Grenzabstände - Statik - Brandschutz (insbesondere in der Abstandsfläche und bei der Möglichkeit des Brandüberschlags und bei der Beeinträchtigung von Rettungsmöglichkeiten duirch Feuerwehr) - Und Privatrecht nicht vergessen (BGB + Nachbarrechtsgesetz!)

Terrassenüberdachungen lösen Abstandsflächen aus. Musst Dich erkundigen. Ggf. muss zu Deinem Doppelhausnachbarn ein 3-Meter-Abstand eingehalten werden.. Nicht einfach drauflosbauen. Ggf. muss Dein Nachbar schriftliches Einverständnis geben, verweigert er dies, droht Rückbau.

schau mal in die Werbeprospekte der Baumärkte, die man immer im Briefkasten hat. Dort werden auch Carports angeboten. Da steht dann auch oft, dass man dafür keine Baugenehmigung braucht. Kauf Dir einfach so ein Ding, dann bist Du auf der sicheren Seite und hast Deine Überdachung.

Seehausen  17.07.2010, 09:20

Unsinn. Die Baumärkte sind keine Genehmigungsbehörden und prüfen nicht, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Baugenehmigungsfreiheit gegeben sind! Sie haften auch nicht für derartige Sprüche!

Rufe doch bei deinem zuständigen Bauordnungsamt an. Wir können hier wohl kaum aus der Ferne beurteilen, was du alles benötigst. Zumal man mit den Angaben von dir wirklich gar nichts anfangen kann. Ab einer bestimmten Größe benötigst du Statik & Baugenehmigung.

lenthos 
Beitragsersteller
 16.07.2010, 09:35

Das weiss ich auch das , ich Bauamt zustänig ist.Wollte nur sicher gehen.Da es ja noch Baugrundstück ist.

egalisator  16.07.2010, 09:36
@lenthos

Was hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun?

FÜR NRW gilt:

§ 65 Abs. 1, Nr. 8 b: Terrassenüberdachungen sind genehmigungsfrei bis zu einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m

Statik ist trotzdem erforderlich. Nicht das Nachbargebäude statisch/konstruktiv nutzen!!!!

Seehausen  17.07.2010, 09:21

Ja, aber Abstandsvorschriften sind dennoch einzuhalten!!